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Römisches Recht

Recht, das in der Antike im Römischen Reich galt und später adaptiert wurde im Römischen und Byzantinischen Reich

as römische Recht war im Wesentlichen kein Gesetzesrecht. Seinem Ursprung nach war es sakral geprägt und beruhte auf den Gebräuchen und Sitten der Väter, dem mos maiorum. Daraus entstanden Gewohnheitsrechte und das Juristenrecht, geprägt durch den Einfluss der Plebs, die Rechtsprechung der Gerichtsmagistraten und die Juristenschriften. In der Kaiserzeit gewannen die Senatskonsulte und vor allem das Kaiserrecht Bedeutung. Rechtshistoriker unterteilen das römische Recht in eine republikanische, eine klassische und eine nachklassische Epoche, letztere ab den Severern von 193 bis 235 bis zu Justinian. Anders als viele Errungenschaften der Antike ist das römische Recht eine originäre Schöpfung der Römer ohne griechische Vorbilder.

In der Spätantike drohten die Lehren der klassischen Jurisprudenz in Vergessenheit zu geraten. Kaiser Justinian I. ließ deshalb ältere Rechtstexte sammeln. Sein Gesetzgebungswerk umfasste die 533 verkündeten Institutiones Iustiniani, die ebenfalls 533 verkündeten Pandekten und den Codex Iustinianus in der Fassung von 534. Zusammen mit den Novellae bis 565 und dem langobardischen Lehensrecht erlangte das Werk unter den Humanisten als Corpus iuris civilis neue Berühmtheit. Die größte Bedeutung für das neuzeitliche Rechtswesen erlangten die Pandekten. Nach Justinians Tod geriet die Sammlung zunächst in Vergessenheit, bis sie im Hochmittelalter in Italien wiederentdeckt wurde.

In Westeuropa waren die justinianische Kodifikation und das römische Recht im Frühmittelalter weitgehend vergessen, besonders die Digesten. Um 1050 wurde dieser Text wiederentdeckt. Italienische Juristen griffen das römische Recht wieder auf, ihre Rechtsschule von Bologna entwickelte sich zu einer der ersten Universitäten Europas. Glossatoren erläuterten die Texte, Kommentatoren arbeiteten sie zu praxisbezogenen Werken aus. Seit dem 14. Jahrhundert erlangte das römische Recht als gemeines Recht in Mitteleuropa wieder Bedeutung. Da in Deutschland kein einheitliches Rechtssystem bestand, wurde es ab Mitte des 15. Jahrhunderts auch hier rezipiert; die Rechtsfakultäten der Universitäten wurden dadurch sehr einflussreich. Mit Absolutismus und Aufklärung trat das Naturrecht beziehungsweise Vernunftrecht in den Vordergrund. Als gemeines Recht galt das römische Recht in Deutschland bis zum 1. Januar 1900.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Römisches RechtVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270436172redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0