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Königswahl

Wahl des Königs in einem Königreich

m Mittelalter herrschten im Heiligen Römischen Reich verschiedene Dynastien, die ihre Macht entweder durch Erbfolge oder durch Wahl sicherten. Zu den fünf großen Herrscherfamilien zählten die Merowinger, Karolinger, Ottonen, Salier und die Staufer. Ein König konnte zum Kaiser gekrönt werden, in der Regel in Rom in Alt-Sankt-Peter, dem Vorgängerbau des heutigen Petersdoms, durch den Papst. Da dies erst geschah, wenn der König seine Macht im Reich gesichert hatte, lagen zwischen Königs- und Kaiserkrönung meist mehrere Jahre. War keine Erbfolge möglich, wurde ein neuer König aus einem anderen Geschlecht gewählt.

An der Königswahl nahmen sowohl weltliche als auch geistliche Kurfürsten teil. Lange Zeit war jedoch nicht eindeutig festgeschrieben, wer genau über ein Wahlrecht verfügte, sodass immer wieder Konflikte über die Wahlberechtigung entstanden. Erst 1356 wurde ein festes Gremium für zukünftige Wahlen bestimmt. Diese Regelung blieb bis zum Jahr 1806 und dem Ende des römisch-deutschen Reichs gültig.

Die Festlegung der Wahlberechtigten wurde in der Goldenen Bulle niedergeschrieben. Insgesamt gab es sieben Wahlberechtigte, drei geistliche und vier weltliche Fürsten. Zu den geistlichen Fürsten gehörten der Erzbischof von Trier, der Erzbischof von Köln und der Erzbischof von Mainz. Als weltliche Fürsten waren der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg wahlberechtigt.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel KönigswahlVersionsgeschichteBearbeitungsstand 267284797redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Autor/-in unbekanntentstanden 1623Public domainQuelle