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Erbreichsplan Heinrichs VI.

Plan des Stauferkaisers Heinrich VI., innerhalb des Heiligen Römischen Reiches im deutschen Königreich die Erbmonarchie „wie in Frankreich“ einzuführen

ie Überlieferung zu diesem Verfassungsprojekt stützt sich vor allem auf die Marbacher Annalen und die Reinhardsbrunner Chronik. Diesen zufolge erreichte Heinrich VI. auf dem Reichstag in Würzburg Ende März oder Anfang April 1196 die Zustimmung der Mehrheit der deutschen Fürsten zu seinem Plan. Dies geschah jedoch nicht freiwillig, sondern durch eine Mischung aus Versprechungen, Überredung und Drohungen.

Der Plan beruhte auf einem Tauschgeschäft. Die weltlichen Fürsten sollten im Gegenzug für den Verzicht auf ihr Wahlrecht die Erblichkeit ihrer Reichslehen zugesichert erhalten, und zwar in männlicher wie weiblicher Linie. Sollte ihre Hauptlinie aussterben, durften sie zudem selbst einen Erbnachfolger bestimmen. Den geistlichen Fürsten wiederum versprach Heinrich, auf das Spolienrecht zu verzichten, also auf den Anspruch der Krone, während einer Sedisvakanz über die Einnahmen aus dem Besitz eines verstorbenen Prälaten zu verfügen.

Die Erbmonarchie wurde daraufhin zunächst tatsächlich eingeführt, doch viele Fürsten nahmen ihre Zusage später mit der Begründung zurück, sie seien unter Druck gesetzt worden. Tatsächlich waren es aber die Fürsten, die den Kaiser unter Druck setzen konnten, weil Heinrich für den dem Papst versprochenen Kreuzzug zur Rückeroberung Jerusalems auf ihre Unterstützung angewiesen war. Da er nicht ins Heilige Land ziehen wollte, ohne dass seine Nachfolge geregelt war, willigte er in die Rücknahme des Erbreichsplans ein, sofern die Fürsten seinen Sohn Friedrich zum künftigen König wählten. Die Fürsten sagten dies zu, und Heinrich verzichtete auf sein Maximalziel, um den Kreuzzug nicht zu gefährden.

Im Dezember 1196 wurde der erst zweijährige Friedrich zum römisch-deutschen König gewählt, sodass die Nachfolgefrage vor Beginn des Kreuzzugs geregelt war. Mit dem Tod Heinrichs VI. am 28. September 1197 kam es dennoch zum Deutschen Thronstreit, insbesondere zur Doppelwahl von 1198. Damit war die Möglichkeit eines erneuten Versuchs zur Einführung der Erbmonarchie endgültig verloren.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Erbreichsplan Heinrichs VI.VersionsgeschichteBearbeitungsstand 262101737redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0