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Reichsdeputation

ie ordentliche Reichsdeputation vertrat den Reichstag während dessen sitzungsfreier Zeit und sorgte gemeinsam mit den Reichskreisen für die Aufrechterhaltung des Landfriedens. Sie bestand aus allen Kurfürsten, einigen Reichsfürsten, deren Anzahl von Zeit zu Zeit vermehrt wurde, zwei Grafen, einem Reichsprälaten und sechs Reichsstädten. Die kurfürstlichen Gesandten bildeten ein eigenes Kollegium, während die übrigen Mitglieder ein zweites Kollegium bildeten, in dem Österreich den Vorsitz hatte. Ab 1663 fanden wegen der Permanenz des Immerwährenden Reichstages keine weiteren ordentlichen Reichsdeputationen mehr statt.

Außerordentliche Reichsdeputationen wurden entweder mit inneren oder mit äußeren Angelegenheiten betraut. Sie konnten sowohl auf einem Reichstag als auch an einem anderen Ort zusammentreten und bestanden in der Regel aus Abgesandten aller drei Reichstagskollegien. Zu den bedeutendsten Kommissionen für innere Probleme zählten die Visitationen des Reichskammergerichts, deren letzte 1776 stattfand. Für äußere Angelegenheiten waren die Reichsfriedensdeputationen von besonderer Bedeutung. Die bekannteste und folgenreichste von ihnen tagte ab dem 24. August 1802 in Regensburg und schuf kurz vor dem Ende des Heiligen Römischen Reiches mit dem Reichsdeputationshauptschluss eine umfangreiche Neugliederung des Reiches.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel ReichsdeputationVersionsgeschichteBearbeitungsstand 260810094redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0