Westfälischer Friede
1648 geschlossene Friedensverträge zum Abschluss des Dreißigjährigen Kriegs
Zwei Verträge, zwei Städte
ntsprechend den nach Verhandlungsparteien getrennten Tagungsorten entstanden zwei komplementäre Verträge: das Instrumentum Pacis Monasteriensis für Kaiser und Frankreich, das Instrumentum Pacis Osnabrugensis für Kaiser und Reich einerseits und Schweden andererseits. Beide wurden am 24. Oktober 1648 in Münster unterzeichnet. Der Westfälische Friede war Namensgeber des Westfälischen Systems und wurde zum Vorbild späterer Friedenskonferenzen, weil er dem Prinzip der Gleichberechtigung der Staaten unabhängig von ihrer tatsächlichen Macht zur Durchsetzung verhalf. Der allgemeine Friede trug zur gesamteuropäischen Stabilität bei, da sich spätere Friedensschlüsse bis zur Französischen Revolution an ihm orientierten. Im April 2015 zeichnete die EU-Kommission die Rathäuser von Münster und Osnabrück mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel aus.
Was geregelt wurde
Kern der Regelungen war ein neues Reichsreligionsrecht. Die Rechte der Reichsstände gegenüber dem Kaiser und in ihren eigenen Territorien wurden auf die hergebrachten Grundsätze festgeschrieben. Der Friede wurde ein Grundgesetz des Reiches und einer der wichtigsten Teile der Reichsverfassung. Die Verträge akzeptierten die Unabhängigkeit der Schweizerischen Eidgenossenschaft von der Gerichtsbarkeit der Reichsgerichte. In Münster gelang es jedoch nicht, den wichtigsten Hegemonialkonflikt der Zeit zu lösen, da die Verhandlungen zwischen Frankreich und Spanien scheiterten. Ein spanisch-französischer Ausgleich kam erst mit dem Pyrenäenfrieden von 1659 zustande. Insofern war der Westfälische Friede nur ein Teilerfolg des Kongresses.
Der Weg zum Kongress
Seit 1637 war über einen Universalfriedenskongress verhandelt worden. Erst im Dezember 1641 einigte man sich in Hamburg über die Teilnehmer und über Münster und Osnabrück als Orte. Beide Städte und die Wege zwischen ihnen wurden für entmilitarisiert erklärt, alle Gesandtschaften erhielten freies Geleit. Die eigentlichen Verhandlungen begannen im Juni 1645: in Osnabrück ohne Vermittlung zwischen kaiserlichen, reichsständischen und schwedischen Gesandten, in Münster unter päpstlicher und venezianischer Vermittlung zwischen Kaiserlichen und Franzosen. Die Trennung sollte Rangstreitigkeiten vorbeugen; zudem wollten die protestantischen Mächte und die Römische Kurie nicht miteinander verhandeln. Durch die Beteiligung der Reichsstände wurde Osnabrück zugleich zu einem deutschen Verfassungskonvent.
Wer teilnahm
Vertreten waren der Kaiser, Spanien, das Königreich Schweden, Frankreich, die Niederlande, die Republik Venedig, der Heilige Stuhl und sämtliche Reichsstände. Frankreich und Schweden setzten die Beteiligung der Reichsstände gegen langen kaiserlichen Widerstand durch. Am 29. August 1645 musste der Kaiser alle Reichsstände einladen. Die Zulassung war ein Schritt von erheblicher Tragweite: Bisher hatte der Kaiser gemeinsam mit den Kurfürsten das Reich nach außen vertreten, nun wurde dieses Recht auch auf die Fürsten und Reichsstädte ausgedehnt. Insgesamt besuchten etwa 110 Gesandtschaften den Kongress, die 16 europäische Staaten und über 140 Reichsstände vertraten. Dänemark wollte vermitteln, wurde aber Ende 1643 von Schweden im Torstenssonkrieg angegriffen und spielte nach anderthalb Jahren keine Rolle mehr.
Die Gesandten
Für Frankreich verhandelten in Münster Henri II. d’Orléans, Herzog von Longueville, sowie Claude de Mesmes, comte d’Avaux, und Abel Servien. Schweden entsandte Johan Oxenstierna und Johan Adler Salvius. Kaiserlicher Hauptgesandter für beide Orte war Graf Maximilian von Trauttmansdorff, unterstützt in Münster von Johann Ludwig von Nassau-Hadamar und dem Juristen Isaak Volmar, in Osnabrück von Johann Maximilian von Lamberg und Johannes Krane. Als Vermittler wirkten der Kölner Nuntius Fabio Chigi, der spätere Papst Alexander VII., und der venezianische Diplomat Alvise Contarini. Die Eidgenossenschaft vertrat Johann Rudolf Wettstein, Bürgermeister von Basel. Adam Adami, Gesandter des Fürstabtes von Corvey, war der einzige Beteiligte, der eine geschichtliche Darstellung über die Versammlung verfasste.
Forderungen und Verzögerungen
Zunächst verhandelten die Gesandten nur über Verfahrensfragen; den Austausch der Forderungen verschleppten beide Seiten über ein Jahr lang. Erst nach ausbleibenden militärischen Erfolgen stimmte der Kaiser am 4. Dezember 1644 zu. Er forderte von Frankreich die Rückgabe aller eroberten Gebiete einschließlich Lothringens. Frankreich und Schweden verlangten die Einladung aller Reichsstände, Frankreich zudem die Freilassung des Trierer Kurfürsten. Der Geheime Rat des Kaisers empfahl, den Frieden militärisch zu erzwingen; dieser Versuch scheiterte im März 1645 in der Schlacht bei Jankau. Am 11. Juni übergaben Frankreich und Schweden ihre Hauptpropositionen mit Forderungen nach freier Bündniswahl der Reichsstände sowie Restitution und Amnestie auf Basis des Jahres 1618.
Trauttmansdorff und die Vorverträge
Die Ankunft Trauttmansdorffs im November 1645 galt als Zeichen kaiserlicher Friedensbereitschaft. Mit Schweden einigte er sich rasch auf die Abtretung der Hälfte Pommerns und des Erzstifts Bremen. Gegenüber dem französischen Anspruch auf das Elsass drängte der bayerische Kurfürst Maximilian auf Entgegenkommen; Trauttmansdorff musste nach und nach Teile des Elsass preisgeben, behauptete aber Breisgau und Waldstädte. Am 13. September 1646 schlossen Frankreich und der Kaiser einen Vorvertrag, am 18. Februar 1647 folgte eine vorläufige Einigung mit Schweden. Beim Normaljahr forderten die Protestanten 1618; auf kursächsischen Vorschlag einigte man sich auf 1624. In den habsburgischen Erblanden beharrte der Kaiser auf dem religiösen Status quo.
Der Abschluss
Bayern war vor allem an einem schnellen Friedensschluss interessiert und schloss sich kompromissbereiten katholischen Ständen wie Mainz an, die direkt mit Protestanten und Schweden verhandelten. Hessen-Kassel gab sich am 8. April 1648 mit 600.000 Talern zufrieden. Am 12. Juni vereinbarten die Reichsstände mit Schweden die Zahlung von 5 Millionen Talern durch 7 Reichskreise für die Demobilisierung der schwedischen Armee. Im September war der Kaiser bereit, die Unterstützung Spaniens gegen Frankreich einzustellen, weil die Reichsstände drohten, den Frieden ohne ihn zu beschließen. Beide Verträge wurden am 24. Oktober 1648 unterzeichnet, die Ratifikationsurkunden erst am 18. Februar 1649 ausgetauscht. Der Protest des Heiligen Stuhls blieb wirkungslos.
Gewinne und Abtretungen
Schweden erhielt neben 5 Millionen Talern ganz Vorpommern mit Rügen, Usedom und Wollin, dazu Stettin, die Stadt Wismar mit den Ämtern Poel und Neukloster, das Erzstift Bremen und das Hochstift Verden. Diese Gebiete blieben deutsche Reichslehen, Schweden erhielt Sitz und Stimme auf Reichs- und Kreistagen. Brandenburg bekam den Rest Pommerns sowie das Erzstift Magdeburg und die Hochstifte Halberstadt, Minden und Cammin. Mecklenburg-Schwerin erhielt für Wismar die Hochstifte Schwerin und Ratzeburg, Braunschweig-Lüneburg die alternative Succession im Hochstift Osnabrück, Hessen-Kassel die gefürstete Abtei Hersfeld. Bayern blieb im Besitz der Oberpfalz und der Kurwürde; die Kurpfalz erhielt eine neu geschaffene achte Kurwürde.
Frankreich erhielt die Festung Pinerolo im Piemont und die lothringischen Bistümer und Städte Metz, Toul und Verdun, die es tatsächlich schon seit 1552 besaß, dazu in Philippsburg das Recht auf eine dauerhafte Garnison. Der Kaiser trat alle Rechte auf Breisach, das Ober- und Unterelsass sowie die Landvogtei der zehn Reichsstädte im Elsass auf ewig an Frankreich ab. Die Alte Eidgenossenschaft wurde als unabhängig vom Heiligen Römischen Reich anerkannt, im parallelen Frieden von Münster die Unabhängigkeit der Niederlande von Spanien. Der Friede setzte eine unbeschränkte Amnestie für alles seit 1618 fest und die Wiederherstellung des kirchlichen Besitzstandes von 1624. Für die Erblande erkannte der Kaiser nur das Stichjahr 1630 an.
Konfession und Verfassung
Der Westfälische Friede war kein reiner Religionsfriede, sondern ein politischer Friedensvertrag. Der Papst protestierte gegen ihn und erkannte ihn nicht an. Der Friede bestätigte den Passauer Vertrag und den Augsburger Religionsfrieden und schloss die Reformierten in die bisherige Rechtsstellung ein. Katholiken, Lutheraner und Reformierte wurden vollkommen gleichgestellt; die protestantische Minorität durfte in Religionssachen nicht überstimmt werden. Die Täufer blieben von der rechtlichen Anerkennung auf Reichsebene ausgeschlossen. Das Restitutionsedikt von 1629 wurde aufgehoben, Normaljahr war der 1. Januar 1624. Die Territorialhoheit der Reichsstände wurde anerkannt, ebenso ihr Recht auf Bündnisse, sofern diese nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet waren. Für Ravensburg, Biberach und Dinkelsbühl wurde ein paritätisches System eingeführt.
Nachwirkung
Der Friede war ein Kompromiss aller Parteien, möglich geworden durch die totale Erschöpfung der Ressourcen und die allgemeine Kriegsmüdigkeit. Neben dem revidierten Religionsfrieden regelte er die Verfassungsverhältnisse des Reiches und wurde neben der Goldenen Bulle zum wichtigsten Dokument der Reichsverfassung. Die Verhandlungen von Münster, Osnabrück und Nürnberg stehen am Anfangspunkt einer Entwicklung, die zum modernen Völkerrecht führte. Friedrich Schiller nannte den Frieden 1792 das interessanteste und charaktervollste Werk der menschlichen Weisheit und Leidenschaft. Im 19. Jahrhundert verdüsterte sich die Einschätzung, der Friede galt als Schande für Deutschland; im Nationalsozialismus diente er antifranzösischer Propaganda. Die neueste Forschung sieht in ihm den Beginn einer neuen Machtbalance zwischen Reichsständen, Kaiser und Reichsinstitutionen.