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Rheinbund

napoleonische Konföderation deutscher Staaten

Vor der Gründung

ach dem Frieden von Lunéville und der Eingliederung der von Frankreich besetzten linksrheinischen Gebiete ging die Neuordnung Mitteleuropas weiter. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gestaltete das Heilige Römische Reich radikal um. 112 kleinere rechtsrheinische Reichsstände gingen in neu organisierten Staaten auf, betroffen waren etwa drei Millionen Menschen. Fast alle geistlichen Territorien wurden säkularisiert, die meisten ehemaligen freien Reichsstädte und zahlreiche kleinere Reichsritter mediatisiert. Neben Preußen profitierten besonders das Kurfürstentum Baden und das zum Kurfürstentum erhobene Herzogtum Württemberg. Mit dem Verschwinden der Reichsritter und der geistlichen Territorien verlor der Kaiser politisch wichtige Stützen. Das Ende des geschwächten Reiches war absehbar. Franz II. nahm 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich an, um dem Statusverlust zuvorzukommen.

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Als es 1805 zum dritten Koalitionskrieg zwischen Russland, Österreich und Großbritannien auf der einen und Frankreich auf der anderen Seite kam, verbündeten sich Bayern, Baden und Württemberg mit Napoleon. Nach dem Sieg von Austerlitz und dem Frieden von Pressburg baute Bonaparte seine Macht in Europa und über die deutschen Staaten erheblich aus. Auch Österreich musste Gebiete abtreten. Napoleon ernannte seine Brüder Joseph und Louis zu Königen von Neapel und Holland, sein Schwager Joachim Murat wurde Herzog von Berg. Franz II. musste der Erhebung Bayerns und Württembergs zu Königreichen zustimmen. Baden, Hessen-Darmstadt und Berg wurden Großherzogtümer. Zudem traten Bayern, Württemberg und Baden in verwandtschaftliche Beziehungen mit Napoleon. Jérôme Bonaparte wurde mit Katharina von Württemberg verheiratet, Stéphanie de Beauharnais mit Karl Ludwig von Baden, Eugène de Beauharnais mit Auguste von Bayern.

Die Gründung

Am 12., 16., 19. und 20. Juli 1806 unterzeichneten die Abgesandten deutscher Fürsten die Rheinbundakte. Damit kündigten sie an, sich formell vom Reich loszusagen, und schlossen sich in einer Konföderation und Militärallianz mit Frankreich zusammen, mit Napoleon als Protektor. Der Name knüpfte bewusst an den Rheinischen Bund von 1658 an, ein Bündnis deutscher Fürsten gegen den deutschen Kaiser und Brandenburg, dem Ludwig XIV. beigetreten war. Am 1. August 1806 erfolgte die förmliche Austrittserklärung aus dem Reichsverband.

Als Reaktion auf ein Ultimatum Napoleons legte Franz II. am 6. August 1806 die römisch-deutsche Kaiserwürde nieder und entband die Reichsstände von ihren Pflichten gegenüber dem Reich. Bis 1808 schlossen sich weitere 20 deutsche Staaten dem Rheinbund an. 1807 entstand das Königreich Westphalen unter Jérôme Bonaparte. 1808 hatte der Bund seine größte Ausdehnung erreicht: vier Königreiche, fünf Großherzogtümer, dreizehn Herzogtümer, siebzehn Fürstentümer. Im Jahre 1811 umfasste er 325.752 Quadratkilometer mit insgesamt 14.608.877 Einwohnern, das Militärkontingent war 119.180 Mann stark.

Kein Staatenbund

Der Kurfürst von Mainz Karl Theodor von Dalberg wurde zum Fürstprimas des Rheinbundes ernannt. Er hoffte, unter dem Protektorat Napoleons eine lange geforderte Reform des Alten Reiches durchzuführen, und sah im Zusammenschluss des dritten Deutschlands ein Gegengewicht zu Österreich und Preußen. Die Rheinbundakte sah die Ausgestaltung des Militärbündnisses zu einem Staatenbund vor, mit einem Bundestag unter Vorsitz des Fürstprimas, einem obersten Bundesgericht und einer Art Verfassung, dem Fundamentalstatut. Dalberg legte in Paris zwei Verfassungsentwürfe vor, die beide abgewiesen wurden. Die Hoffnungen scheiterten am Willen Bayerns und Württembergs, die ihre gerade erlangte Souveränität verteidigen wollten. Als Dalberg 1806 einen Bundestag einberief, weigerten sich einige Mitglieder zu erscheinen.

Militärbündnis und Abhängigkeit

Die Mitglieder waren in hohem Maße abhängig vom Willen Napoleons. Insgesamt war der Rheinbund ein an Frankreich gekettetes Militärbündnis. Die Rheinbundakte räumte Napoleon die Entscheidung über den militärischen Bündnisfall ein. Nach Artikel 38 waren die Mitglieder verpflichtet, für den Verteidigungsfall starke Militärkontingente zu stellen: Bayern 30.000, Württemberg 12.000, Baden 8.000, Berg 5.000, Hessen-Darmstadt 4.000 und alle anderen deutschen Mitglieder zusammen 4.000 Soldaten. Frankreich verpflichtete sich zu einem Kontingent von 200.000 Mann. Auf dem Höhepunkt der Ausdehnung stellten die deutschen Fürsten 119.180 Mann.

Faktisch dienten die Soldaten vorrangig den französischen Machtinteressen und wurden an verschiedenen Kriegsschauplätzen eingesetzt. Vom westphälischen Kontingent überlebten nur 700 Mann den Russlandfeldzug Napoleons im Jahr 1812. In der Handelspolitik im Rahmen der Kontinentalsperre gegen Großbritannien konnte der Rheinbund den Entscheidungen Napoleons nur zusehen. 1810/11 annektierte Frankreich das Fürstentum Salm, die Herzogtümer Arenberg und Oldenburg sowie andere Gebiete und verletzte damit die in der Rheinbundakte zugesicherte Souveränität. In Westphalen führte die Abgabe eines großen Teils der staatlichen Besitzungen zu einer tiefgreifenden Finanzkrise. Die Steuern wurden massiv angehoben. Zusammen mit Militäraushebungen und Kriegsfolgen führte dies zu sozialer Not und zu Bauernunruhen.

Drei Typen von Mitgliedern

Es lassen sich drei Grundtypen unterscheiden. Die erste Gruppe bildeten die meist von Verwandten Napoleons regierten Modellstaaten: das Königreich Westphalen unter Jérôme Bonaparte, das Großherzogtum Berg, zunächst unter Joachim Murat und nach dessen Ernennung zum König von Neapel 1808 von einem Beauftragten Napoleons verwaltet, sowie das von Dalberg bis 1813 geführte Großherzogtum Frankfurt. Die zweite Gruppe waren die Reformstaaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt. Sie waren keine abhängigen Gebiete, sondern in vielerlei Hinsicht echte Verbündete Napoleons. Eine dritte Gruppe bildeten die nach 1806 beigetretenen Staaten, neben Sachsen die zahlreichen kleineren nord- und mitteldeutschen Territorien. Bei diesen blieben die inneren Veränderungen gering.

Die Reformen

Die zentrale Herausforderung der süddeutschen und der napoleonischen neuen Staaten war die Integration der durch Mediatisierung und Säkularisation gewonnenen Gebiete mit sehr unterschiedlichen politischen, rechtlichen und konfessionellen Traditionen. Das Gebiet Badens hatte sich etwa vervierfacht, allein Bayern hatte 80 bisher eigenständige Herrschaftsgebiete zu integrieren. In Bayern war Maximilian von Montgelas die dominierende Persönlichkeit. Er bestimmte als Minister die bayerische Innenpolitik ab 1806 bis zu seinem Sturz 1817. In Württemberg bestimmte Friedrich von Württemberg ähnlich wie Friedrich II. von Preußen als absoluter Monarch den Weg des Landes. Trotz seiner autokratischen Züge verwandelte er einen altständischen Staat innerhalb von neunzehn Regierungsjahren bis 1816 in einen frühliberalen Verfassungsstaat.

Staat und Verwaltung

Die Rheinbundstaaten orientierten sich stark an französischen Vorbildern. Während der Rheinbundzeit wandelten sich die Länder in Zentralstaaten, in denen eigenberechtigte Herrschaftsträger neben dem Landesherrn und seinen Behörden so gut wie keine Rolle mehr spielten. Es wurden klar abgegrenzte Ministerien geschaffen, an deren Spitze ein alleinverantwortlicher Minister stand. Darunter standen Kreisbehörden, geführt von Generalkommissaren in Bayern, Kreisdirektoren in Baden und Landvögten in Württemberg. Vorbild waren die französischen Präfekten. Die Länder wurden in geografische Untereinheiten nach Vorbild der französischen Départements eingeteilt. In den Rheinbundstaaten begann sich die typische Form des Berufsbeamtentums herauszubilden. Das französische zentralistische Verwaltungssystem wurde meist nur unvollständig übernommen.

Justiz und Recht

Das Justizwesen wurde reformiert und ein dreistufiger Instanzenzug eingeführt. In den Modellstaaten Berg und Westphalen wurden die Patrimonialgerichte abgeschafft, Württemberg folgte 1809 und Baden 1811. In den napoleonischen Modellstaaten wurde der Code Civil eingeführt, in Baden, Frankfurt und der bayerischen Pfalz eine modifizierte Fassung. In Bayern scheiterte die Einführung am Widerstand des Adels. Wo der Code Civil in Kraft war, wurden feudale Rechtstitel und ständische Privilegien durch den bürgerlichen Eigentumsbegriff und egalitäre Grundsätze ersetzt. In diesen Zusammenhang gehört auch die Säkularisation von Klöstern. Kirche und Klöster verloren ihre Grundherrschaften und Besitzungen an den Staat, der Schulden und Pensionslasten übernehmen musste.

Das Ende

Mit den Befreiungskriegen 1813 begann der Rheinbund auseinanderzubrechen. Die ersten Staaten, die in das Lager der Verbündeten Preußen und Russland übergingen, waren Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin. Bayern trat im Vertrag von Ried aus dem Rheinbund aus. Während der Völkerschlacht bei Leipzig liefen sächsische und württembergische Truppen zu den Alliierten über. Friedrich August I. von Sachsen wurde gefangen genommen, sein Land der alliierten Verwaltung unterstellt. Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt und Nassau schlossen Verträge mit Österreich. Mit dem Abzug der französischen Truppen lösten sich die napoleonischen Staaten Westphalen, Berg und Frankfurt auf. Der einzige der ehemals 39 Rheinbundstaaten, der seine Souveränität und Unabhängigkeit bis in die Gegenwart bewahren konnte, ist das Fürstentum Liechtenstein.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel RheinbundVersionsgeschichteBearbeitungsstand 269159798redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Charles Etienne Pierre MottePublic domainQuelle