Reichsvikar
oberster Verwalter als Stellvertreter des Monarchen
ie Goldene Bulle von 1356 legte fest, dass sich der Kurfürst von Sachsen und der Kurfürst von der Pfalz das Reichsvikariat teilten, getrennt nach fränkischem und sächsischem Recht. Die Grenzen dieser Zuständigkeiten blieben bis 1750 umstritten, etwa in Hessen, Jülich-Kleve-Berg, Lüttich und Ostfriesland. Böhmen und Österreich erkannten überhaupt keinen Vikar über sich an. Für Reichsitalien war das Vikariat zwischen den Herzögen von Savoyen und Mantua umstritten, während Mailand und Mantua ihre Herrschaft ursprünglich als Reichsvikare der Visconti und Gonzaga begannen. 1624 übernahm ein Generalkommissar die praktischen Aufgaben in Reichsitalien, das Vikariat war seit Karl IV. nur noch ein Titel. Savoyen führte diesen Titel bis zum Ende des Alten Reiches 1806.
Reichsvikare besaßen fast alle kaiserlichen Rechte, außer der Vergabe von Fahnlehen und der Veräußerung von Reichsgut. Zu ihren Aufgaben gehörten die Fortführung der Geschäfte, Gerichtsbarkeit, Steuereinzug, Privilegienvergabe und Standeserhöhungen im Adel. Sie waren an die Wahlkapitulation des vorherigen Herrschers gebunden, und der neue König musste ihre Beschlüsse nachträglich bestätigen. In Zeiten des Interregnums wurden besonders viele Adelsdiplome ausgestellt, da die Vikare ihre Privilegien nutzten, um Getreue oder Mätressen zu erheben.
Die Rechte der pfälzischen Reichsverweserschaft gingen 1623 mit Maximilian I. an die bayerischen Wittelsbacher über, nachdem Friedrich V. von der Pfalz zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges seine Kurstimme verloren hatte. Nach dem Westfälischen Frieden 1648 beanspruchte die Kurpfalz die Würde zurück, wurde aber nicht anerkannt. Erst 1711 konnte Johann Wilhelm das Vikariat ausüben, nachdem Maximilian II. Emanuel im Spanischen Erbfolgekrieg geflohen war. 1745 einigte man sich auf abwechselnde Ausübung mit bayerischem Vortritt, was Kaiser Franz I. 1752 vom Reichstag bestätigt bekam. 1777 fielen nach dem Aussterben der bayerischen Wittelsbacher beide Kurwürden an die pfälzische Linie in Bayern zurück. Das sächsische Vikariat blieb von diesem Streit unberührt und wurde bis zum Ende des Reiches durchgehend von den Kurfürsten von Sachsen ausgeübt, was zahlreiche Vikariatsmünzen belegen.