Reichsregiment
ständische Regierungsorgane des HRR
as erste Reichsregiment geht auf eine Initiative des Mainzer Kurfürsten Berthold von Henneberg auf dem Wormser Reichstag von 1495 zurück. Als Gegenleistung für die Bewilligung des Gemeinen Pfennigs und die Unterstützung im Krieg gegen Frankreich verlangte er von König Maximilian I. ein ständiges Regierungsorgan auf ständischer Grundlage, in dem der Kaiser nur den Ehrenvorsitz führen sollte. Da dies seine Macht stark beschnitten hätte, stimmte Maximilian I. zunächst nicht zu, ließ sich aber unter dem Druck seiner Finanzlage auf Reformen ein. Erst als die Fürsten ihm auf dem Augsburger Reichstag im Jahr 1500 feste Kontingente eines Reichsheers zugestanden, kam es zur Bildung des Reichsregiments mit Sitz in Nürnberg, dem neben Maximilian I. 20 Vertreter der Reichsfürsten und Reichsstädte angehörten. Maximilian verweigerte dem Organ jedoch die Zusammenarbeit und löste es schon 1502 wieder auf.
Auch Karl V., Maximilians Nachfolger, sah sich mit der Forderung der Fürsten nach einem Reichsregiment konfrontiert und musste dessen erneute Einberufung als Bedingung seiner Wahl zum Römischen König in seiner Wahlkapitulation zugestehen. Da Karl zugleich über Spanien und weitere Länder außerhalb des Reiches herrschte, sollte das Reichsregiment während seiner Abwesenheit unter seinem Bruder Ferdinand tagen. Auf dem Wormser Reichstag von 1521, auf dem sich Martin Luther vor dem Kaiser rechtfertigen sollte, kam es zur Gründung des zweiten Reichsregiments. Karl V. billigte ihm aber nur für die Zeiten seiner Abwesenheit Entscheidungsbefugnisse zu, ansonsten hatte es nur beratende Funktion. So scheiterte auch das zweite Reichsregiment an der mangelnden Unterstützung durch den Kaiser. Nachdem Karl V. 1531 die Wahl seines Bruders Ferdinand zum Römischen König durchgesetzt hatte, löste er das Gremium endgültig auf.