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Interregnum (Heiliges Römisches Reich)

Zwischenherrschaft

Ein Begriff des 19. Jahrhunderts

er Begriff stammt aus dem römischen Verfassungsrecht. Die Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts verwendete ihn, um die Zeit nach der von ihr verklärten Stauferherrschaft als Zeitalter der Wirren und der Kriege zu kennzeichnen. Poetischen Ausdruck fand das vor allem in der Ballade Der Graf von Habsburg von Friedrich Schiller, in der das Interregnum als die kaiserlose, die schreckliche Zeit bezeichnet wurde. Die neuere Forschung sieht diese Zeit differenzierter und im Zusammenhang der Handlungsoptionen der Beteiligten. Das Bild des egoistischen Fürsten, dem das Reichswohl gleichgültig ist, und einer chaotischen und rechtlosen Zeit wird mittlerweile abgelehnt.

Kaiser gegen Papst

Den Beginn des Interregnums kann man auf den Tag der Absetzung Friedrichs II. durch Innozenz IV. am 17. Juli 1245 oder auf den Tod des Kaisers am 13. Dezember 1250 legen. Wichtig für die politische Lage war die Einschätzung, ob die Absetzung rechtmäßig war. Darin waren sich schon die Zeitgenossen nicht einig. Im Kampf zwischen Friedrich II. und Innozenz IV. ging es um die Frage, wer an der Spitze der Christenheit stehen sollte, und um konkrete Machtpolitik: Friedrich war Kaiser und sizilianischer König, der Kirchenstaat lag damit faktisch zwischen seinen Machtbereichen.

Die Spannungen gipfelten 1239 in einer zweifachen Exkommunikation des Kaisers durch Papst Gregor IX. Für 1241 plante Gregor eine Synode in Rom. Friedrich verhinderte sie militärisch, schloss Rom ein, brachte Schiffe der anreisenden Teilnehmer auf und nahm hunderte Prälaten gefangen. Gregor IX. starb am 21. August 1241. Am 10. September verbündeten sich der Erzbischof von Mainz und der Erzbischof von Köln gegen den Kaiser und begannen damit den Kampf gegen die staufische Herrschaft auch in Deutschland. Am 25. Juni 1243 wurde der Kirchenjurist Sinibaldo de Fieschi zum Papst gewählt und nahm den Namen Innozenz IV. an. Ein Jahr später gelang ihm die Flucht aus dem belagerten Rom über Genua nach Lyon.

Am 3. Januar 1245 rief Innozenz ein Konzil nach Lyon ein, das am 28. Juni 1245 mit rund 150 Teilnehmern begann. Von den bedeutenden deutschen Gegnern Friedrichs war niemand anwesend. Es wird vermutet, dass sie in die Absetzungspläne eingeweiht waren, aber Skrupel hatten oder Konsequenzen fürchteten. Auf der Schlussversammlung verkündete Innozenz die Absetzung Friedrichs aufgrund vierer schwerer Vergehen: wiederholter Meineid, Bruch des Friedens zwischen Reich und Kirche, Gefangennahme von Prälaten auf dem Weg zum Konzil und erwiesene Ketzerei. Der Papst untersagte allen Untertanen, ihn weiter als König und Kaiser anzusehen, und rief die Wahlberechtigten auf, einen neuen König zu wählen.

Heinrich Raspe und Wilhelm von Holland

Die Reaktionen im Reich blieben gering. Die anderen europäischen Herrscher brachen die Verbindungen zum Kaiser nicht ab, reagierten aber auch nicht auf seine Aufrufe zur Solidarität. Erste Schritte unternahmen die geistlichen Gegner im Reich. Am 22. Mai 1246 wählten die Erzbischöfe von Mainz und Köln zusammen mit verschiedenen Bischöfen, Grafen und Herren Heinrich Raspe zum römisch-deutschen König.

Nach dem Tod Heinrich Raspes im Jahre 1247 wurde Graf Wilhelm von Holland zum neuen Gegenkönig gewählt. Allgemeine Anerkennung erlangte er erst nach dem Tod Konrads IV. 1254. Seine unangefochtene Herrschaft endete jäh durch seinen 1256 erfolgten Schlachtentod.

Die Doppelwahl von 1257

1257 wählten die sieben wahlberechtigten Fürsten Alfons von Kastilien und Richard von Cornwall gleichzeitig zu Königen. Beide waren verwandtschaftlich mit dem Staufergeschlecht verbunden: Alfons war ein Enkel Philipps von Schwaben, Richard der Schwager Friedrichs II. Beide Kandidaten erhielten je drei Stimmen. Ottokar II. von Böhmen gab beiden seine Stimme und ließ sich dafür jeweils bezahlen. Dieses Patt führte zur Doppelwahl. Allgemeine Anerkennung im Reich erlangte keiner der beiden. Richard von Cornwall starb im April 1272. Alfons forderte daraufhin von Papst Gregor X. die Bestätigung seiner Königswahl, doch der Papst verweigerte die Approbation und bereitete so den Weg für eine Neuwahl.

Die Wahl Rudolfs

1273 einigten sich die drei geistlichen Kurfürsten und der Pfalzgraf bei Rhein auf Graf Rudolf IV. von Habsburg. Die Wahl erfolgte am 1. Oktober 1273 in Frankfurt mit den Stimmen des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg und gegen den Widerstand des Böhmen Ottokar Přemysl. Das Interregnum endete mit Salbung und Krönung des Gewählten als Rudolf I. am 24. Oktober 1273 im Aachener Münster. Alfons zog seinen Anspruch erst 1275 zurück.

Folgen

Wesentliche Ergebnisse dieser Zeit sind die Herausbildung des Kurfürstenkollegs als alleinigem Gremium für die Wahl des römisch-deutschen Königs und ein Königtum, das sich gegen die mächtiger gewordenen Reichsfürsten zunehmend auf die eigene Hausmacht stützen musste. Die Reichsstände schufen Mittel zur Konfliktlösung für Zeiten ohne starke Königsmacht. Bischöfe und Fürsten vergrößerten Ansprüche und Territorien, unterdrückten mindermächtige Adelige, bekämpften das städtische Bürgertum und rissen Reichslehen an sich. Sie führten Zölle, neue Steuern und Regalien ein. Auch der niedere Adel blieb nicht zurück, das Raubrittertum entstand. Gerichte und Reichsbehörden waren machtlos, das Faustrecht setzte sich durch.

Das Interregnum kann auch als Übergangsphase betrachtet werden. Die alte Ordnung zerbrach, die Landesfürsten stiegen zu neuen Trägern der staatlichen Ordnung auf. Die Städte emanzipierten sich durch das an Reichtum gewinnende Bürgertum und traten selbstbewusster gegenüber den Fürsten auf. Gefördert wurde dadurch auch die Kleinstaaterei, die es dem Reich über Jahrhunderte schwer machte, zu einem geschlossenen Staatsgebilde zu werden.

Der Rheinische Bund

Den ersten Einzelbund schlossen 1254 auf Betreiben des Mainzer Bürgers Arnold von Walpoden die mittelrheinischen Städte Mainz, Worms, Oppenheim und Bingen. Er ging später im Großen Rheinischen Bund der Städte und Herren auf, der 1256 bereits aus 31 Erzbischöfen, Bischöfen, Grafen und Herren bestand und 100 Städte von Bremen bis Basel umfasste. Hauptziel war der Landfrieden und die Beseitigung ungerechtfertigter Zölle und Steuern. Die Städte von Basel bis zur Moselmündung sollten 100, die nördlicher gelegenen 50 Kriegsfahrzeuge bereithalten. Ein Schiedsgericht schlichtete Streit zwischen den Verbündeten. König Wilhelm bestätigte den Bund auf einem Reichstag. Nach seinem Tod eskalierten Streitigkeiten, eine Stadt nach der anderen sagte sich los, der Bund wurde aufgelöst.

Die deutsche Hanse

Auch die Hanse hatte im 13. Jahrhundert ihre Anfänge. Ihr Ursprung liegt im Zusammenschluss deutscher Kaufleutegenossenschaften im Ausland, in den Einzelbünden der norddeutschen Städte und in der Machtzunahme Lübecks. Im 12. Jahrhundert entstand in London eine Genossenschaft deutscher Kaufleute, in der Köln den ersten Platz einnahm. Für sie wird 1282 erstmals der Name deutsche Hanse verwendet. Seit 1247 schlossen Hamburg, Braunschweig, Bremen, Köln, Hannover, Münster, Dortmund, Soest und Lippstadt sowie Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswald Bündnisse. Lübeck löste Köln in London ab und wurde zur bestimmenden Stadt. Ende des 13. Jahrhunderts entstand ohne Gründungsurkunde die deutsche Hanse unter Lübecks Führung. Um 1300 fand in Lübeck die erste Hanseversammlung statt.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Interregnum (Heiliges Römisches Reich)VersionsgeschichteBearbeitungsstand 270284122redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
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