Wer durfte mitbestimmen – und wie wurde gezählt?
Vom Hoftag beim König bis zur Versammlung, die ab 1663 in Regensburg nicht mehr auseinanderging.
13 Artikelrund 5 Minuten4 Abbildungen- 01Beratung beim König
Hoftag
Der Hoftag war eine formlose, unregelmäßig einberufene Versammlung des römisch-deutschen Königs oder Kaisers mit ausgewählten Großen des Heiligen Römischen Reiches. Die ältere Forschung nannte diese Treffen auch Reichstage, obwohl sie sich nicht abstrakt auf das Reich, sondern konkret auf den jeweiligen Herrscher bezogen. Der Hoftag war somit eng an die Person des Königs gebunden und unterschied sich dadurch von späteren, institutionalisierten Formen reichsständischer Beratung.
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- 02Aus dem Hoftag wird Institution
Reichstag (Heiliges Römisches Reich)
Der Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des feudalen Heiligen Römischen Reiches. Die neben dem König beziehungsweise Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich ab dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen. Nach 1495 wurde sie zu einer festen Institution der Reichsverfassung, bis das Reich 1806 endete. Bis zum 16. Jahrhundert berief man den Reichstag in unregelmäßigen Abständen in eine Bischofs- oder Reichsstadt ein. Er war das maßgebliche Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Ab 1663 tagte der Immerwährende Reichstag als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg. Später trug auch das moderne Parlament den Namen Reichstag, so ab 1867 im Norddeutschen Bund und ab 1871 im Kaiserreich.
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- 03Der Reformreichstag
Reichstag zu Worms (1495)
Auf dem Reichstag zu Worms 1495 wurde der Grundstein zu einer umfassenden Reichsreform gelegt. Nicht alle beschlossenen Reformen hielten sich dauerhaft, doch sie bestimmten die weitere Entwicklung des Reiches maßgeblich. Die Beschlüsse sollten die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches verändern, um die erkannten Probleme der Reichsregierung zu lösen.
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- 04Wer Sitz und Stimme hat
Reichsstände
Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren Personen und Korporationen mit Sitz und Stimme im Reichstag. Dazu zählten geistliche und weltliche Fürsten, Grafen, Herren sowie Vertreter von Ritterorden und Städten. Ihre Zusammensetzung, ihre Rechte im Reichstag und ihre Stellung gegenüber dem Kaiser prägten die Verfassung des Reiches über Jahrhunderte.
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- 05Die Fürstenbank
Reichsfürstenrat
Der Reichsfürstenrat, auch Fürstenbank genannt, war von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis 1806 das Kollegium der Reichsfürsten im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Neben ihm bestanden im Reichstag das Kurfürstenkollegium und das Reichsstädtekollegium als eigene Kurien.
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- 06Die dritte Kurie
Reichsstädtekollegium
Das Reichsstädtekollegium war eine der Kurien des Reichstages im Heiligen Römischen Reich. In ihr saßen die Freien und Reichsstädte, zusammengeschlossen als eigene Bank innerhalb der Reichsversammlung. Diese Kurie stand neben dem Kurfürstenrat und dem Reichsfürstenrat und bildete damit die dritte Säule der ständischen Vertretung im Reichstag. Ihre Aufgabe war es, die Interessen der Reichsstädte in den Beratungen des Reiches zu vertreten.
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- 07Was der Kaiser allein darf
Reservatrechte (Heiliges Römisches Reich)
Reservatrechte sind Hoheitsrechte, über die der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches nach eigenem Ermessen und allein verfügen konnte, auch nach dem Reichstag zu Worms 1495. Ihnen stehen die sogenannten Komitialrechte gegenüber. Bei diesen war die Ausübung zusätzlich an die Zustimmung des Reichstages gebunden. Die Reservatrechte bildeten damit einen Bereich kaiserlicher Machtausübung, der ohne Mitwirkung der Reichsstände blieb, während andere Hoheitsrechte nur gemeinsam mit dem Reichstag wahrgenommen werden konnten.
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- 08Regieren im Ausschuss
Reichsregiment
Als Reichsregiment wurden ständische Regierungsorgane bezeichnet, die 1500 und 1521 gebildet wurden, um dem Heiligen Römischen Reich eine einheitliche politische Führung unter Beteiligung der Fürsten zu geben. Beide Gremien bestanden aus dem Kaiser oder seinem Stellvertreter und 20, später 22 Vertretern der Reichsstände. Ihr Sitz war zunächst die Reichsstadt Nürnberg, von 1524 bis 1527 die Reichsstadt Esslingen. Die Schaffung eines funktionstüchtigen Reichsregiments war der zentrale Punkt der Reichsreform zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Beide Versuche scheiterten nach kurzer Zeit am Widerstand des jeweiligen Kaisers und an den unterschiedlichen Interessen der Fürsten. Das Reichsregiment sollte als permanent tagendes Organ fürstlichen Einfluss auf höchster Ebene sichern.
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- 09Was am Ende verlesen wird
Reichsabschied
Ein Reichsabschied ist die Gesamtheit der Bestimmungen, die auf einem Reichstag des Heiligen Römischen Reiches beraten und beschlossen wurden. Diese Beschlüsse musste der Kaiser am Ende des Reichstags verlesen. Der lateinische Name recessus imperii, auch Reichsrezess genannt, bezeichnet damit das gesamte Ergebnis einer solchen Versammlung. Der Reichsabschied bildete den förmlichen Abschluss der Beratungen und hielt fest, worauf sich Kaiser und Reichsstände verständigt hatten.
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- 10Wo die Mehrheit nicht zählt
Corpus Evangelicorum
Das Corpus Evangelicorum wurde im Jahr 1653 gegründet und vereinte alle lutherischen und reformierten Reichsstände in einer gemeinsamen Körperschaft. Die Leitung, das Direktorium, lag bei Kursachsen. Seit der Gründung dieses Zusammenschlusses galt eine feste Regel für den Umgang mit religiösen Streitfragen im Reich. Beschlüsse in solchen Fragen durften fortan nur noch gefasst werden, wenn sowohl das Corpus Evangelicorum als auch die katholische Gegenseite, das Corpus Catholicorum, übereinstimmten. Damit erhielten die protestantischen Stände eine institutionelle Stimme innerhalb der Reichsverfassung, die ihre Interessen gegenüber der katholischen Seite sicherte.
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- 11Der letzte Abschied
Jüngster Reichsabschied
Der Jüngste Reichsabschied ist das Schlussdokument des Regensburger Reichstages von 1653/1654. Er war der letzte offizielle Reichsabschied eines Reichstags des Heiligen Römischen Reiches und zugleich der erste Reichstag nach dem Dreißigjährigen Krieg. Er sollte offene Fragen des Westfälischen Friedens klären. Manche Probleme blieben ungelöst, auch der 1663 einberufene Reichstag konnte sie nicht lösen. Dieser wurde nicht offiziell beendet und als Immerwährender Reichstag bezeichnet, dessen Beschlüsse nur noch Reichsschlüsse genannt wurden.
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- 12Die Versammlung, die blieb
Immerwährender Reichstag
Der Immerwährende Reichstag war von 1663 bis 1806 die dauerhafte Versammlung der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich. Er tagte im Reichssaal und weiteren Sälen des Alten Rathauses in Regensburg, die bis heute erhalten sind. Zuvor hatte der Reichstag unregelmäßig in verschiedenen Städten getagt, ab 1594 nur noch in Regensburg. Nach der 1663 beginnenden Sitzung wurde die Versammlung nicht mehr aufgelöst. Die letzte Tagung begann im März 1803 und verhandelte den Reichsdeputationshauptschluss zur Neuordnung des Reiches. 1806 folgte die endgültige Auflösung des Reiches.
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- 13Der Tagungsort
Regensburg
Ab 1594 wurden die Reichstage nur noch im Reichssaal des Rathauses abgehalten. Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde der erste Reichstag wieder nach Regensburg einberufen und für 1663 eine weitere Einberufung beschlossen. Dieser Reichstag von 1663 entwickelte sich zum Immerwährenden Reichstag, auf dem sich der Kaiser meist durch Prinzipalkommissare vertreten ließ. Auch die Reichsfürsten schickten Gesandte, die zum Teil mit Familien in der Stadt ansässig wurden. 1742 wurde Fürst Alexander Ferdinand von Thurn und Taxis zum Prinzipalkommissar berufen. Nach dem Tod Karls VII. 1745 und der Wahl von Franz I. von Lothringen kehrte der Reichstag nach Regensburg zurück. 1748 wurde Alexander Ferdinand erneut Prinzipalkommissar, 1750 bezog er sein Residenzpalais.
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