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Investiturstreit

Streit um die Stellung der geistlichen Macht zur weltlichen Macht, im frühen Hochmittelalter

Begriff und Zeichen

nvestitur meint, vom lateinischen investire, einen formalen Akt, durch den ein Laie oder Kleriker mit Rechten und Besitzungen ausgestattet oder in ein Amt eingesetzt wurde. Einheitliche Symbole oder ein festes Zeremoniell gab es nicht. In den Vorformen des frühmittelalterlichen Lehnswesens drückte man die Übergabe von Kirchen oder Ländereien durch symbolische Handlungen aus, etwa die Übergabe von Glockenseilen, Halmen, Altartüchern, Erdschollen oder Schlüsseln. Um die Wende zum 11. Jahrhundert übertrug sich der Begriff auf die kirchliche Amtseinweisung. Seit Heinrich III., 1039 bis 1056, bedienten sich die deutschen Herrscher der Symbole Ring und Stab, die auch bei der Weihe Anwendung fanden. Ab Mitte des 11. Jahrhunderts galt dies im Kreis der Kirchenreformer als Usurpation geistlicher Symbole.

Kurz nach dem Wormser Konkordat von 1122, in dem der Kaiser auf die Investitur mit Ring und Stab verzichtete, und nach der Anerkennung des Abkommens auf der Fastensynode vom März 1123 verwendeten einige Autoren den Begriff investiturae controversia. Unter ihnen war der englische Geschichtsschreiber Wilhelm von Malmesbury, gestorben um 1143. Damit rückte das Investiturproblem als dominierend in den Vordergrund, obwohl der Investiturfrage erst in einer späten Phase des Streits besondere Bedeutung zukam.

Reichskirche

Bereits im fränkischen Reich besaßen die Könige das Recht auf Einsetzung der Bischöfe und Äbte. Sie begründeten es mit dem Eigenkirchenrecht. Ab dem 10. Jahrhundert setzten die Nachfolger der Karolinger im Ostfrankenreich diese Politik fort und koppelten Reichs- und Kirchenverwaltung enger aneinander. Maßgeblich waren die Einrichtung der Hofkapelle durch König Heinrich I. und das heute sogenannte ottonisch-salische Reichskirchensystem Ottos I. aus dem Haus der Liudolfinger. Otto und seine Nachfolger erweiterten Befugnisse, Privilegien und Territorien der geistlichen Herren erheblich und banden die Bischöfe durch gezielte Ernennungen stärker an die königliche Macht. Die ottonische Kirchenpolitik war unter den Klerikern allgemein akzeptiert. Der große Konflikt zwischen Sacerdotium und Imperium brach erst unter den salischen Herrschern herein.

Klosterreform

Ab dem frühen 10. Jahrhundert kam vom lothringischen Gorze und dem burgundischen Cluny eine Erneuerungsbewegung auf, heute meist cluniazensische Reform genannt. Ziel war es, das Klosterleben neu zu ordnen, das unter dem Zusammenbruch des Frankenreichs, Einfällen fremder Völker, den Bürgerkriegen unter den Söhnen Ludwigs des Frommen und übergriffigen Laienäbten gelitten hatte. Das Gemeinschaftsleben wurde streng reglementiert und am Gottesdienst ausgerichtet, die Handarbeit trat zurück. In Cluny verrichteten die Mönche keine körperliche Arbeit im eigentlichen Sinne; täglich waren sechs bis sieben Stunden des Gebets vorgesehen. Die Ideen verbreiteten sich in Westeuropa, Nordspanien, Italien, England und Frankreich. Zu Hochzeiten unterstanden dem Klosterverband weit mehr als 1000 Klöster.

Reform und Königtum

Insbesondere unter Heinrich II., 1002 bis 1024, erfuhren die Reformbestrebungen großzügige Förderung. 1022 verordnete er auf dem Konzil von Pavia eine Besserung für die ganze Kirche in Bezug auf den Priesterzölibat. Nach seinem Tod im Juli 1024 fiel die Königsmacht den Saliern zu. Konrad II., 1024 bis 1039, ordnete die Belange der Kirche seinen Machtinteressen unter und nutzte die Vergabe von Bischofssitzen gegen Geld als Einnahmequelle, was die Reformer als Verbrechen betrachteten. Heinrich III., 1039 bis 1056, unterstützte die Kirchenreform. 1045 stritten drei Päpste um den Papstthron: Benedikt IX., Gregor VI. und Silvester III. Heinrich ließ alle drei absetzen und durch Bischof Suitger von Morsleben ersetzen, der sich Clemens II. nannte, 1046 bis 1047. Kurz nach seiner Inthronisierung krönte dieser Heinrich zum Kaiser.

Im Oktober 1056 starb Heinrich mit 38 Jahren in der Pfalz Bodfeld. Nachfolger wurde sein sechs Jahre alter Sohn Heinrich IV. In Rom war 1049 die Reformpartei an die Macht gelangt, deren Ziel es war, den weltlichen Herren die Ernennung der Bischöfe, Äbte und Pfarrer zu entreißen und die Laieninvestitur auf die Gewährung der weltlichen Dinge zu beschränken. Damit geriet die Reformpartei in Opposition zum Kaisertum. 1058 triumphierten mit Gerhard von Burgund, der sich ab Januar 1059 Nikolaus II. nannte, die radikalen Reformer. Der neue Papst regelte die Papstwahl neu und suchte die süditalienischen Normannen als Verbündete und Gegengewicht zum römischen Königtum.

Der Mailänder Bischofsstreit

Mitte der 50er Jahre des 11. Jahrhunderts kämpfte in Mailand eine radikal reformerische Gruppe, von ihren Gegnern Pataria genannt, gegen die Lebensführung des Erzbischofs Wido und weiterer Kleriker. Nachdem Erlembald eine Exkommunikation Widos erwirkt hatte, legte dieser sein Amt nieder. Das verärgerte Heinrich, denn Wido war der von Heinrich III. investierte Repräsentant salischer Kirchenhoheit in Norditalien. Nach Widos Tod setzte Heinrich 1070/71 den Adeligen Gottfried als Erzbischof ein, die Patarener stellten den Kleriker Atto entgegen. Der Papst unterstützte Atto. Nach Alexanders Tod am 21. April 1073 wurde Erzdiakon Hildebrand durch Akklamation zum Papst erhoben und nannte sich Gregor VII. Am 30. Juni wurde er inthronisiert.

In seiner Amtszeit von 1073 bis 1085 erfuhr die Rolle des Papsttums eine fundamentale Wandlung. Wie kein Papst vor ihm war Gregor vom absoluten Primat des Papstes überzeugt. Im Dictatus papae vom Frühjahr 1075 legte er die Grundsätze seiner Herrschaft fest. Ein Irrtum der römischen Kirche sei ausgeschlossen, Satz 22; der Papst könne den Kaiser absetzen, Satz 12; und alle, die ihm einen Treueid geschworen haben, von diesem entbinden, Satz 27.

Der Bruch von 1076

Heinrich versammelte am 24. Januar 1076 in Worms einen Hoftag und erwirkte die Verurteilung des Bruder Hildebrand. Zusammen mit 26 Bischöfen, der Mehrheit des deutschen Episkopats, forderte er den Papst zum Rücktritt auf und erklärte, seine Herrschergewalt nicht vom Papst, sondern von Gott erhalten zu haben. Die Bischöfe Oberitaliens schlossen sich auf einer Synode in Piacenza an. Auf der römischen Fastensynode vom Februar 1076 suspendierte und exkommunizierte Gregor die beteiligten Bischöfe, erklärte den König für abgesetzt, sprach den Bann aus und befreite alle Untertanen vom Treueid. Die Frage der Investitur fand in dem päpstlichen Schreiben keine Erwähnung. Heinrich ließ den Papst durch Bischof Wilhelm von Utrecht exkommunizieren, doch seine Position brach rasch zusammen.

Die von den süddeutschen Herzögen Welf, Bertold und Rudolf von Rheinfelden geführte Fürstenopposition kam im Oktober 1076 in Tribur am Rhein zusammen, während Heinrich in Oppenheim lagerte. Man einigte sich auf eine Zusammenkunft im Februar 1077 in Augsburg, zu der auch der Papst geladen wurde. Sollte Heinrich bis dahin nicht vom Bann gelöst sein, werde man einen neuen König wählen. Um den Papst vor dessen Treffen mit den Fürsten abzufangen, brach Heinrich im Dezember 1076 mit Frau, Kind und Gefolge nach Italien auf.

Canossa

Heinrich wählte den Weg über den Mont Cenis, da die süddeutschen Herzöge die anderen Pässe versperrten. Gregor zog sich auf die Burg Canossa der Markgräfin Mathilde von Tuszien zurück. Heinrich zog barfüßig und im Büßergewand vor die Tore und erwirkte drei Tage später, am 25. oder 28. Januar 1077, durch die Fürsprache Hugos von Cluny und Mathildes die Aufhebung des Banns. Heinrich hatte durch den Bußakt stark an Ansehen verloren. Im März 1077 wählten Fürsten und Bischöfe in Forchheim Rudolf von Rheinfelden zum neuen König; er musste die freie, kanonische Wahl der Bischöfe garantieren und auf eine Erbfolge verzichten. Am 26. März wurde er durch Erzbischof Siegfried von Mainz geweiht und gekrönt.

Gegenkönige und Kaiserkrönung

1078 sprach der Papst erstmals ein allgemeines Verbot der Laieninvestitur aus. Heinrich akzeptierte es nicht. Auf der Fastensynode von 1080 verschärfte Gregor das Verbot und setzte Heinrich erneut ab, womit er sich auf Rudolfs Seite stellte. Heinrich ließ Gregor auf einer Synode von Brixen Ende Juni 1080 absetzen und Erzbischof Wibert von Ravenna als Gegenpapst Clemens III. proklamieren, 1084 bis 1100. In der Schlacht an der Weißen Elster am 15. Oktober 1080 verlor Rudolf seine rechte Hand und starb wenige Tage später. Am 24. März 1084 wurde Wibert als Clemens III. inthronisiert, einen Tag später krönte er Heinrich und Bertha von Turin zu Kaiser und Kaiserin. Gregor starb am 25. Mai 1085 im Exil in Salerno.

Urban II. und der Aufstand der Söhne

Odo von Ostia folgte als Urban II., 1089 bis 1099. 1089 nahm er Rom ein und vertrieb Clemens. Durch das Ehebündnis zwischen Mathilde von Tuszien und dem 17-jährigen Welf V. versperrte er Heinrich den Weg nach Rom. Heinrich erlitt bei der Burg Canossa eine Niederlage; Lodi, Mailand, Cremona und Piacenza schlossen ein antikaiserliches Bündnis. Heinrichs ältester Sohn Konrad, 1087 zum Mitkönig gekrönt, rebellierte und ließ sich in Mailand zum König krönen. 1095 rief Urban in Clermont zum bewaffneten Pilgerzug auf; die Synode erließ ein umfangreiches Investiturverbot. 1099 ließ Heinrich Konrad das Königtum aberkennen und seinen zwölfjährigen Sohn Heinrich zum Mitkönig krönen. Paschalis II. exkommunizierte Heinrich 1102. 1105 nahm Heinrich V. seinen Vater gefangen und zwang ihn zur Abdankung. Heinrich IV. starb am 7. August 1106 in Lüttich.

Heinrich V. und das Wormser Konkordat

Heinrich V. nahm demonstrativ das Recht der Investitur mit Ring und Stab wahr. In Frankreich kam es 1107 zu einer Einigung: Philipp verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab sowie auf den Handgang der Bischöfe. Auch der englische Streit wurde beigelegt; Heinrich I. verzichtete auf das Investiturrecht, Rom duldete die Lehenshuldigung der Bischöfe. 1111 zog Heinrich V. mit 30.000 Mann nach Italien. Nach dem Widerruf des Dekrets nahm er Paschalis in Haft; am 11. April 1111 schloss der Papst den Vertrag von Ponte Mammolo, am 13. April krönte er Heinrich zum Kaiser. Erzbischof Guido von Vienne, der spätere Calixt II., exkommunizierte den Kaiser.

Die Einigung von 1122

Am 23. September 1122 kam es im Pactum Calixtinum sive Heinricianum, seit dem Ende des 17. Jahrhunderts auch Wormser Konkordat genannt, zur Einigung. Heinrich V. akzeptierte den Anspruch der Kirche auf die Einsetzung der Bischöfe und verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab. Er gewährte allen Diözesen Wahlfreiheit und die Rückgabe verlorener Güter. Calixt II. räumte ein, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte in Gegenwart des Königs verhandelt werden dürfe. Der Gewählte wurde mit den Regalien vom Kaiser durch das Zepter belehnt. Bei zwiespältigen Wahlen erhielt der König das Entscheidungsrecht. Der Kompromiss ließ viel Raum für Interpretationen, gilt aber meist als Ende des Investiturstreits. Im März 1123 bestätigte ihn eine Generalsynode im Lateran.

Folgen

Nach der Beilegung entspannte sich die innenpolitische Lage des Reichs. Das Reichskirchensystem war von da an im Wesentlichen zertrümmert. Unter der Herrschaft Heinrichs IV. war die Hofkapelle weitgehend zerfallen, was dem Kaiser den Rückgriff auf kaisertreue Bischöfe nahm. Die Großen des Reichs gewannen immer mehr Kontrolle über die Domkapitel. Ihre gewachsene Macht zeigte sich bei den Königswahlen Lothars III. 1125 und Konrads III. dreizehn Jahre später. Die sakrale Aura des deutschen Kaisertums war schwer erschüttert. Werner Goez weist darauf hin, dass es vor der Spätphase des Streits keiner Zeugenreihe bedurfte, um die Rechtsgültigkeit der Herrscherdiplome zu garantieren.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel InvestiturstreitVersionsgeschichteBearbeitungsstand 269863786redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Autor/-in unbekanntentstanden 1001–1100Public domainQuelle