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Friedrich I. (Brandenburg)

Kurfürst von Brandenburg, Burggraf von Nürnberg, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, Markgraf von Brandenburg-Kulmbach

ach dem Tod König Ruprechts am 18. Mai 1410 standen sich zwei Thronkandidaten aus dem Haus Luxemburg gegenüber: Sigismund von Ungarn und sein Vetter Jobst von Mähren. Am 20. September 1410 nahm Friedrich als Vertreter Sigismunds an der Wahl in Frankfurt am Main teil, bei der Sigismund mit drei Kurstimmen gewählt wurde, wobei Friedrichs Stimmabgabe für Brandenburg umstritten war. Im Oktober wählte eine weitere Versammlung Jobst zum König, doch dieser starb im Januar 1411 unter ungeklärten Umständen, worauf die Mark Brandenburg an Sigismund zurückfiel. Am 21. Juli wurde Sigismund einstimmig mit allen sieben Kurstimmen gewählt. Zum Dank machte er Friedrich 1411 zum Landeshauptmann und Verweser der Mark Brandenburg mit vollen Vollmachten. Mit Bündnispartnern wie dem Erzbischof von Magdeburg und den Herzögen von Braunschweig und Lüneburg sowie fränkischen Truppen und moderner Belagerungstechnik, darunter das Geschütz „Faule Grete“, eroberte Friedrich 1414 die Burgen des rebellischen märkischen Adels, etwa die des Dietrich von Quitzow und der von Rochow.

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Auf dem Konzil zu Konstanz verlieh König Sigismund Friedrich am 30. April 1415 die erbliche Würde des Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg gegen eine Zahlung von 400.000 Gulden. Am 21. Oktober 1415 huldigten ihm die brandenburgischen Stände auf einem Landtag zu Berlin. Am 18. April 1417 vollzog der König in Konstanz die förmliche Belehnung mit der Kurmark und die Verleihung der Würde des Erzkämmerers. Nach dem Konzil verließ Sigismund das Reich zu einer Auslandsreise und bestimmte Friedrich entgegen den Regelungen der Goldenen Bulle zum Reichsverweser der deutschen Lande. Diese Stellung wurde vom Kurfürstenkollegium nicht angefochten, was das große Ansehen Friedrichs bezeugt. Zeitweise galt er sogar als erster Kandidat für eine etwaige Königswahl, und auch Sigismund erwog eine Kandidatur Friedrichs zum römisch-deutschen König.

Am 27. Juni 1427 schlossen Friedrich, seine Gemahlin und weitere Familienmitglieder einen Vertrag über den Verkauf der Nürnberger Burg samt dem Amt der Veste für 120.000 Gulden an Rat und Reichsstadt Nürnberg. Schon 1420 war die Burggrafenburg durch Truppen Herzog Ludwigs VII. von Bayern-Ingolstadt zerstört worden und wurde danach nicht wiederaufgebaut. Zwar führten die fränkischen Hohenzollern weiterhin den Titel Burggraf zu Nürnberg, doch bedeutete der Verkauf das Ende der staatsrechtlichen Existenz der Burggrafschaft Nürnberg. Grund für den Verkauf war der finanzielle Engpass Friedrichs, hervorgerufen durch hohe Schuldverpflichtungen aus Neuerwerbungen und die kostspielige Übernahme der Mark Brandenburg. Schon 1424 hatte er auf die 1419 erworbene Nürnberger Reichsmünze verzichten müssen, und 1422 hatte der Nürnberger Rat eine Kreditsperre verhängt.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Friedrich I. (Brandenburg)VersionsgeschichteBearbeitungsstand 267921049redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
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