Dossier · Königswahl

Wie wird man König, wenn die Krone nicht erblich ist?

Von der umkämpften Wahl des Jahres 1002 über die Goldene Bulle bis zu den Verträgen, die ein Kandidat vor der Wahl schloss.

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Goldene Bulle
Goldene BulleKarl IV.entstanden 1356dargestellt 1356Public domainQuelle
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  1. 01Wahl statt Erbfolge

    Königswahl

    Königswahl bezeichnet die Erhebung eines Kandidaten zum König durch ein bestimmtes Gremium. Neben der erbfolgebasierten Monarchie gab es auch Wahlmonarchien, etwa in germanischen Nachfolgestaaten des römischen Reiches, im Heiligen Römischen Reich und im Königreich Polen von 1573 bis 1795. Auch die Stände Ungarns und Böhmens beanspruchten ein Wahlrecht, das die Habsburger zunehmend nur als Formalie behandelten. Nach der Wahl Friedrichs V. zum böhmischen König 1619 und dem folgenden Dreißigjährigen Krieg gab es dort nur noch Proklamationen und Krönungen der Habsburger. Im Heiligen Römischen Reich lag das Wahlrecht seit dem 13. Jahrhundert bei den Kurfürsten.

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  2. 02Als es keine Regel gab

    Königswahl von 1002

    Nach dem plötzlichen Tod des kinderlosen Kaisers Otto III. im Januar 1002 gab es keine geregelte Nachfolge. Herzog Heinrich IV. von Bayern setzte sich gegen mehrere Konkurrenten durch, indem er nicht dem Herkommen entsprechende Mittel wie Bestechung und Wahlmanipulation einsetzte. So entschied sich die deutsche Königswahl von 1002 zu seinen Gunsten.

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  3. 03Der Versuch, die Wahl abzuschaffen

    Erbreichsplan Heinrichs VI.

    Der Erbreichsplan war ein Vorhaben Kaiser Heinrichs VI., im deutschen Königreich die Erbmonarchie nach französischem Vorbild einzuführen und damit das Königswahlrecht der Fürsten abzuschaffen. Auf dem Reichstag in Würzburg 1196 gewann er dafür die Mehrheit der Fürsten, indem er den weltlichen Fürsten die Erblichkeit ihrer Reichslehen und den geistlichen den Verzicht auf das Spolienrecht anbot. Die Erbmonarchie wurde zunächst eingeführt, doch viele Fürsten widerriefen ihre Zusage. Heinrich gab sein Ziel schließlich auf, um den geplanten Kreuzzug nicht zu gefährden, nachdem sein Sohn Friedrich 1196 zum König gewählt worden war.

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  4. 04Wenn zwei gewählt sind

    Gegenkönig

    Ein Gegenkönig ist ein König, der gegen einen bereits amtierenden König aufgestellt wird, meist wegen unklarer oder umstrittener Thronfolge. Im Heiligen Römischen Reich als Wahlmonarchie kamen Gegenkönige häufiger vor als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich. Manche Gegenkönige setzten sich durch und wurden als rechtmäßige Könige anerkannt, etwa Friedrich II. Bei anderen, wie Heinrich II. (Bayern) und Ekbert II. (Meißen), ist der Status bis heute umstritten. Mit der Goldenen Bulle Karls IV. von 1356 wurde die Wahl eines Gegenkönigs im Reich nahezu ausgeschlossen.

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  5. 05Gewählt, aber ohne Macht

    Interregnum (Heiliges Römisches Reich)

    Als Interregnum bezeichnet man in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches die Zeit zwischen der Absetzung Kaiser Friedrichs II. durch Papst Innozenz IV. im Jahre 1245 und der Wahl Rudolfs I. im Jahre 1273. Im Allgemeinen setzt man den Beginn mit dem Tod Friedrichs im Jahre 1250 an, im Besonderen mit dem Tod Konrads IV. im Jahre 1254, selten mit dem Tod Wilhelms von Holland im Jahre 1256. Mit dieser Zeit begann im römisch-deutschen Reich das Spätmittelalter. Heinrich Raspe, Wilhelm von Holland, Alfons von Kastilien und Richard von Cornwall wurden zwar zu Königen gewählt, vermochten aber kaum Herrschergewalt auszuüben.

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  6. 06Die Mehrheit entscheidet

    Kurverein von Rhense

    Am 16. Juli 1338 trafen sich sechs der sieben Kurfürsten in Rhens und schlossen ein Bündnis. Nur König Johann von Böhmen fehlte. Anlass war der ungelöste Konflikt zwischen Kaiser Ludwig IV. und Papst Benedikt XII., der dem Kaiser die Anerkennung verweigerte. Die Kurfürsten erklärten, dass allein ihre Mehrheitswahl den römischen König bestimme und keiner päpstlichen Bestätigung bedürfe. Sie forderten die anderen Reichsglieder auf, sich anzuschließen. Der Kurverein festigte das Kurfürstenkollegium und das Mehrheitsprinzip in der Reichsverfassung.

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  7. 07Die Wahl wird Gesetz

    Goldene Bulle

    Die Goldene Bulle ist ein in Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch. Von 1356 an war sie das wichtigste der Grundgesetze des Heiligen Römischen Reiches. Auf 86 Seiten regelte sie vor allem Wahl und Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser durch die Kurfürsten, und zwar bis zum Ende des Alten Reiches 1806. Der Name verweist auf die goldgearbeiteten Siegel, die an sechs der sieben Ausfertigungen hingen; gebräuchlich wurde er erst im 15. Jahrhundert. Karl IV., unter dem das lateinische Gesetzeswerk verkündet wurde, nannte es unser keiserliches rechtbuch. Die ersten 23 Kapitel heißen Nürnberger Gesetzbuch und wurden am 10. Januar 1356 verkündet, die Kapitel 24 bis 31 am 25. Dezember 1356 in Metz. 2013 wurde sie zum Weltdokumentenerbe erklärt.

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  8. 08Die Wähler

    Kurfürst

    Ein Kurfürst war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches. Ihnen stand seit dem 13. Jahrhundert die Kurwürde zu, also das alleinige Recht, den römisch-deutschen König zu wählen. Mit dessen Herrschaft war seit dem 10. Jahrhundert der Anspruch auf das Kaisertum verbunden. Seit dem Dreißigjährigen Krieg schwankte die Zahl der Kurfürsten, wobei effektiv nie mehr als neun Fürsten an einer Kaiserwahl teilnahmen. Die Thronfolger der weltlichen Mitglieder des Kurkollegiums wurden als Kurprinzen bezeichnet. Das Wort Kurfürst geht auf mittelhochdeutsch kure für Wahl zurück, von dem auch das Verb küren abstammt.

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  9. 09Eine neunte Stimme

    Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg

    Das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg, auch Kurfürstentum Hannover genannt, war ab 1692 das neunte Kurfürstentum des Heiligen Römischen Reiches. Es ging aus dem Fürstentum Calenberg hervor. Bis zur Personalunion mit Großbritannien 1714 war Hannover Residenzstadt und administratives Zentrum. Der Wahlspruch lautete Nec aspera terrent. Das Kurfürstentum endete 1807 mit der Angliederung an das Königreich Westphalen, nach dem Wiener Kongress 1814 entstand daraus das Königreich Hannover.

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  10. 10Der Preis der Stimmen

    Wahlkapitulation

    Eine Wahlkapitulation ist ein schriftlicher Vertrag, den ein Kandidat vor seiner Wahl abschloss. Er machte darin Zusagen, während zugleich seine Kompetenzen genau geregelt und seine Machtbefugnisse eingeschränkt werden konnten. Die Vereinbarung wurde vor der Wahl mit dem Wahlgremium getroffen und musste danach nochmals bekräftigt werden. Kapitulation bedeutete im frühneuzeitlichen Sprachgebrauch nicht Unterwerfung, sondern einen in Kapitel gegliederten Vertrag. Im Heiligen Römischen Reich bildeten die deutschen Wahlkapitulationen einen einheitlichen, umfassend normierenden Verfassungstext, der seiner Zeit weit voraus war.

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  11. 11Wer dazwischen regiert

    Reichsvikar

    Reichsvikare waren Verweser im Heiligen Römischen Reich, die für den König oder Kaiser handelten. Sie vertraten ihn regional oder führten während einer Thronvakanz die Geschäfte fort. Solche Vikariate lösten das Problem, dass der Herrscher nicht überall gleichzeitig anwesend sein konnte. Kaiser Friedrich II. ernannte erstmals regionale Reichsvikare in entfernten Gebieten. Die Goldene Bulle Karls IV. von 1356 bestimmte den wittelsbachischen Pfalzgrafen bei Rhein zu einem von zwei Reichsverwesern.

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  12. 12Der Wahlort

    Frankfurt am Main

    Im 13. und 14. Jahrhundert erlangte die Stadt immer mehr Privilegien und Regalien, 1240 die jährliche Herbstmesse und 1330 die Frühjahrsmesse. 1266 wird der aus 42 Patriziern und zünftigen Handwerksmeistern bestehende Rat der Stadt erstmals erwähnt. Seit 1311 wählte der Rat jährlich zwei Bürgermeister als Stadtoberhäupter. Mit dem Erwerb des Schultheißenamts erreichte Frankfurt 1372 die volle Souveränität als Reichsstadt. Die Goldene Bulle von 1356 bestätigte Frankfurt als rechtmäßige Wahlstadt der römischen Könige, nachdem hier schon seit 1147 die meisten Königswahlen stattgefunden hatten. Ab 1562 fanden die Kaiserkrönungen in Frankfurt statt, zuletzt 1792 die des Habsburgers Franz II. Der Krönungsweg führte vom Kaiserdom St. Bartholomäus über den Markt zum Römer.

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