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Rudolf von Rheinfelden

Herzog von Schwaben, Gegenkönig im römisch-deutschen Reich

ach dem Tod Heinrichs III. 1056 gewannen die Fürsten während der Unmündigkeit Heinrichs IV. und der Regentschaft der Kaiserin Agnes an Einfluss. Nach der Entführung des jungen Königs 1062 durch Erzbischof Anno von Köln bestimmte dieser die Reichspolitik, und Rudolf betrieb 1066 mit ihm die Entmachtung Erzbischof Adalberts von Bremen. Als Heinrich IV. nach seiner Mündigkeitserklärung 1065 die sächsische Königshausmacht seines Vaters durch Burgenbau ausbauen wollte, entstand Widerstand, da der sächsische Adel diese Gebiete inzwischen kontrollierte. Weil Heinrich sich zudem auf Ministeriale stützte, distanzierten sich die oberdeutschen Herzöge Rudolf von Schwaben, Berthold von Kärnten und Welf von Bayern vom Königshof. Schon 1073 sollen Fürsten erwogen haben, Rudolf anstelle Heinrichs zum König zu erheben, doch während der Sachsenaufstände der frühen siebziger Jahre stand Rudolf noch loyal zu Heinrich und soll ihn sogar zum Sachsenkrieg angestachelt haben.

Erst als Papst Gregor VII. im Februar 1076 den Bann über Heinrich aussprach, ging Rudolf zum offenen Vorgehen über. Auf einer Fürstenversammlung in Trebur im Oktober 1076 versuchten süddeutsche Herzöge wie Welf IV. von Bayern und Berthold von Zähringen eine Neuwahl zu erreichen, während Heinrich in Oppenheim lagerte und Anhänger verlor. Die antisalische Partei setzte Heinrich eine Jahresfrist zur Lösung aus dem Bann und wollte die Königsfrage auf einem Fürstentag in Augsburg im Februar 1077 klären, an dem der Papst teilnehmen sollte. Heinrich reiste dem Papst jedoch entgegen über die Alpen, und Rudolfs Versuch, ihm die Pässe zu versperren, scheiterte. Gregor suchte daraufhin Zuflucht auf der Burg von Canossa bei Markgräfin Mathilde von Tuszien, wo Heinrich der Überlieferung nach drei Tage barfuß im Schnee ausharrte, um die Lösung vom Bann zu erwirken.

Die Lösung vom Bann hinderte die Fürsten nicht daran, Rudolf am 15. März 1077 in Forchheim zum König zu wählen, ein Ort, der wegen früherer Königswahlen zusätzliche Legitimation verleihen sollte. Es war die erste Wahl eines Gegenkönigs in der römisch-deutschen Geschichte. Päpstliche Legaten erklärten, Rudolf sei König des gesamten Volkes und nicht einzelner Fürsten, doch musste er zusagen, die freie kanonische Bischofswahl zu billigen und auf erbliche Thronfolge zu verzichten. Als geistliche Wähler traten die Erzbischöfe von Mainz, Salzburg und Magdeburg sowie mehrere Bischöfe auf, als weltliche Otto von Northeim, Berthold I. von Kärnten, Welf IV. von Bayern und, nicht gesichert, Magnus von Sachsen.

Am 15. Oktober 1080 kam es in der Schlacht bei Hohenmölsen zur Entscheidung, die keinen eindeutigen Sieger fand. Heinrich musste fliehen, doch Rudolf wurde tödlich verwundet: Ein namentlich unbekannter Ritter Heinrichs stach ihm das Schwert in den Unterleib und schlug ihm die rechte Hand ab. Rudolf starb einen Tag später und wurde im Merseburger Dom bestattet, wo sein Grabmal, vermutlich von Werner von Merseburg in Auftrag gegeben, als älteste figürliche Grabplastik Mitteleuropas seit der Römerzeit gilt. Heinrich IV. soll am Grab seines Widersachers geäußert haben, er wünschte, alle seine Feinde lägen so ehrenvoll begraben. Die abgeschnittene Hand wurde als mögliche Reliquie aufbewahrt und wird heute im Dommuseum gezeigt, während das Erbe seiner Familie nach dem Tod seines Sohnes Berthold an die Zähringer fiel.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Rudolf von RheinfeldenVersionsgeschichteBearbeitungsstand 257222197redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Foto: Michail Jungierekentstanden 2007CC BY 2.5Quelle