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Reichsabschied

Beschlüsse auf einem Reichstag des hl. roem. Reichs deutscher Nation vom Kaiser verlesen

ei den Reichstagen von 1489 und 1495 setzte sich die Praxis durch, die gemeinsamen Beschlüsse in deutscher Sprache zusammenzufassen. Beim Lindauer Hoftag von 1497 bezeichnete Maximilian I. erstmals die Beschlüsse als Abschied zu Worms. Der erste im Druck veröffentlichte Reichsabschied stammt von 1500. Bis 1654 begannen die Reichstage mit der kaiserlichen Proposition und endeten mit Verlesung und Beurkundung des Reichsabschieds. Der letzte dieser Abschiede, der Jüngste Reichsabschied, enthielt die Beratungsergebnisse aus den Jahren 1653/54 des Reichstages zu Regensburg. Da der Immerwährende Reichstag seit 1663 nicht mehr formell beendet wurde, traten an die Stelle der Abschiede sogenannte Reichsschlüsse, die meist durch den Prinzipalkommissar ratifiziert wurden.

Die Reichsabschiede behandelten unterschiedliche Themen, entsprechend der Zuständigkeit des Reichstags für die Reichsgesetzgebung. Dazu zählten Entscheidungen über Krieg und Frieden, der Umgang mit der Reformation, Münzwesen, Policey, Handel, Reichssteuern, Fehde und soziale Unruhen. Sie enthielten auch eigenständige Ordnungen wie die Reichskammergerichtsordnung von 1495, 1521 und 1548, die Reichsexekutionsordnung von 1555, die Reichsmünzordnung von 1559, die Reichspoliceyordnung von 1530 und 1548, sowie weitere Erlasse wie den Ewigen Landfrieden von 1495, die Reichsmatrikel von 1521, die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 und den Augsburger Religionsfrieden von 1555. Diese Bestandteile bildeten zusammen den corpus recessus imperii, zu dem auch Abschiede anderer Versammlungen wie des Reichsdeputations- und Kurfürstentages gehörten.

Die Abschiede entstanden aus Verhandlungen zwischen Kaiser, Reichsständen und Gesandten und lassen sich laut Karl Härter nicht mit dem modernen Gesetzesbegriff fassen, obwohl sie als allgemeine Reichsgesetze bezeichnet werden. Ihr Inhalt speiste sich aus der kaiserlichen Proposition, den Protokollen der Beratungen, den Entscheidungen der drei Kurien und Entwürfen für Ordnungen. Die Reichskanzlei des Reichserzkanzlers verarbeitete diese Dokumente, der Entwurf wurde im Kurfürstenrat vorgestellt und in einem Ausschuss aus Reichsständen und Kaiser diskutiert. Der so entstandene, durch Mehrheit gestützte Abschied wurde in der Schlusssitzung verlesen und von Kaiser und Stellvertretern jeder Kurie ratifiziert und gesiegelt. Die Mainzer Kanzlei diktierte den Text den Schreibern der Reichsstände, gab ihn in Druck und übersandte Exemplare an die Reichsinstitutionen; zwei handschriftliche Fassungen wurden von Reichskanzlei und Reichshofkanzlei aufbewahrt.

Als Verträge zwischen Kaiser und Reichsständen gelten die Abschiede als Rechtsrahmen mit Gesetzescharakter. Sie ermöglichten dem Kaiser Ausführungsbestimmungen und wurden vielfach in das Partikularrecht der Territorien übernommen, wobei ihre Verbindlichkeit von manchen protestierenden Reichsständen infrage gestellt wurde. Wegen der zahlreichen zeitgenössischen Ausgaben gelten sie als wichtige Quellen für Rechts- und Verwaltungspraxis sowie für die Ausbildung der Rechts- und Amtssprache und des deutschen öffentlichen Rechts. Als Forschungsdokumente geben sie Einblick in Themen wie Strafrechtsgeschichte, Reformation, Policeyordnungen, den Umgang mit Juden und die Entwicklung von Gesetz und Gesetzgebung.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel ReichsabschiedVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270107105redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Johann Schöfferentstanden 1530CC0Quelle