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Nürnberger Religionsfrieden

aiser Karls Entscheidung zum Frieden erklärt sich aus der außenpolitischen Lage des Heiligen Römischen Reichs. Wegen der Besetzung Ungarns durch die Türken brauchte er im Reich freie Hand zur Abwendung der Türkengefahr. Den protestantischen Fürsten, die sich 1531 im Schmalkaldischen Bund zusammengeschlossen hatten, ging es vor allem um die Sicherung ihrer politisch-wirtschaftlichen Interessen. Durch die Einziehung des katholischen Kirchenguts und den Aufbau eines eigenen Landeskirchenregiments wollten sie ihre Machtbasis vergrößern.

Anstand bedeutete so viel wie Waffenstillstand. Bis zum nächsten, binnen eines Jahres zu berufenden Konzil sollte der Protestantismus in seinem bisherigen Umfang geduldet sein. Die beim Reichskammergericht zu Wetzlar wegen Einziehung geistlicher Güter schwebenden Prozesse sollten niedergeschlagen werden.

Der Regensburger Reichstag von 1532 mit seiner altgläubigen Mehrheit billigte den Nürnberger Anstand nicht. Obwohl der Kaiser die vereinbarten Regelungen im Alleingang bestätigte, war die reichsrechtliche Verbindlichkeit des Nürnberger Anstands zweifelhaft.

Die folgenden Jahre waren die Glanzzeit des Schmalkaldischen Bundes. Unaufhaltsam drang die Reformation in weitere Gebiete ein, so im Jahre 1534 im Herzogtum Württemberg und im Herzogtum Pommern, 1539 im Herzogtum Sachsen und in der Markgrafschaft Brandenburg. Kaiser Karl V. war während seiner Herrschaft durch Auseinandersetzungen mit Frankreich und dem Krieg mit dem Osmanischen Reich in Anspruch genommen. So war er lange Zeit außer Stande, die Schmalkaldener mit Waffengewalt niederzuwerfen, und musste auf dem Wege friedlicher Ausgleichsversuche etwas unternehmen.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Nürnberger ReligionsfriedenVersionsgeschichteBearbeitungsstand 264788696redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0