Samuel von Pufendorf
deutscher Naturrechtsphilosoph und Historiker
ufendorf besuchte ab 1645 die Fürstenschule Grimma und schloss sie 1650 als Primus des Jahres ab. Danach studierte er in Leipzig, wo er dem Collegium Anthologicum angehörte. 1656 erwarb er in Jena den philosophischen Magistergrad und blieb dort auch das Folgejahr, stark beeinflusst von Erhard Weigel. 1658 wurde er Hauslehrer beim schwedischen Gesandten Peter Julius Coyet in Kopenhagen und geriet dort bald in achtmonatige Gefangenschaft im Schwedisch-Dänischen Krieg. 1660 folgte er dem Gesandten nach Den Haag und veröffentlichte dort seine Schrift Grundlagen einer allgemeinen Rechtslehre. 1661 berief ihn der pfälzische Kurfürst Karl Ludwig an die Universität Heidelberg auf einen neu eingerichteten Lehrstuhl für Natur- und Völkerrecht. 1668 wechselte er an die Universität Lund, wo er 1670 als Rektor amtierte. 1677 ging er nach Stockholm, wo ihn der schwedische König Karl XI. zum Hofhistoriographen, Geheimen Rat und Staatssekretär ernannte. 1684 erhob ihn Karl XI. in den schwedischen Adelsstand, 1694 in den Freiherrenstand. 1688 wechselte Pufendorf nach Berlin an den brandenburgischen Hof, ebenfalls als Hofhistoriograph und Geheimer Rat, unter anderem um gegen das erstarkende Frankreich im öffentlichen Diskurs einzugreifen. Er starb im Alter von 62 Jahren in Berlin und wurde nahe dem Altar der Nikolaikirche beigesetzt.
In seinem 1672 erschienenen Hauptwerk De iure naturae et gentium libri octo setzte Pufendorf das von Grotius entworfene Zivilrecht fort, systematisierte es und ergänzte es in unbearbeiteten Bereichen. 1673 folgte De officio hominis et civis. Beide Werke gelten als Begründungsarbeiten der Vernunftrechtslehre. Grundlage seines Naturrechts ist das Prinzip der socialitas: Der Mensch ist von Natur zu schwach, um allein zu überleben, und soll deshalb friedliche Geselligkeit pflegen. Daraus leiten sich für Pufendorf sowohl die Normen des Völkerrechts als auch die individuelle Ethik ab, ebenso die Notwendigkeit, per Gesellschaftsvertrag ein staatliches Gemeinwesen zu begründen und dessen Souveränität zu achten. Mit seiner Auffassung eines säkularen Naturrechts und eines einheitlichen Völkerrechts nahm er maßgeblichen Einfluss auf die deutsche und europäische Rechts- und Staatsphilosophie im 18. und 19. Jahrhundert und wurde zu einem Wegbereiter der Aufklärung.
Große und schon zeitgenössische Bekanntheit erlangte Pufendorfs Charakterisierung der Verfassung des Heiligen Römischen Reichs als eines irregulären und einem Monstrum ähnlichen Körpers. Zu diesem Urteil kam er in seiner Studie De statu imperii Germanici von 1667, die ihn rasch zum bedeutendsten, aber auch umstrittensten Denker der Reichspublizistik machte, obwohl er sie zu Lebzeiten nur unter dem Pseudonym Severinus de Monzambano veröffentlicht hatte. Er gelangte zu diesem Urteil, weil das Reich weder einer der aristotelischen Staatsformen zuzuordnen ist noch den Begrifflichkeiten der Souveränitätsthese gerecht wird. Obwohl das Urteil nicht wertend gemeint sein musste, lieferte es bis ins 20. Jahrhundert eine Grundlage dafür, das Alte Reich als Unstaat und Hemmschuh der deutschen Nation zu sehen, eine Ansicht, die insbesondere Heinrich von Treitschke vertrat.