Reichsarmee
Heeresaufgebot des HRR
uf dem Reichstag 1422 zu Nürnberg wurde erstmals eine Aufstellung der für ein Reichsheer zu stellenden Truppen beschlossen. In den folgenden hundert Jahren wurde der Umfang der Reichsarmee wechselnd in Truppenstärken oder Geldbeträgen festgelegt. Auf dem Reichstag zu Worms 1521 legte die allzeit neueste Matrikel die Stärke auf 20.063 Mann Infanterie und 4.202 Mann Kavallerie fest, sowie den Römermonat als Entlohnungssumme auf 51.269 Gulden. Die Reichsmatrikel bestimmte, welche Kontingente die einzelnen Reichsstände zu stellen hatten.
Die Reichskreise entstanden erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Die ersten sechs wurden auf dem Reichstag von Augsburg 1500 eingerichtet, 1512 kamen vier weitere hinzu, wodurch auch die österreichischen Erblande und die Kurfürstentümer eingebunden wurden. Fortan stellten die Reichskreise als Kreistruppen die Reichsarmee, wobei nicht alle ihrer Pflicht nachkamen. Die Matrikel von 1521 bestimmte das Simplum mit 4.202 Reitern und 20.063 Fußknechten, vereinfacht 4.000 beziehungsweise 20.000 Mann, mit einer Besoldung von 128.000 Gulden pro Monat, dem Römermonat, der zum Maßstab für Kriegsbeiträge wurde und für einen Krieg verdoppelt oder vervielfacht werden konnte.
Die Reichsheeresverfassung von 1681 bestimmte endgültig die Zusammensetzung des Reichsheeres aus den Kontingenten der Reichskreise. Das Simplum wurde auf 40.000 Mann festgelegt, 28.000 Infanterie und 12.000 Kavallerie, und blieb bis zum Ende des Reichs 1806 annähernd gleich. Bei Bedarf konnte das Doppelte oder Dreifache verlangt werden. In der Praxis erfüllten die Fürsten ihre Pflicht oft nur mit unzureichend ausgestatteten Truppen, während gute Verbände für eigene Zwecke eingesetzt oder vermietet wurden. Die Kontingente verschiedener Stände übten nie zusammen und hatten unterschiedliche Reglements, was den geschlossenen Einsatz erschwerte, etwa bei der fränkischen Kreisinfanterie bei der Sendlinger Mordweihnacht.