Wormser Edikt
Erlass Kaiser Karls V. der die Reichsacht über Martin Luther aussprach
apst Leo X. hatte am 24. Juli 1520 die Bannandrohungsbulle Exsurge Domine erlassen, die Luther aufforderte, binnen 60 Tagen 41 Lehrsätze zu widerrufen, sonst drohe der Kirchenbann. Auch sollten Luthers Schriften eingesammelt und verbrannt werden. Die Bannbulle Decet Romanum Pontificem, die Luther exkommunizierte, wurde am 28. Januar 1521 ausgefertigt. Der päpstliche Nuntius Hieronymus Aleander hielt sie bereits am 18. Januar 1521 in Worms in Händen, versuchte aber wegen des bevorstehenden Reichstags zunächst nicht, sie zuzustellen oder zu veröffentlichen. Das geschah erst im Oktober 1521. Im mittelalterlichen Herrschaftsverständnis war der Kaiser Vogt der Kirche und musste eine kirchliche Bannbulle mit einer Reichsacht flankieren.
Auf dem Reichstag verfolgte Karl V. eine doppelte Strategie: Er wollte Luther zum Widerruf bewegen und gewährte ihm dazu freies Geleit, was zu Luthers berühmtem Auftritt vor dem Reichstag führte. Zugleich versuchte er ein Mandat gegen Luther zu erlassen, was nur mit Zustimmung der Reichsstände möglich war. Diese waren gespalten und tendierten eher zu Luthers Seite. Am 6. März 1521 sprach Karl V. die Vorladung an Luther aus, veröffentlichte aber am 26. oder 27. März 1521 ohne Beteiligung der Stände ein Sequestrationsmandat, das Luthers Schriften einziehen und vernichten sollte. In den Anhörungen am 17. und 18. April 1521 sowie den Auftritten am 24. und 25. April 1521 lehnte Luther jeden Widerruf ab. Am 26. April reiste er aus Worms ab.
Am 30. April teilte der Kaiser den Reichsständen mit, dass er gegen Luther vorgehen wolle. Die Stände stimmten einem Entwurf zu, den der Nuntius Hieronymus Aleander schrieb. Bis zum 8. Mai 1521 wurde um Formulierungen gerungen. Am 21. Mai 1521 erfolgte der Reichstagsabschied, am 23. Mai reisten die mit Luther sympathisierenden Kurfürsten von Sachsen und der Pfalz ab, und am 25. Mai fand die Schlusssitzung statt. Noch am selben Tag eröffnete der Kaiser den verbliebenen Reichsständen das Mandat als Edikt. Kurfürst Joachim I. von Brandenburg erklärte ohne Diskussion die Zustimmung der Reichsstände. Am folgenden Tag wurde es ausgefertigt, trug aber das Datum des 8. Mai 1521, was später Streit über seine Gültigkeit auslöste.