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Franz I. Stephan (HRR)

Herzog von Lothringen und Bar, Großherzog der Toskana, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches

729 wurde Franz Stephan Nachfolger seines Vaters als Herzog Franz III. von Lothringen und Bar. Der polnische Thronfolgekrieg, der 1733 nach dem Tod Augusts des Starken ausbrach, veränderte seine Zukunft. Frankreich griff zugunsten Stanislaus I. Leszczyńskis ein, Kaiser Karl unterstützte dessen Gegner August III. Frankreich verlangte in den Friedensverhandlungen eine Kompensation für Leszczyński und wollte zugleich verhindern, dass durch die geplante Hochzeit Franz Stephans mit Maria Theresia ein großes Territorium mit dem habsburgischen Länderkomplex vereint würde. Da zugleich das Herrscherhaus der Toskana mit Gian Gastone de’ Medici auszusterben drohte, einigten sich Frankreich und Österreich 1738 im Frieden von Wien: Franz Stephan erhielt die Toskana, Leszczyński Lothringen. Franz Stephan lehnte den Tausch zunächst ab, gab aber nach, als der Kaiser ihm die Hand seiner Tochter verweigerte. Er wurde in seinem neuen Herrschaftsgebiet als Franz II. gezählt.

1740 starb Karl VI. Da er keinen männlichen Nachfolger hatte, erbte gemäß der 1713 erlassenen pragmatischen Sanktion seine Tochter Maria Theresia die habsburgischen Lande. Für die Kaiserkrone galt dies jedoch nicht, weshalb Franz Stephan dafür vorgesehen war. Das bot den Anlass für den österreichischen Erbfolgekrieg, der mit dem Einmarsch Friedrichs des Großen in Schlesien begann. 1742 wurde der bayerische Kurfürst Karl Albrecht zum Kaiser Karl VII. gekrönt, der weiterhin auch Maria Theresias Ansprüche an Österreich und die weiteren Erblande bestritt. Er war seit mehr als 300 Jahren der erste Kaiser, der nicht aus dem Haus Habsburg kam.

Franz Stephan war seit 1740 Mitregent in den habsburgischen Erblanden, doch führte Maria Theresia die Regierung größtenteils selbst. Diese Funktion sollte vor allem seiner Konsolidierung vor der Kaiserkrönung dienen. Er befasste sich intensiv und erfolgreich mit den Finanzen des neuen Hauses Habsburg-Lothringen, das bis 1918 die Herrscher der Donaumonarchie stellen sollte. Nach dem Tod Karls VII. 1745 erklärte dessen Sohn Maximilian Joseph sein Einverständnis mit der Wahl Franz Stephans zum Kaiser. Möglich war seine Kandidatur, da er aus eigenem Recht im Reich die Grafschaft Falkenstein besaß. Die Wahl fand am 13. September 1745 in Frankfurt am Main statt. Franz Stephan erhielt die Stimmen von sieben der neun Kurfürsten und wurde am 4. Oktober im Kaiserdom St. Bartholomäus gekrönt. Die Kurstimmen von Brandenburg und der Kurpfalz erhielt er nicht. Als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches nannte er sich Franz I.

Franz Stephan starb am 18. August 1765 kurz nach der Hochzeit seines Sohnes Leopold II. in Innsbruck, plötzlich im Alter von 56 Jahren. Sein ältester Sohn Joseph war im Vorjahr bereits zum Römischen König gekrönt worden und trat die Nachfolge als Mitregent Maria Theresias sowie als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches an. Das Begräbniszeremoniell wurde nach dem Vorbild der Trauerfeiern für Karl VI. bestimmt. Die Leiche wurde im Riesensaal der Innsbrucker Hofburg öffentlich aufgebahrt, dann nach Wien überführt und in der Kapuzinergruft beigesetzt. Sein Herz kam in die Herzgruft der Habsburger, die Eingeweide in die Herzogsgruft des Stephansdoms. Er gehört damit zu den 41 Personen mit einer getrennten Bestattung auf alle drei traditionellen Wiener Begräbnisstätten.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Franz I. Stephan (HRR)VersionsgeschichteBearbeitungsstand 268755939redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Martin van Meytensentstanden 1745Public domainQuelle