Dossier · Reichsfinanzen

Wer bezahlt das Reich?

Vom Reichsgut der Könige über Steuerversuche und Matrikel bis zu den Truppen, die die Kreise stellten.

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Erste Wiener Türkenbelagerung
Erste Wiener TürkenbelagerungBartel Behamentstanden um 1529dargestellt 1529Public domainQuelle
In der Sammlung
  1. 01Was dem Amt gehört

    Reichsgut

    Reichsgut bezeichnet Güter, Ländereien und hoheitliche Rechte, die seit dem Mittelalter an das Amt des römisch-deutschen Königs oder Kaisers gebunden waren, nicht an seine Person oder Familie. Beim Tod des Königs fiel es an seinen Amtsnachfolger, nicht an private Erben. Der aus karolingischem Erbe stammende Grundbesitz sollte den Unterhalt des königlichen Hofes durch Natural- und Geldabgaben sichern. Verwaltet wurde das Reichsgut direkt durch die königliche Kammer oder vergeben als Reichslehen und Reichskirchengut. Spätestens seit dem 11. Jahrhundert wurden Hausgut und Reichsgut getrennt verwaltet.

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  2. 02Verpfändet und verloren

    Reichspfandschaft

    Reichspfandschaft bezeichnet einen Teil des Reichsguts, den der römisch-deutsche König gegen eine Pfandsumme an einen Reichsstand oder eine andere Person verpfändete. Der Pfandinhaber erhielt bis zur Auslösung eine eigentümerähnliche Stellung mit vollem Nutzungsrecht. Wurde das Pfand nicht ausgelöst, blieb es beim Inhaber. Wegen der Finanznot der Könige im Spätmittelalter wuchs die Verpfändung von Reichsgütern seit dem Interregnum stark an, besonders im 14. Jahrhundert im Zusammenhang mit Königswahlen. Die Auslösung der Pfänder war oft kaum noch möglich, weshalb das Königtum weite Teile des Reichsguts dauerhaft verlor.

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  3. 03Wenn das eigene Land zählt

    Hausmacht

    Hausmacht bezeichnet den gesamten territorialen Besitz eines Adelsgeschlechts in einem feudalistischen Herrschaftsgebilde. Im Heiligen Römischen Reich gewann sie im Spätmittelalter besondere Bedeutung, denn seit dem Interregnum hing die Macht eines Königsgeschlechts von der Größe seiner Hausmacht ab. Viele deutsche Landesherren strebten deshalb eine Erweiterung ihrer Hausmacht an und betrieben eine intensive Hausmachtpolitik. Verstärkt wurde diese Bedeutung durch die zunehmende Nutzung von Reichspfandschaften seitens des Königtums, besonders im 14. Jahrhundert, da sich Könige nun eher auf ihr eigenes Hausgut als auf das schwindende Reichsgut stützten.

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  4. 04Der Anlauf zur Neuordnung

    Reichsreform (Heiliges Römisches Reich)

    Die Reichsreform bezeichnet die im 15. und 16. Jahrhundert wiederholt unternommenen Versuche, Struktur und Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches den Erfordernissen des frühmodernen Staats anzupassen, dem Reich eine einheitliche Regierung unter ständischer oder kaiserlicher Vorherrschaft zu geben und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Im Kern ging es um die Machtbalance zwischen Kaiser und Reich. Habsburger, Reichsritterschaft sowie Freie und Reichsstädte wollten das Kaisertum stärken, die Landesfürsten dessen Zentralgewalt schwächen. So blieben das fürstliche Reichsregiment und die allgemeine Reichssteuer, der Gemeine Pfennig, Episode. Bleibend waren der Ewige Landfriede von 1495, das Reichskammergericht im selben Jahr und die Reichskreise von 1500 und 1512. Einen Abschluss brachten die Beschlüsse des Augsburger Reichstags von 1555.

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  5. 05Eine Steuer für das Reich

    Gemeiner Pfennig

    Der Gemeine Pfennig, auch Reichspfennig genannt, war eine Reichssteuer. Sie wurde auf Betreiben Maximilians I. 1495 auf dem Reichstag zu Worms beschlossen. Sie sollte dem Kaiser Mittel verschaffen für die Kriege gegen Frankreich und gegen das Osmanische Reich, vor allem aber für den Unterhalt des Reichskammergerichts.

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  6. 06Wer wie viel schuldet

    Reichsmatrikel

    Die Reichsmatrikel waren ein Verzeichnis der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches. Sie hielten fest, welche Truppen oder welche finanziellen Leistungen für den Unterhalt des Reichsheeres von jedem Stand zu erbringen waren. Der Eintrag in die Matrikel galt oft als wichtiges Indiz für die Reichsunmittelbarkeit eines Standes, auch wenn dies nicht immer unumstritten war. Für die historische Forschung sind die Matrikel bedeutsam, weil in ihnen alle Reichsstände erfasst wurden. Allerdings enthalten sie auch offensichtliche Irrtümer.

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  7. 07Geld gegen die Türkengefahr

    Reichstürkenhilfe

    Die Reichstürkenhilfe war eine Steuer, die der Kaiser des Heiligen Römischen Reichs während der Türkenkriege erhob. Sie wurde von den Reichsständen eingefordert, um die sogenannte Türkengefahr abzuwehren. Der Kaiser verlangte diese Abgabe wiederholt von den Reichsständen, wenn türkische Heere als Bedrohung für das Reich galten. Die Reichstürkenhilfe diente also der Finanzierung von Truppen oder Geldmitteln gegen türkische Angriffe und wurde über mehrere Jahrzehnte hinweg immer wieder neu beschlossen und angepasst, um dem jeweiligen Bedarf des Kaisers gegen die vorrückenden türkischen Heere gerecht zu werden.

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  8. 08Die Gefahr vor Wien

    Erste Wiener Türkenbelagerung

    Vom 27. September bis zum 14. Oktober 1529 belagerten osmanische Truppen unter Sultan Süleyman I. dem Prächtigen Wien, die Hauptstadt der Habsburgischen Erblande. Das war der Höhepunkt der Türkenkriege zwischen dem Osmanischen Reich und den christlichen Staaten Europas im Rahmen des ersten österreichischen Türkenkrieges. Unterstützt von Truppen des Heiligen Römischen Reichs konnten sich die Verteidiger der Stadt behaupten.

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  9. 09Wer die Truppen stellt

    Reichskreis

    Die Reichskreise waren übergeordnete territoriale Einheiten des Heiligen Römischen Reiches. Jeder Kreis umfasste mehrere Landesherrschaften. Zunächst blieben die Kurfürstentümer und die habsburgischen Erblande ausgenommen. Geschaffen wurden die Kreise ab 1500 im Zuge der Reichsreform Maximilians I. Ziel war eine bessere Verwaltung des Reichs durch das Reichsregiment. Die Kreise bestanden bis 1806. Sie gehörten zur Reichsverfassung und waren zugleich Selbstverwaltungskörper mit eigenem Satzungsrecht.

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  10. 10Regeln für das Aufgebot

    Reichsheeresverfassung

    Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war Grundlage der Reichsarmee. Diese unterstand dem Oberbefehl des Kaisers, war aber von dessen eigenen Truppen getrennt und wurde nur vom Reichstag eingesetzt. Die Verfassung wuchs über Jahrhunderte durch verschiedene Gesetze. Die Reichsdefensionalordnung vom 13./23. Mai 1681 schloss diese Entwicklung als letztes Gesetz ab.

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  11. 11Das Heer des Reichstags

    Reichsarmee

    Die Reichsarmee war das Heeresaufgebot des Heiligen Römischen Reiches. Anders als frühere Vasallenheere war sie kein Kaiserheer mehr, sondern ein Machtinstrument des Reiches, das vom Reichstag aufgeboten wurde. Sie diente der Reichsexekution nach innen und der Verteidigung nach außen. Daneben bestand eine eigene Kaiserliche Armee, die der Kaiser ohne Beteiligung des Reichstages aufstellte und einsetzte.

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  12. 12Wenn das ganze Reich kämpft

    Reichskrieg

    Ein Reichskrieg war ein Krieg, den das Heilige Römische Reich als Ganzes gegen einen Gegner führte. Dieser Gegner konnte ein Reichsstand oder eine Partei außerhalb des Reiches sein. Ausgerufen wurde der Reichskrieg vom Kaiser. Spätestens seit dem Dreißigjährigen Krieg wurde es üblich, dass die Kriegserklärung zusätzlich durch den Reichstag bestätigt wurde. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 und der Bildung des Deutschen Bundes 1815 wurden vergleichbare Kriege mehrerer deutscher Staaten als Bundesfeldzug bezeichnet.

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