Reichspublizistik
Ursprung im Reichstag von 1495
er Wormser Reichstag von 1495 brachte eine Zäsur: Konflikte zwischen den Reichsständen sollten fortan vor dem Reichskammergericht oder dem Reichshofrat gelöst werden, statt gewaltsam. Der Ewige Landfriede schränkte das mittelalterliche Fehderecht ein, wenn auch mit anfangs überschaubarem Erfolg. Der Kaiser verpflichtete sich zudem, den Reichstag jährlich einzuberufen, damit die Stände ihre Meinung äußern konnten. Ab etwa 1600 wurde das ius publicum zunehmend wissenschaftlich betrieben. Reformation und Dreißigjähriger Krieg stärkten die Reichsstände und machten die Spannung zwischen Kaiser und Ständen zum Dauerthema. Beginnend mit Henning Arnisaeus entwickelte sich eine spezifisch deutsche Staatsrechtswissenschaft, die sich von römischen Rechtsquellen entfernte und stattdessen reichsdeutsche Quellen wie die Goldene Bulle Karls IV. zugrunde legte. Im Zentrum der Debatte stand die Frage, wie das Reich mit den Begriffen der antiken Staatsformenlehre zu beschreiben sei. Bodin sah es als Aristokratie, Reinkingk als Monarchie, Conring als status mixtus, Pufendorf als irreguläres, einem Monstrum ähnliches Gebilde.
Zwei Lager der Staatsrechtler
Aus dem politischen Ringen zwischen Kurfürsten und Kaiser bildeten sich zwei Gruppierungen. Die Cäsariner sahen im Reich eine Monarchie und stärkten den kaiserlichen Standpunkt; Dietrich Reinkingk war ihr Hauptvertreter. Die Fürstenerianer, darunter Johannes Limnäus und Bogislaw Philipp von Chemnitz, betonten den ständischen Charakter des Reichsverbands und stützten sich dabei auf eine pro-ständische Auslegung von Quellen wie der Goldenen Bulle und den Wahlkapitulationen. Ihren Höhepunkt erreichte die Reichspublizistik 1667 mit Samuel von Pufendorfs De statu imperii Germanici, bevor sie im 18. Jahrhundert zunehmend positivistisch verflachte. Georg Wilhelm Friedrich Hegels Reichsverfassungsschrift von 1800/02 gilt als letztes Aufleuchten dieser Tradition, mit der sie zugleich endete.