Reichsgut
Grundbesitz im Eigentum des Reichs mit Bindung an das verliehene Amt
ie nicht verlehnten merowingischen und karolingischen Güter bildeten das Hausgut der Könige und den Grundstock des späteren Reichsguts. Dazu zählten Königspfalzen, Reichsburgen, Nutzflächen, Krondomänen und Reichswälder, im weiteren Sinn auch Reichsstädte, Reichsritter und Reichsabteien. Bei den Dynastiewechseln von Merowingern zu Karolingern, dann zu Ottonen und Saliern fielen Reichslehen gemäß der Lex Salica an das Reichsoberhaupt zurück. Vor allem seit Konrad II., dem ersten Salier, behandelten die neuen Wahlkönige auch die früheren allodialen Hausgüter der erloschenen Dynastien wie Reichsgüter.
Als 1125 mit Lothar von Supplingenburg ein König ohne erbliche Verbindung zur bisherigen Dynastie gewählt wurde, entstanden Konflikte. Die Staufer waren zwar Privaterben der Salier, nicht aber Erben des Reichsgutes, und Lothar weigerte sich, alte salische Hausgüter als angebliche Reichsgüter herauszugeben. Daraus entstand das Gegenkönigtum Konrads III. von 1128 bis 1134. Die Trennung von Reichs- und Hausgütern war schwierig, da die Staufer beide gemeinsam als Lehen verwaltet hatten. In dieser Zeit vollzog sich die Territorialisierung, bei der Besitztümer und Rechte in gemeinsamen Verwaltungsbezirken zusammengefasst wurden, insbesondere in Schwaben in Landgrafschaften und Landvogteien.
Mit dem Tod Konrads IV. 1254, des letzten Staufers auf dem deutschen Thron, kam es während des Interregnums zu Streit um Krone und Reichsgüter, besonders in Schwaben, wo es keinen eindeutigen Herrscher gab. Als Konradin, der Sohn Konrads IV., als Herzog von Schwaben anerkannt werden wollte, erklärte ihm Richard von Cornwall, das Herzogtum sei schon lange dem Reich einverleibt. Auch wegen dieser Absage zog Konradin 1267 nach Italien und Sizilien, um das Erbe seines Vaters anzutreten, und ging dabei zugrunde.
Rudolf I. von Habsburg versuchte nach seiner Thronbesteigung 1273, die alten staufischen Haus- und Reichsgüter zurückzugewinnen, musste jedoch Zugeständnisse an Reichsstädte und Fürsten machen, die diese Güter zwanzig Jahre verwaltet hatten. Da kein Verzeichnis des Reichsgutes existierte, wurde ab 1303 unter Albrecht I. das Habsburger Urbar angelegt. Im Spätmittelalter verpfändeten Könige aus Finanznot immer wieder Reichsgut an Landesherren, das dem Reich meist verloren ging. Karl IV. veräußerte in den 70er Jahren des 14. Jahrhunderts systematisch Reichsgut, um politische Ziele wie den Erwerb der Mark Brandenburg und die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erreichen, wodurch spätere Könige weniger Eingriffsmöglichkeiten hatten.