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Corpus Evangelicorum

Vereinigung im Heiligen Römischen Reich

ie Gründung des Corpus Evangelicorum und des Corpus Catholicorum und ihre Einbindung in das Verfassungsgefüge des Heiligen Römischen Reiches zählten zu den wesentlichen verfassungsrechtlichen Errungenschaften des Westfälischen Friedens. Zuvor hatte bei der Auslegung konfessioneller Streitfragen, etwa zum Augsburger Religionsfrieden von 1555, das Mehrheitsprinzip gegolten. In den letzten Jahrzehnten des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts gelang es jedoch nicht mehr, theologische Streitfragen innerhalb des Verfassungsrahmens zu lösen, was die Reichsorgane lähmte. Als Folge entstanden 1608 die Protestantische Union und 1609 die Katholische Liga, um den Religionsfrieden gegen Übergriffe der jeweils anderen Seite zu schützen.

Diese Bündnisse konnten vor und während des Dreißigjährigen Krieges nicht in das Verfassungsgefüge integriert werden. Corpus Evangelicorum und Corpus Catholicorum lassen sich jedoch als ideelle Nachfolger dieser Verteidigungsbündnisse verstehen. Indem die Stände beider Konfessionen mittelbar in das Verfassungsgefüge eingebunden wurden, gelang eine dauerhaft tragfähige konstitutionelle Friedensordnung in konfessioneller Hinsicht. Da das Kaisertum selbst katholisch war, kam dem Corpus Evangelicorum als Bewahrer protestantischer Interessen im Reich große Bedeutung zu.

Die Komplexität der Verhältnisse im Alten Reich zeigt sich daran, dass der Kurfürst von Sachsen Präsident des Corpus Evangelicorum blieb, obwohl er persönlich, wie August der Starke und seine Nachfolger, zur katholischen Kirche konvertiert war. Dennoch stieg seitdem die Bedeutung des verbliebenen protestantischen Kurfürsten, des Markgrafen von Brandenburg und späteren Königs von Preußen. Auch die Kurpfalz unterstand seit 1685 wieder katholischen Fürsten.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Corpus EvangelicorumVersionsgeschichteBearbeitungsstand 255701698redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0