Reichsdeputationshauptschluss
Beschluss der vom Regensburger Reichstag eingesetzten außerordentlichen Reichsdeputation vom 25.2.1803
Vorgeschichte
m Zweiten Koalitionskrieg zog Napoleon über den Grossen St. Bernhard und schlug die österreichische Armee am 14. Juni 1800 in der Schlacht bei Marengo. General Jean-Victor-Marie Moreau drängte die Österreicher über den Rhein bis an die Isar zurück. Am 3. Dezember 1800 schloss er die österreichischen und bayerischen Truppen bei Hohenlinden ein und erzwang den Kriegsaustritt Österreichs. Im Frieden von Lunéville am 9. Februar 1801 bestätigte Kaiser Franz II. die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich, die Preußen im Frieden von Basel 1795 und Österreich im Frieden von Campo Formio 1797 sanktioniert hatten.
Bereits in den Geheimklauseln der Verträge von Basel und Campo Formio sowie in den Beschlüssen des Rastatter Kongresses von 1797 bis 1799 war festgeschrieben, dass die linksrheinischen Verluste der depossedierten Reichsfürsten durch Säkularisation und teilweise durch Mediatisierung im rechtsrheinischen Deutschland ausgeglichen werden sollten. Mit dem Frieden von Lunéville war ihre Auflösung schon beschlossene Sache. Offen war nur die konkrete Aufteilung der Territorien und Länder.
Im Sommer 1802 drängte Napoleon auf einen raschen Abschluss der deutschen Entschädigungsverhandlungen. Mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland zeichnete sich der nächste Krieg ab, das russische Zarenreich unter Alexander I. drohte sich abzuwenden, Preußens Neutralität wankte. Für einen legalen Anstrich benötigte Napoleon die Zustimmung des Kaisers in Wien. Mit dem Zugeständnis, dass ein Teil des Hochstifts Eichstätt an das habsburgisch regierte spätere Kurfürstentum Salzburg fallen sollte, bewegte er den Kaiser dazu, den Immerwährenden Reichstag mit den Gesprächen zu beauftragen. Der Reichstag hatte am 2. Oktober 1801 vorgeschlagen, die Entschädigungspläne durch eine eigene Kommission, die Reichsdeputation, ausarbeiten zu lassen.
Noch bevor die Reichsdeputation im August 1802 zusammentreten konnte, ließ Napoleon zusammen mit dem Zarenreich die Mediationsakte vom 3. Juni 1802 als Diskussionsgrundlage erarbeiten. Sankt Petersburg wollte die dynastische Verwandtschaft des Zarenhauses in Süddeutschland unterstützen, Paris ein Gegengewicht zu Österreich installieren. Die Reichsdeputation sollte diese Vorstellungen bestätigen und konnte höchstens kleine Änderungen bewirken. Die Reichsfürsten versuchten, die französische Regierung mit Geld und Geschenken zu Zugeständnissen zu bewegen. Außenminister Talleyrand kassierte angeblich allein 15 Millionen französische Francs. Weil der württembergische Herzog Friedrich II. wegen seiner Nähe zum russischen Zaren nicht zahlte, drohte ein Bote Talleyrands, Frankreich werde mit den württembergischen Landständen verhandeln, wenn nicht rasch 300.000 Francs flössen. Die Zahlungen blieben ohne den gewünschten Effekt.
Die Reichsdeputation
In der Reichs-General-Vollmacht vom 3. August 1802 wurden aus dem Kurfürstenrat Kurmainz, Kursachsen, Kurböhmen und Kurbrandenburg berufen, aus dem Reichsfürstenrat das Herzogtum Bayern, das Herzogtum Württemberg, der Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Die Leitung oblag Johann Aloys Josef Freiherr von Hügel, dem kaiserlichen Konkommissar am Immerwährenden Reichstag zu Regensburg. Am 9. Mai 1803 löste Hügel die Reichsdeputation im Auftrag des Kaisers auf.
Vom Hauptschluss zum Reichsschluss
Die Reichsdeputation trat im Rathaus von Regensburg zu 50 Sitzungen zusammen, die erste am 24. August 1802, die letzte am 10. Mai 1803. Bereits in der dritten Sitzung am 8. September 1802 stimmte sie dem französisch-russischen Entwurf grundsätzlich zu; offen blieben Details der Landzuweisungen, die Entschädigung der geistlichen Würdenträger und die Übernahme der Schulden der geistlichen Territorien. In der 46. Sitzung vom 25. Februar 1803 wurde der Hauptschluss gefasst und der allgemeinen Reichsversammlung vorgelegt. Diese tagte getrennt in den drei Kollegien Kurfürstenrat, Reichsfürstenrat und Reichsstädtekollegium.
Am 24. März 1803 erstellte die kurfürstlich mainzische Kanzlei ein Reichsgutachten für den Kaiser. Franz II. genehmigte es mit einem Ratifications-Decret vom 28. April 1803, legte aber sein Veto gegen § 32 ein, der die Virilstimmen im Reichsfürstenrat neu regeln sollte. Damit erlangte das Reichsgutachten als Reichsschluss Gesetzeskraft, ausgenommen § 32. Die geistlichen Reichsstände und die Reichsstädte, die ihre Reichsstandschaft verlieren sollten, wurden für abwesend erklärt. An der Beratung des Reichsstädtekollegiums am 4. und 7. März 1803 nahmen nur die sechs verbleibenden Reichsstädte teil und stimmten zu. Der Reichstag nahm den Reichsdeputationshauptschluss im März 1803 einstimmig an. Zustimmung aller Reichsstände war das nicht, denn die geistlichen Fürsten hatten ihre Teilnahme im Januar 1803 abgesprochen vermieden.
Ebene des Reiches
Von ehemals 51 Reichsstädten wurden 45 den benachbarten großen Fürstentümern zugeschlagen. Nur Lübeck, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und Augsburg wahrten ihre Unabhängigkeit. Augsburg und Nürnberg verloren ihre Souveränität schon im Zuge des Friedensvertrages von Pressburg 1805 beziehungsweise mit der Rheinbundakte 1806. Der Reichsdeputationshauptschluss beendete eine seit dem 10. Jahrhundert bestehende Ausnahmeerscheinung: Abgesehen vom Kirchenstaat war das Heilige Römische Reich das einzige politische Gebilde Europas, in dem geistliche und weltliche Regierungsämter verbunden waren. Das äußerte sich in einer Vielzahl von geistlichen Kurfürstentümern, Hochstiften und Reichsabteien. Papst Pius VII. und seine Kurie verhinderten die Einverleibung nicht.
Als einziger Herrscher eines geistlichen Fürstentums wurde Karl Theodor von Dalberg entschädigt, der letzte Mainzer Erzbischof und Erzkanzler des Reiches. Das ihm verbliebene rechtsrheinische Territorium von Kurmainz wurde auf das Fürstentum Aschaffenburg übertragen. Neben Aschaffenburg regierte er über das Fürstentum Regensburg und die Grafschaft Wetzlar, von 1810 bis 1813 über das Großherzogtum Frankfurt. Er durfte die Titel eines Fürstprimas und eines Kurfürsten tragen. Von der Säkularisation ausgenommen blieben zunächst der Deutsche Orden und der Malteserorden. Die Fürsten von Württemberg, Baden, Hessen-Kassel und das neue Herzogtum Salzburg erhielten die Kurwürde. Die nordwestdeutschen Hochstifte verschwanden von der politischen Landkarte.
Untergang des Alten Reiches
Der Historiker Anton Schindling wertet das Ereignis als letzten Versuch einer Reformierung und Neuordnung des Reiches. Der militärische Druck Frankreichs habe die fehlende Wehrhaftigkeit der Reichsstädte, Reichsritterschaften und geistlichen Fürstentümer offenbart, während die größeren weltlichen Fürstenstaaten der französischen Expansion eher etwas entgegensetzen konnten. Die Auflösung kleinerer Herrschaften lässt sich nach Schindling als Vorgang zum Erhalt des Reiches verstehen. Christopher Clark sieht dagegen eine geopolitische Revolution, die die Fundamente des Reiches unwiederbringlich zum Einsturz gebracht habe. Institutionen wie der Immerwährende Reichstag oder das Reichskammergericht standen den fürstlichen Ambitionen entgegen, sodass die Lösung aus dem Reichsverband und das Bündnis mit Frankreich attraktiver wurden.
Vor allem die süddeutschen Fürstentümer Württemberg, Baden und Bayern profitierten von Gebietsgewinnen und Rangerhöhungen. Als französische Verbündete sollten sie eine Pufferzone gegenüber Österreich bilden, groß genug zur Unterstützung Frankreichs, klein genug, um seine Position nicht zu gefährden. Am 12. Juli 1806 gründete der Erzkanzler mit Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Kleve-Berg und weiteren Fürstentümern in Paris den Rheinbund, dessen Protektor Napoleon war. Am 1. August erklärten die Mitglieder den Austritt aus dem Reich. Am 6. August 1806 legte Franz II. die Reichskrone nieder und erklärte das Reich für aufgelöst. Den Ausschlag gab ein Ultimatum Napoleons vom 22. Juli. Am 11. August 1804 hatte Franz II. das Kaisertum Österreich ausgerufen und nannte sich ab dem 6. August 1806 Franz I. von Österreich.
Einzelstaaten
Preußen nahm schon vor dem Reichsdeputationshauptschluss geistliche Territorien in Besitz, gestützt auf einen Staatsvertrag mit Frankreich vom 23. Mai 1802. Das Hochstift Hildesheim und der östliche Teil des Hochstifts Münster wurden 1802 von preußischen Truppen besetzt. Zusätzlich erhielt Preußen das Hochstift Paderborn, das Eichsfeld, die Reichsstädte Mühlhausen in Thüringen, Nordhausen und Goslar sowie die Reichsstifte Quedlinburg, Elten, Essen, Herford und Werden. Württemberg erhielt neun Reichsstädte, ein Dorf und acht geistliche Herrschaften; sein rechtsrheinisches Gebiet verdoppelte sich. Österreich ging als Verlierer hervor und gewann nur die Erzbistümer Brixen und Trient, während Vorderösterreich größtenteils verloren ging. Hessen-Kassel erwarb wenig; Wilhelm IX. wurde am 16. Mai 1803 zum letzten der vier neuen Kurfürsten erhoben.