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Reichsheeresverfassung

Regeln für die Truppensteller

422 wurde auf dem Reichstag zu Nürnberg die erste Reichsmatrikel aufgestellt. Die Fürsten hatten vorgeschlagen, den hundertsten Pfennig zu erheben, um ein Söldnerheer für die Dauer eines Krieges anzuwerben. Die Städte widersprachen dem. Man einigte sich stattdessen auf ein Verzeichnis der Truppenkontingente der einzelnen Reichsstände.

Die bedeutendste Matrikel wurde entsprechend den Vereinbarungen des Wormser Reichstages von 1521 für den Italienzug Karls V. zur Kaiserkrönung nach Rom erstellt. Sie gilt als eines der grundlegenden Gesetze des Reiches in der Frühen Neuzeit und blieb mit Anpassungen bis zum Ende des Reiches Grundlage für Heeres- und Steuerkontingente. Die Matrikel ging von 4.000 Reitern und 20.000 Fußknechten aus. Die Besoldung betrug für einen Reiter 10 Gulden, ab 1542 12 Gulden, für einen Fußknecht 4 Gulden, insgesamt 128.000 Gulden pro Monat. Diese Summe wurde Römermonat genannt und blieb bis zum Ende des Reiches Rechnungseinheit. Der Gesamtbetrag wurde über das Simplum auf die Reichsstände verteilt. So musste 1521 das Herzogtum Bayern 60 Soldaten zu Pferd und 277 zu Fuß stellen, die Reichsgrafschaft Ortenburg 2 Reiter und 6 Mann zu Fuß, das Erzstift Salzburg 60 Mann zu Pferd und 277 zu Fuß, das Hochstift Passau 18 zu Pferd und 78 zu Fuß und die Reichspropstei Berchtesgaden 2 zu Pferd und 34 zu Fuß.

Im Westfälischen Frieden 1648 wurde in Artikel VIII § 64 festgelegt, dass spätestens nach sechs Monaten Kreisverfassung und Matrikel neu beraten werden sollten. Diese Frist konnte wegen unterschiedlicher Interessen der Reichsstände nicht eingehalten werden. Das ebenfalls im Frieden verankerte Recht der Landesherren auf eigene Truppen nutzten große Reichsstände zur Aufstellung stehender Heere, so ab 1644 Brandenburg, ab 1682 Bayern und Sachsen. Die Diskussion über eine neue Reichskriegsverfassung auf dem Reichstag zu Regensburg wurde 1663 durch neue Angriffe der Türken unterbrochen, die 1664 zur eyligen Hülf und Ersten Armatur des Reiches führten.

In der Reichsdefensionalordnung von 1681 wurde die Aufteilung nicht mehr nach der alten Matrikel von 1521 vorgenommen, die Truppenkontingente der Kreise wurden neu bestimmt und die Gesamtsumme auf 40.000 Soldaten erhöht. Für das Kurfürstentum Bayern änderte sich das Kontingent auf 120 Soldaten zu Pferd und 554 zu Fuß, für die Reichsgrafschaft Ortenburg auf 4 Reiter und 26 Mann zu Fuß. Beim Erzstift Salzburg blieb es bei 60 Mann zu Pferd und 277 zu Fuß, beim Hochstift Passau bei 18 zu Pferd und 78 zu Fuß, während die Fürstpropstei Berchtesgaden nun 4 zu Pferd und 64 zu Fuß stellen musste. Der Römermonat zu 51.269 Gulden wurde als Maßstab beibehalten. Im Reichsgutachten vom 23./13. Mai 1681 wurden gesamt 40.000 Mann, darunter 28.000 Knechte und 12.000 Reiter, als Simplum festgelegt.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel ReichsheeresverfassungVersionsgeschichteBearbeitungsstand 269074579redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0