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Friede von Lunéville

Ende des Zweiten Koalitionskrieges

b 1793 verfolgte die französische Revolutionsregierung das Ziel, den Rhein als natürliche Grenze durchzusetzen. Bis 1794/1795 nahm Frankreich die linksrheinischen Territorien militärisch ein. Im Frieden von Basel erkannte Preußen am 5. April 1795 den Rhein als östliche Grenze Frankreichs an, da es vor allem an polnischen Gebieten interessiert war. In den Geheimartikeln des Friedens von Campo Formio bestätigte 1797 auch Kaiser Franz II. Frankreichs Recht auf die linksrheinischen Gebiete. Die deutschen Staaten sollten dafür mit rechtsrheinischem Kirchenbesitz entschädigt werden. Im Frieden von Lunéville wurde diese Entschädigungszusage in Artikel 7 erstmals öffentlich bekannt. Vorausgegangen waren Waffenstillstände vom 25. Dezember 1800 in Steyr und vom 16. Januar 1801 in Treviso zwischen General Brune und Graf Bellegarde. Der Friede beendete den Zweiten Koalitionskrieg und bestätigte Campo Formio.

Der Frieden von Lunéville regelte die rechtliche Eingliederung der 1794 besetzten linksrheinischen Gebiete in das französische Staatsgebiet. 63.000 km² Land und 3,5 Millionen Menschen fielen an Frankreich. Den Fürstentümern des Heiligen Römischen Reiches wurde eine Entschädigung durch Säkularisation geistlicher und teilweise Mediatisierung kleinerer weltlicher Territorien zugesagt, um die deutschen Mittelstaaten und Preußen auf französische Seite zu ziehen. 1803 wurde die Verteilung durch den Reichsdeputationshauptschluss umgesetzt. Venedig, Istrien und die dalmatinische Küste blieben österreichisch, doch musste Kaiser Franz II. die Batavische, Cisalpinische, Helvetische und Ligurische Republik anerkennen. Das Großherzogtum Toskana wurde dem Königreich Etrurien einverleibt. Großherzog Ferdinand III. erhielt zum Ausgleich das Erzstift Salzburg und die Fürstpropstei Berchtesgaden. Frankreich übernahm damit die Rolle Österreichs als stärkste kontinentaleuropäische Macht.

Durch den Frieden von Lunéville erhielten französische Gesetze in den annektierten Gebieten staatsrechtliche Anerkennung und gelten teilweise bis heute, etwa beim linksrheinischen Notariat oder beim Friedhofswesen. Der Code civil galt in diesen Gebieten auch unter preußischer und großherzoglich-hessischer Herrschaft bis 1900 fort. Der Frieden teilte insbesondere Städte am Rhein. In Laufenburg kam das rechtsrheinische Ufer zur Markgrafschaft Baden, das linksrheinische zur Helvetischen Republik. Beim badischen und schweizerischen Rheinfelden war es ebenso. Basel dagegen wurde nicht geteilt, Kleinbasel und Grossbasel gehören beide zur Schweiz.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Friede von LunévilleVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270405040redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Unknown, early 19th century.entstanden 1801–1833Public domainQuelle