Burgundischer Reichskreis
Verwaltungseinheit des HRR
548 kam es auf dem Reichstag zu Augsburg zum Burgundischen Vertrag. Danach wurde der Kreis der Oberherrschaft des Reichs weitgehend entzogen, etwa in Justizsachen, während sich das Reich zu fortwährendem Schutz und Schirm des Kreises verpflichtete. Im Gegenzug sollte der Kreis an Reichsumlagen so viel wie zwei und zu den Türkenkriegen so viel wie drei Kurfürsten zahlen. 1556 dankte Kaiser Karl V. ab und verfügte, dass die Gebiete an seinen Sohn Philipp II. und damit an die Spanische Linie der Habsburger fallen sollten.
1567 begann der Aufstand der Niederlande gegen Spanien, 1568 der Achtzigjährige Krieg. An dessen Ende 1648, dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, schieden die nördlichen Gebiete als unabhängige Republik der Vereinigten Niederlande endgültig aus Kreis und Reich aus. Auch die vier kleineren Herrschaften gehörten seitdem nicht mehr zum Kreis.
Der Pyrenäenfriede von 1659 und die Friedensschlüsse von Aachen 1668 und Nimwegen 1678 lösten das Artois und die Freigrafschaft sowie Teile Flanderns und des Hennegaus aus Kreis und Reich heraus. Der Utrechter und der Rastatter Friede 1713/14 brachten den Rest der Spanischen Niederlande an Österreich, woraufhin das Gebiet Österreichische Niederlande genannt wurde.
Zum Ende des Reiches bestand der Burgundische Reichskreis aus Mecheln, Luxemburg, Österreichisch Geldern, Hennegau, Flandern, Tournai, Namur und Brabant nebst Antwerpen und Limburg. Die Mehrheit dieser Territorien war gegenüber 1512 teilweise erheblich verkleinert. Das Gebiet wurde im Frieden von Campo Formio 1797 an Frankreich abgetreten.