Kontextartikel2 Min. Lesezeit

Krain

Region, Grenzmark, Herzogtum, Kronland

rain wird erstmals 973 als Teil des Herzogtums Heinrichs des Zänkers und der Grafschaft des Poppo erwähnt. Kirchlich wurde es vom Patriarchat von Aquileia betreut. Nach der Jahrtausendwende löste sich Krain von Kärnten. Die ersten eigenständigen Markgrafen waren ab 1036 die bayerischen Grafen von Sempt-Ebersberg, 1058 folgte Ulrich von Weimar-Orlamünde. 1077 wurden die Patriarchen von Aquileja Markgrafen von Krain, nominell bis 1282, während das Land tatsächlich an Adelshäuser verpfändet war.

1335 erlosch mit dem Tod Heinrichs von Kärnten das Pfandrecht, und Krain kam endgültig an Habsburg. Am 2. Mai 1335 übertrug Kaiser Ludwig der Bayer in Linz den Brüdern Albrecht und Otto die Herzogtümer Kärnten und Krain als Reichslehen. Seit 1364 wurde Krain auf Veranlassung Rudolfs IV. als Herzogtum bezeichnet. Bei den Erbteilungen der Habsburger im 14. bis 16. Jahrhundert war Krain Teil Innerösterreichs und wurde von Graz aus verwaltet. Die Landesgrenzen blieben vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Ende der Habsburgermonarchie im Wesentlichen unverändert.

Während der Napoleonischen Kriege wurde Krain 1807 bis 1809 von Napoleon erobert und annektiert. Nach dem Frieden von Schönbrunn 1809 ließ Napoleon die Illyrischen Provinzen bilden, in denen das französische Zivilrecht und Verwaltungssystem eingeführt wurden. Hauptstadt der sieben Départements, deren eines Carniole hieß, war Laibach. 1813 eroberte Österreich die verlorenen Gebiete zurück. Mit dem Ersten Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 endete die französische Herrschaft in den Illyrischen Provinzen auch de jure.

Die wieder österreichisch gewordene Krain wurde zunächst Teil des Königreichs Illyrien. Von Jänner bis Mai 1821 fand in der Hauptstadt der Krain der später als Laibacher Kongress bezeichnete Kongress der Heiligen Allianz statt. 1849 wurde das Königreich Illyrien aufgelöst und das Herzogtum Krain als eigenständiges Kronland definiert, das es bis zum 29. Oktober 1918 blieb. Mit der Reichsverfassung 1861 erhielt Krain wie andere Kronländer eine Landesordnung mit Landtag und Landesausschuss. Seit 1867 zählte das Land zu Cisleithanien und war mit Abgeordneten im Reichsrat in Wien vertreten.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel KrainVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270331991redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Foto: Eleassarentstanden 2014CC BY-SA 3.0Quelle