Reichsmatrikel
Pflichten für die Truppensteller
ine erste Aufstellung der für ein Reichsheer zu stellenden Truppen entstand auf dem Reichstag 1422 zu Nürnberg, während der Hussitenkriege. Den ersten Reichskreisen, die auf dem Reichstag von Augsburg 1500 geschaffen wurden, ordnete man diese Truppenkontingente als Kreistruppen zu. Mit der Schaffung von vier weiteren Reichskreisen im Jahre 1512 wurden auch die österreichischen Erblande und die Kurfürstentümer in die Kreisverfassung eingebunden. So entstand nach und nach ein System, in dem die Truppenverpflichtungen der Reichsstände über die Kreise organisiert wurden.
Auf dem Wormser Reichstag von 1521 wurde die sogenannte allzeit neueste Matrikel aufgestellt. Sie bestimmte das einfache Reichsaufgebot, das Simplum, mit 4.202 Reitern und 20.063 Fußknechten, später vereinfacht auf 4.000 beziehungsweise 20.000 Mann. Aufgrund der Türkenhilfe wurden die Reichsmatrikel 1532 erneuert. Diese beiden Anpassungen zeigen, wie eng die Matrikel an konkrete militärische Anlässe gebunden waren und wie sich die Zahlen im Lauf der Zeit veränderten.
Im Westfälischen Frieden von 1648 wurde in Artikel VIII festgelegt, dass spätestens sechs Monate nach Friedensschluss die Kreisverfassung und die Matrikel neu beraten und bestimmt werden sollten. Diese Zeitvorgabe konnte wegen der unterschiedlichen Interessen der Reichsstände jedoch nicht eingehalten werden. Die Beschlüsse des Nürnberger Exekutionstages von 1649/50 beruhten auf einer leicht modifizierten Verfassung, die nochmals 1663 erneuert wurde. Die Reichsdefensionalordnung der Reichsheeresverfassung von 1681 bestimmte schließlich endgültig die Zusammensetzung des Reichsheeres.