Rastatter Kongress
ach der Niederlage im Ersten Koalitionskrieg hatte Kaiser Franz II. als König von Ungarn und Erzherzog von Österreich gehandelt. In dieser Rolle trat er Territorien seiner eigenen Erblande an das revolutionäre Frankreich ab. Diese Abtretung betraf zunächst nur seine österreichischen Besitzungen, nicht das Reich als Ganzes.
In einem Zusatzvertrag hatte sich Franz II. jedoch verpflichtet, sich auch für die Abtretung der linksrheinischen Gebiete einzusetzen, die zum Heiligen Römischen Reich gehörten. Als Ausgleich für die verlorenen Territorien war vorgesehen, kirchliche Gebiete zu säkularisieren und damit weltlichen Herrschern zur Entschädigung zu übergeben.
Auf dem Kongress in Rastatt sollten diese Fragen verhandelt werden. Zugleich sollte das Reich als Ganzes Frieden mit Frankreich schließen. Der Reichstag entsandte dafür eine Reichsdeputation, die die reichsrechtliche Seite der Verhandlungen vertreten sollte.
Da Preußen und Österreich als die beiden mächtigsten Reichsstände bereits eigene Friedensschlüsse mit Frankreich erreicht hatten, blieb der Reichsdeputation kaum Handlungsspielraum. Sie sah sich gezwungen, dem Plan der Abtretung und Entschädigung zuzustimmen. Ihre verbleibende Aufgabe war es festzulegen, welche weltlichen Fürsten entschädigt werden und welche geistlichen Territorien dafür als Verfügungsmasse dienen sollten. Mit dem Ausbruch des Zweiten Koalitionskrieges gegen Frankreich wurde der Kongress 1799 abgebrochen. Ein rechtskräftiger Friedensschluss kam nie zustande.