Heiliges Römisches Reich
Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser (962–1806)
Umriss
mfang und Grenzen des Reiches veränderten sich über die Jahrhunderte erheblich. Zur Zeit seiner größten Ausdehnung um 1200 umfasste das Reichsgebiet das heutige Deutschland bis zur Eider, die Benelux-Staaten mit Ausnahme von Teilen Flanderns, die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Tschechien, Slowenien und Norditalien außer Venedig sowie weite Teile im Osten Frankreichs und ungefähr das westliche Drittel Polens. Eine Sonderrolle nahm das Königreich Böhmen ein. Rechtsschutz und Friedenswahrung galten seit der Frühen Neuzeit als die wesentlichen Zwecke des Reiches. Untertanen sollten vor der Willkür der Landesherren, kleinere Reichsstände vor Rechtsverletzungen mächtigerer Stände und des Kaisers geschützt werden. Seit dem Westfälischen Frieden von 1648 waren auch benachbarte Staaten als Reichsstände in die Verfassungsordnung integriert.
Charakter
Das Reich war ein vor- und übernationales Gebilde, ein Lehnsreich und Personenverbandsstaat, der sich nie zu einem Nationalstaat wie Frankreich oder Großbritannien entwickelte. In der Frühen Neuzeit wurden innerhalb seiner Grenzen zwölf Sprachen gesprochen, darunter Dänisch, Tschechisch, Slowenisch, Italienisch, Jiddisch, Französisch und Niederländisch. Samuel Pufendorf nannte das Reich im 17. Jahrhundert einen irregulären und einem Monstrum ähnlichen Körper. Als Dachverband gab es dem Zusammenleben der Landesherren reichsrechtliche Rahmenbedingungen. Die Fürstentümer erkannten den Kaiser als Reichsoberhaupt an und waren an Reichsgesetze und Reichstagsbeschlüsse gebunden, wirkten aber durch Königswahl, Wahlkapitulation und Reichstage an der Reichspolitik mit. Die Bewohner waren nicht dem Kaiser untertan, sondern dem Landesherrn des jeweiligen Territoriums.
Der Name
Mit dem Namen wurde der Anspruch auf die Nachfolge des antiken Römischen Reiches erhoben. Der Zusatz „Heilig“ betonte das Gottesgnadentum des Kaisertums. Die Krönung Karls des Großen zum Kaiser durch Papst Leo III. im Jahr 800 stellte dessen Reich in die Nachfolge des antiken Imperiums, die Translatio Imperii. Der Begriff sacrum imperium ist erstmals 1157 in der Kanzlei Friedrichs I. bezeugt. Die Wendung Sacrum Romanum Imperium ist erstmals 1184 belegt und wurde ab 1254 der gängige Reichstitel. Der Zusatz Nationis Germanicæ erschien an der Schwelle zur Frühneuzeit und wurde 1512 erstmals offiziell in der Präambel des Kölner Reichstagsabschieds verwendet.
Entstehung
Im Vertrag von Verdun 843 wurde das Fränkische Reich zwischen Karl dem Kahlen, Lothar I. und Ludwig dem Deutschen geteilt. Nach der Absetzung Karls des Dicken 887 wählten die Teilreiche eigene Könige. 919 wurde mit dem Sachsenherzog Heinrich I. in Fritzlar erstmals ein Nicht-Franke zum König des Ostfrankenreiches gewählt; 921 erkannte ihn der westfränkische Herrscher im Vertrag von Bonn als gleichberechtigt an. Sein Sohn Otto I. wurde in Aachen gekrönt und festigte seine Herrschaft mit dem Sieg über die Ungarn 955 auf dem Lechfeld. Dieser Sieg veranlasste Papst Johannes XII., Otto nach Rom zu rufen und ihm die Kaiserkrone anzubieten. Dort wurde er am 2. Februar 962 zum Kaiser gekrönt.
Herrschaft der Ottonen
Zwischen 880 und 925 entstanden im ostfränkischen Reich fünf neue Herzogtümer: das der Sachsen, der Baiern, der Alemannen, der Franken und das Herzogtum Lothringen. 959 wurde Lothringen in Nieder- und Oberlothringen aufgeteilt, 976 wurde Kärnten eigenständig. Heinrich I. legte 929 fest, dass nur ein Sohn auf dem Thron nachfolgen solle. Otto I., der von 936 bis 973 regierte, eroberte den nördlichen Teil Italiens und band das Königreich der Langobarden ins Reich ein. Die Einbindung der Kirche in das weltliche Herrschaftssystem, später als ottonisch-salisches Reichskirchensystem bezeichnet, fand unter Heinrich II. ihren Höhepunkt, der die Königshoheit über die Reichskirche vollendete. Spätestens jetzt war das Reich „heilig“.
Hochmittelalter
Unter Konrad II. kam das Königreich Burgund zum Reich, nachdem der kinderlose König Rudolf III. sich unter den Schutz des Reiches gestellt hatte. Als Heinrich IV. 1075 seinen Kandidaten für den Mailänder Bischofssitz durchsetzen wollte, bannte ihn Papst Gregor VII. im Dezember 1075; Heinrich demütigte sich im Gang nach Canossa. Erst 1122 erzwangen die Fürsten im Wormser Konkordat einen Ausgleich mit Papst Calixt II. Nach dem Tod Heinrichs V. 1125 wurde Lothar III. gewählt, 1152 Friedrich Barbarossa. Nach der Niederlage in der Schlacht von Legnano 1176 einigten sich Kaiser und Papst im Frieden von Venedig 1177. Friedrich II. verbriefte den Fürsten weitgehende Rechte; er starb am 13. Dezember 1250.
Spätmittelalter
Mit dem Untergang der Staufer und dem Interregnum verfiel die königliche Herrschaftsgewalt, während die Macht der Landesherren und Kurfürsten zunahm. König Rudolf, der von 1273 bis 1291 regierte, konnte das Königtum noch einmal konsolidieren. Heinrich VII. gewann 1310 für sein Haus das Königreich Böhmen. Karl IV. schuf mit der Goldenen Bulle von 1356 eines der wichtigsten Reichsgrundgesetze, in dem die Rechte der Kurfürsten festgelegt wurden; sie blieb bis zur Auflösung des Reiches in Kraft. Nach Ruprechts Tod 1410 kam mit Sigismund der letzte Luxemburger auf den Thron. Mit seinem Tod 1437 ging die Königswürde auf Albrecht II. und damit auf die Habsburger über. Friedrich III. sicherte deren Machtstellung und die Nachfolge seines Sohnes Maximilian.
Reichsreform
Unter den Habsburgern Maximilian I. und Karl V. kam das Kaisertum wieder zu Anerkennung. Maximilian initiierte 1495 eine umfassende Reichsreform, die einen Ewigen Landfrieden und eine reichsweite Steuer, den Gemeinen Pfennig, vorsah. Von den Institutionen, die daraus hervorgingen, hatten nur die neugebildeten Reichskreise und das Reichskammergericht Bestand. Dennoch war die Reform die Grundlage für das neuzeitliche Reich. In dieser Zeit bildete sich auch der Reichstag heraus, der bis zum Ende das zentrale politische Forum des Reiches blieb.
Reformation und Religionsfrieden
Die durch die Reformation entstandene Glaubensspaltung wirkte desintegrierend. Das Wormser Edikt von 1521 verhängte die Reichsacht über Martin Luther. Im Sommer 1546 ächtete Karl V. die Anführer des Schmalkaldischen Bundes; die Auseinandersetzung ging als Schmalkaldischer Krieg von 1546/47 in die Geschichte ein. Der Fürstenkrieg Moritz' von Sachsen und der Passauer Vertrag von 1552 führten 1555 zum Augsburger Reichs- und Religionsfrieden. Die Reichsexekutionsordnung schwächte die kaiserliche Gewalt und verankerte das reichsständische Prinzip. Der am 25. September 1555 verkündete Religionsfrieden gab die Idee eines konfessionell einheitlichen Reiches auf; die Landesherren erhielten das Recht, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen. Danach trat Karl V. zurück und übergab die Macht an Ferdinand I.
Dreißigjähriger Krieg
Ende des 16. Jahrhunderts waren das Reich und seine Institutionen faktisch blockiert. Am 14. Mai 1608 gründeten sechs protestantische Fürsten die Protestantische Union, am 10. Juli 1609 folgte die katholische Liga. Der Prager Fenstersturz war der Auslöser für den großen Krieg. Ferdinand II. ächtete 1621 den pfälzischen Kurfürsten Friedrich V. und übertrug die Kurwürde auf Maximilian I. von Bayern; 1629 erließ er das Restitutionsedikt. 1630 zwangen ihn die Kurfürsten in Regensburg, Albrecht von Wallenstein zu entlassen, und Schweden trat in den Krieg ein. Im Prager Frieden von 1635 ging das Reichsoberhaupt gestärkt hervor. Nach dem Kriegseintritt Frankreichs verschoben sich die Gewichte wieder zu Ungunsten des Kaisers.
Westfälischer Frieden
Die Verhandlungen begannen 1642/43 parallel in Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Reichsständen und Schweden und in Münster zwischen dem Kaiser, den katholischen Reichsständen und Frankreich. Am Ende waren alle europäischen Mächte bis auf das Osmanische Reich, Russland und England beteiligt. Allen Reichsständen wurden die vollen landeshoheitlichen Rechte und das Bündnisrecht zuerkannt, nicht jedoch volle Souveränität. Der Augsburger Religionsfrieden wurde bestätigt, die Rechtsverhältnisse auf den Stand des 1. Januar 1624 fixiert. Das Reich verlor einige Gebiete an Frankreich und entließ faktisch die Niederlande und die Alte Eidgenossenschaft aus dem Reichsverband. Ansonsten wurde das Machtsystem zwischen Kaiser und Reichsständen neu austariert.
Niederlegung der Reichskrone
Am 18. Mai 1804 wurde Napoleon zum erblichen Kaiser der Franzosen bestimmt. Franz II. nahm am 11. August 1804 zusätzlich den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an. Am 2. Dezember 1805 siegten die napoleonischen Truppen bei Austerlitz über Russen und Österreicher. Am 12. Juli 1806 gründeten Kurmainz, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Kleve-Berg und weitere Fürstentümer den Rheinbund und erklärten am 1. August den Austritt aus dem Reich. Am 30. Juli entschied sich Franz, auf die Krone zu verzichten; die Abdankung wurde am 6. August verkündet. Er löste damit auch das Reich als Ganzes auf. Der Reichstag trat nicht mehr zusammen.