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Wormser Konkordat

historisches Ereignis

Der Vertrag von 1122

ach vorbereitendem Schriftwechsel akzeptierte Kaiser Heinrich V. auf einer Reichsversammlung in Worms 1122 den Anspruch der Kirche auf die Investitur der Bischöfe und Äbte mit Ring und Stab. Diese Symbole standen für die geistliche Ehe mit der Kirche und das priesterliche Hirtentum. Bischöfe wurden durch die Domkapitel gewählt.

Im Gegenzug räumte Papst Calixt II. ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneter stattfand. Der Gewählte erhielt die weltlichen Hoheitsrechte, die mit seinem geistlichen Amt verbunden waren, vom Kaiser durch die Zepterleihe. Im deutschen Teil des Kaiserreichs war die Verleihung der Regalien durch den Kaiser vor der Weihe vorgesehen. In Italien und Burgund sollte sie erst nach der Weihe erfolgen. Dadurch ging dort der Einfluss des Kaisers auf die Einsetzung von Bischöfen praktisch verloren.

Die kaiserliche Urkunde

Heinrich V. akzeptierte den Anspruch der Kirche auf das Recht der Investitur und verzichtete im Wormser Konkordat auf die Investitur mit Ring und Stab. Des Weiteren gewährte er jeder Kirche die Wahlfreiheit der Investitur.

Die Zeugen

Das erhaltene Heinricianum umfasst auch eine Zeugenliste. Aufgeführt sind unter anderem Erzbischof Adalbert von Mainz, Erzbischof Friedrich von Köln, Bischof Hartwig I. von Regensburg, Bischof Otto von Bamberg, Bischof Bruno von Speyer, Bischof Hermann von Augsburg, Bischof Godebold von Utrecht, Bischof Ulrich I. von Konstanz, Bischof Gebhard von Würzburg und Abt Erlolf von Fulda. Weiter genannt werden Herzog Heinrich IX. von Bayern, Herzog Friedrich II. von Schwaben, Herzog Simon I. von Lothringen, Herzog Berthold III. von Zähringen, Markgraf Diepold III. im Nordgau, Markgraf Engelbert II. von Istrien, Pfalzgraf Gottfried VI. von Antwerpen, Pfalzgraf Otto V. von Baiern und Graf Berengar I. von Sulzbach.

Ivo von Chartres

In der älteren Forschung von Augustin Fliche und Paul Fournier galt vor allem Ivo von Chartres als Wegbereiter des Wormser Konkordats. Seit 1959 ist dies stark bestritten worden. Betont wird die Differenz zwischen Ivos pragmatischen Kompromissen in Einzelfällen und dem Vertrag von 1122.

Bedeutung

Die Forschung ist sich einig, dass das Konkordat von Worms deutlich dazu beitrug, die Konflikte zwischen Papsttum und Kaisertum zu verringern. Der Investiturstreit wurde damit weitgehend beigelegt, doch hatte das Kaisertum starke Einbußen erlitten. Die sakrale Aura des Kaisers war erschüttert und die bis dahin bestehende Einheit von Kaisertum und Papsttum aufgehoben. Das sollte zur Neuorientierung der Idee des Kaisertums unter den Staufern führen. Die Problematik hatte fast bis ins Spätmittelalter Bestand.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Wormser KonkordatVersionsgeschichteBearbeitungsstand 269017837redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
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