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Jüngster Reichsabschied

Schlussdokument des letzten Reichstags 1654

er Reichstag sollte eigentlich schon 1649 eröffnet werden, fand aber erst Ende Oktober 1652 statt, vorher tagte 1649 der Nürnberger Exekutionstag. Kaiser Ferdinand III. wollte trotz Sparsamkeitsbitten teilnehmen, der Reichstag übertraf jedoch seine Vorgänger an Pomp. Die kaiserliche Familie reiste mit 3000 Personen an, darunter 60 Musikanten und sechs Hofnarren. Die Begrüßung am 12. Dezember 1652 erfolgte mit dreimaligem Abfeuern von 50 Kanonen. Ferdinand III. ließ seinen Sohn Ferdinand zum römisch-deutschen König wählen, der schon 1654 starb. Im Juni fand dessen Krönung statt, Anfang August 1653 die Krönung von Kaiserin Eleonora. Streit über Verfahrensfragen wie die Zusammensetzung der Reichsdeputationen und Mehrheitsabstimmungen bei Steuerfragen wuchs zu Prinzipienfragen. Ferdinand konnte eine Niederlage nur durch vorzeitige Verabschiedung des Reichstags am 17. Mai 1654 vermeiden. Fünf Deputationen wurden gebildet, protestantische Stände sahen den Reichstag nur als suspendiert an. Die Fortsetzung erfolgte erst ab 20. Januar 1663 und wurde zum Immerwährenden Reichstag.

Der Jüngste Reichsabschied enthielt zwei wichtige reichspolitische Beschlüsse. Erstens wurden die Beschlüsse des Westfälischen Friedens von 1648 samt den Ergänzungen des Nürnberger Exekutionstages von 1650 wörtlich wiederholt und als ewige norma iudicandi bezeichnet, wodurch sie zu geschriebenen Teilen der Reichsverfassung wurden. Bis zum Ende des Reiches 1806 widmete sich ein Großteil der juristischen Literatur der Auslegung dieses Vertragswerkes. Zweitens enthielt der Abschied eine umfangreiche Novellierung der Reichskammergerichtsordnung von 1555, die als eines der bedeutendsten Prozessgesetze des Alten Reiches gilt. Weitere Regelungen betrafen Kriegsfolgen des Dreißigjährigen Krieges, etwa ein Zahlungsmoratorium für Zinsen und Kapital und die Streichung von drei Viertel der aufgelaufenen Zinsen. Geklärt wurden zudem unerledigte Fragen der Friedensverhandlungen von Münster und Osnabrück, etwa zur Königswahl, zur Reichsjustiz, zur Kreis- und Militärverfassung und zur Reichsmatrikel von 1521. Über die von den Kurfürsten am Rhein geforderte Sicherheitsfrage konnte man sich nicht einigen; sie wurde wie weitere Reformen an den für den 17. Mai 1656 vorgesehenen nachfolgenden Reichstag verwiesen. Der Jülich-Klevische Erbfolgestreit blieb offen und wurde erst durch die Verträge von Duisburg 1666 und Cölln 1672 beigelegt.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Jüngster ReichsabschiedVersionsgeschichteBearbeitungsstand 267006924redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0