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Reichstürkenhilfe

Reichssteuer zur Kriegsfinanzierung während der Türkenkriege

Von Friedrich III. zu Karl V.

eit dem Fall Konstantinopels 1453 galten die türkischen Heere als ständige Bedrohung für das Reich. Kaiser Friedrich III. ließ sich auf mehreren Reichstagen in Frankfurt, Regensburg und Nürnberg Geld und Truppen gegen die Türken bewilligen, doch die Reichsstände erbrachten die zugesagten Leistungen nur zögernd oder gar nicht. 1521 forderte Kaiser Karl von den Fürsten und Städten eine Hilfeleistung, die zunächst abgelehnt wurde. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 erreichte Karl V. jedoch die Anlage eines Matrikels mit festen Steuerbeträgen für alle Territorien, wodurch die Reichsstände selbst die Steuer eintrieben. Erst nach der Schlacht bei Mohács 1526, der Belagerung Wiens 1529 und der Einnahme von Buda 1541 gelang eine verlässlichere Finanzierung. Auf dem Reichstag in Regensburg setzte Rudolf II. eine Forderung von 86 Römermonaten durch, insgesamt 5.000.000 Gulden, zahlbar in acht Raten zwischen 1603 und 1606.

Freiwillige Gabe ohne rechtliche Grundlage

Die Erhebung der Türkensteuer hatte für die Reichsstände keine reichsrechtliche Grundlage und blieb im gesamten 16. Jahrhundert eine freiwillige Gabe, eine sogenannte praecaria voluntaria. Die habsburgischen Kaiser versuchten wiederholt, diese Freiwilligkeit in eine rechtliche Verpflichtung umzuwandeln, doch bedurfte die Verabschiedung stets eines mehrheitlichen Reichstagsbeschlusses. Die Belagerung Wiens 1529 führte zeitweise zu einem Umdenken der Reichsstände. Da die Mehrheit im Reichstag von katholischen Ständen bestimmt wurde, war die Lage für die protestierenden Stände problematisch. Im Frühjahr 1531 teilten sie dem Kaiser mit, sie könnten die Türkenhilfe kaum leisten, solange sie mit Reichsacht und Reichsexekution bedroht würden, aus Furcht, ihre eigene Verteidigungsfähigkeit zu schwächen. Daraufhin bot Kaiser Karl den Protestanten gegen den Willen der Katholiken einen befristeten Religionsfrieden an, der faktisch die Aufhebung des Wormser Edikts bedeutete.

Die Türkensteuerliste

Zur Erhebung der Sonderabgabe wurde die Türkensteuerliste geschaffen, in die das Türkengeld eingetragen wurde. Die erste Ausschreibung erfolgte am 10. März 1481 unter Kaiser Friedrich III. Die nächste Reichstürkenhilfe ging auf den Wormser Reichsmatrikel von 1521 zurück, der zum bevorstehenden Romzug Kaiser Karls V. erstellt wurde. Das Reich unterstützte auch Staaten außerhalb seiner Grenzen, die als Pufferzone dienten, darunter das Königreich Ungarn und die venezianischen Seerepubliken Venedig und Dalmatien. Dennoch gelang es den Türken, Dalmatien nach der Ersten Wiener Türkenbelagerung 1526 größtenteils zu besetzen. Im ernestinischen Sachsen erhob Kurfürst Friedrich die Türkensteuer nach dem Wormser Reichstagsbeschluss von 1517, später forderte Kurfürst Johann und dann Kurfürst Johann Friedrich 1542 erneut eine Türkensteuerregelung.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel ReichstürkenhilfeVersionsgeschichteBearbeitungsstand 259148336redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Autor/-in unbekanntPublic domainQuelle