Grafschaft Falkenstein
Territorium im Heiligen Römischen Reich
er Name geht auf Sigbold von Falkenstein zurück, der 1135 belegt ist. Über die Herren von Bolanden und eine Erbteilung zu Beginn des 13. Jahrhunderts begründete Philipp I. von Falkenstein die pfälzische Seitenlinie. 1258 erwarb er Besitz der von Münzenberg samt Landvogtei in der Wetterau. Die hessischen Falkensteiner starben 1418 aus, ihre Nordpfälzer Besitzungen kamen an die Grafen von Virneburg und 1456 an Wirich IV. von Daun-Oberstein. Kaiser Maximilian I. erhob die Herrschaft 1518 zur Grafschaft. 1667 verkaufte Wilhelm Wirich von Daun-Falkenstein die Grafschaft an Herzog Karl IV. von Lothringen. Als Franz Stephan 1736 sein Herzogtum gegen die Toskana tauschte, behielt er nur Falkenstein und dadurch seine Reichsstandschaft, was 1745 seine Kaiserwahl ermöglichte. Falkenstein wurde im Frieden von Lunéville 1801 von Kaiser Franz II. an die Erste Französische Republik abgetreten.
Zum Kerngebiet gehörten die Walddörfer um Winnweiler, Falkenstein und weitere Orte. Nördlich lag der Besitzkomplex St. Alban, im Süden zeitweise die Herrschaft Wilenstein. Streubesitz reichte bis kurz vor Mainz. Bretzenheim, Winzenheim und Ippesheim waren im Mittelalter Zubehör der Grafschaft als Kölner Lehen. Ab 1603 gehörte die Herrschaft Reipoltskirchen dazu, bestätigt im Westfälischen Friedensvertrag 1648. Vor dem Ersten Koalitionskrieg 1792 hatte die vorderösterreichische Grafschaft rund 125 km² mit 7714 Einwohnern. Nach 1794/97 kam das Gebiet an Frankreich, 1816 überwiegend an Bayern und teilweise an Rheinhessen. Seit 1946 gehören alle Orte zu Rheinland-Pfalz.
Die Reihe der Herren und Grafen begann vor 1233 mit Philipp I. von Bolanden-Falkenstein und führte über mehrere Teilungen und Linien. 1398 wurde die Familie in den Grafenstand erhoben. Nach dem Aussterben der Falkensteiner folgten die Grafen von Virneburg, dann die Grafen von Daun-Oberstein, unter denen Falkenstein 1518 zur Reichsgrafschaft erhoben wurde. Die Reichsstandschaft wurde 1559 von Kaiser Ferdinand I. bestätigt. Über das Haus Lothringen kam die Grafschaft an Franz Stephan von Lothringen, der 1745 zum Kaiser gewählt wurde, und danach an Joseph II., Leopold und Franz II. von Habsburg-Lothringen.