Berthold von Henneberg
deutscher Geistlicher, Erzbischof von Mainz
484 wurde Berthold von Henneberg einstimmig zum Erzbischof von Mainz gewählt, Papst Innozenz VIII. bestätigte die Wahl im selben Jahr. Die Bischofsweihe erhielt er 1485 in Mainz durch den Wormser Bischof Johann III. Er bemühte sich um die Wahrung der Grenzen des Mainzer Kurstaates und forderte bereits damals Reformen und Landfrieden zwischen den Herrschern im Reich. 1486 wollte er eine Bücherzensur einführen. Er förderte die Mainzer Universität, die als erste im Reich dem Humanismus offenstand, gestattete seinen Untertanen eine Biersteuer und hielt 1487 sowie 1499 Provinzialsynoden ab. 1494 übernahm er persönlich die Führung der Reichskanzlei am Königshof.
Bertholds Politik war davon bestimmt, die Sonderstellung der Kurfürsten durch Geschlossenheit des Kurkollegs gegenüber dem Reichsoberhaupt und den fürstlichen Konkurrenten zu sichern. Seine Reichsreform verfolgte einen ständischen Zentralismus, den Maximilian als Beeinträchtigung seiner Souveränität empfand. 1497 stärkte Maximilian deshalb seinen Hofrat und seine Hofkanzlei zu Lasten der Reichskanzlei, um die Position des Erzkanzlers zu schwächen. Hennebergs Antwort war 1500 die Errichtung des Reichsregiments, das Maximilian politisch ausschaltete. Der Beschluss des Reichstags von Augsburg bildete den Höhepunkt dieses Verfassungskampfes. 1502 boten militärische Erfolge Maximilian die Möglichkeit, das Reichsregiment aufzulösen und Henneberg zu entmachten.
Als Mainzer Erzbischof nahm Berthold von Henneberg 1495 am Reichstag zu Worms teil, wo ihn die Fürsten zum Wortführer der Reichsstände wählten. In dieser Funktion rang er dem späteren Kaiser Maximilian I. die Zustimmung zu einem Reichsregiment ab. Seinem langwierigen Einsatz waren der Ewige Landfrieden, die Einsetzung des Reichskammergerichts und die Handhabung Friedens und Rechts als Vertrag zwischen König und Ständen zu verdanken. Das Reichsregiment trat erstmals 1500 zusammen, Berthold stand ihm als Erzkanzler vor, ohne es zu dominieren. Es bestand aus 21 Mitgliedern: dem König, dem Erzkanzler und den Kurfürsten als ständige Mitglieder sowie weiteren Fürsten aus sechs Reichskreisen und freien Reichsstädten. Es verabschiedete Beschlüsse im Namen des Königs, der kein Einspruchsrecht hatte. 1502 löste sich das Reichsregiment wegen anhaltender Probleme mit dem König auf.