Reichsstädtekollegium
Kurie der Freien und Reichsstädte des Reichstages des Heiligen Römischen Reiches
tädtische Vertreter nahmen erstmals 1255 in Worms an einer Reichsversammlung teil. 1495 waren die Städte noch unsicher, ob sie an den Beratungen teilnehmen sollten, doch seit 1540 forderten sie ihre Teilnahme vernehmlich. Sie begründeten dies mit ihrer Nähe zu Kaiser und Reich und wollten nicht nur Steuern zahlen oder Soldaten stellen, sondern mitbestimmen. Die Neubildung der Städtekurie förderte die institutionelle Verfestigung der Reichstage. Gegenüber Kurfürstenrat und Reichsfürstenrat hatte die Stimme der Reichsstädte zunächst minderes Gewicht und konnte bei reichsfürstlichen Angelegenheiten ignoriert werden. Erst der Abschied des Augsburger Reichstages von 1582 gestand dem Kollegium durch ein votum decisivum mehr politisches Gewicht zu. Der Westfälische Friede bestätigte dies. Bei abweichenden Voten der oberen Kurien konnten die Städte ihr Stimmrecht aber nicht automatisch durchsetzen. Im Reichstag selbst hatten sie nur zwei kollektive Kuriatstimmen statt Virilstimmen, was die Bedeutung des Kollegiums schwächte.
Das Gremium war in die schwäbische und die rheinische Städtebank untergliedert. Auf der schwäbischen Bank waren Nürnberg, Augsburg und Regensburg die bedeutendsten Städte, auf der rheinischen Köln, Lübeck und Frankfurt am Main. Vertreter der Reichsstädte auf den Reichsdeputationstagen waren seit 1555 Nürnberg und seit 1559 Köln. Bis 1663 hatte stets der Stadtrat des gegenwärtigen Tagungsortes die Leitung des Kollegiums inne. Mit der Perpetuierung des Reichstages als Immerwährender Reichstag verblieb der Vorsitz dauerhaft bei der Reichsstadt Regensburg. Aus Kostengründen schickten die Städte nicht immer eigene Vertreter, sondern beauftragten nicht selten einen Regensburger Bürger mit der Vertretung ihrer Interessen.
Die Zahl der Mitgliedsstädte veränderte sich mit der Zu- und Abnahme der Reichsstädte. Die Reichsmatrikel von 1521 führten noch 86 Reichsstädte auf, im Jahr 1791 gab es nur noch etwa 51. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts schieden die Städte der elsässischen Dekapolis, Besançon und Straßburg aus, die an Frankreich fielen. Basel, Mülhausen und Schaffhausen zählten seit 1648 auch rechtlich zur Schweizerischen Eidgenossenschaft. Einige Reichsstädte verloren ihre Reichsunmittelbarkeit zu Gunsten eines Fürsten. Neu hinzugekommen war Bremen, und die Reichsstandschaft von Hamburg wurde von Dänemark erst 1768 anerkannt. Mit dem Ende des alten Reiches erlosch das Gremium. Im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses wurden alle Reichsstädte mediatisiert, bis auf Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Augsburg und Nürnberg.