Vereinigte Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg
Zusammenschluss der Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg, der Herrschaft Ravenstein sowie der westfälischen Grafschaften Mark und Ravensberg
er Vereinigung von 1521 ging die Klever Union voraus. Sie verband Kleve-Mark, bestehend aus dem Herzogtum Kleve mit Ravenstein und der Grafschaft Mark, mit Jülich-Berg-Ravensberg, bestehend aus den Herzogtümern Jülich und Berg sowie der Grafschaft Ravensberg. Grundlage war die Kinderverlobung des sechsjährigen Erbprinzen Johann von Kleve, Mark und Ravensberg mit der fünfjährigen Erbprinzessin Maria von Jülich-Berg am 25. November 1496 auf Schloss Burg, gefolgt von ihrer Eheschließung am 1. Oktober 1510 in Düsseldorf. Ihre Väter, Johann II. von Kleve-Mark und Wilhelm von Jülich-Berg, planten mit dieser Verbindung einen großen politischen Machtkomplex im Nordwesten des Alten Reichs.
Von 1521 bis 1539 regierte Herzog Johann III., dessen Tochter Anna von Kleve 1540 für sechs Monate englische Königin wurde. Ihm folgte 1539 Wilhelm V., der bis 1543 auch Geldern und Zutphen regierte, diese jedoch im Vertrag von Venlo an Karl V. abgeben musste. Seine Regierungszeit stand im Zeichen der Reformation und endete 1592 mit seinem Tod. Da Erbprinz Karl Friedrich schon 1575 gestorben war, übernahm der wenig befähigte Johann Wilhelm die Herrschaft, zunächst gestützt durch seine Gattinnen Jakobe von Baden und später Antonie von Lothringen. Als Johann Wilhelm 1609 kinderlos und geistig verwirrt starb, ohne Erbregelung, versuchten Schwäger, der Kaiser und der König von Frankreich ihre Ansprüche durchzusetzen. Es kam zum Jülich-Klevischen Erbfolgestreit von 1609 bis 1614.
Eine strikte Konfessionalisierung fand in den Herzogtümern nicht statt. Herzog Wilhelm V. suchte einen vom Humanismus des Erasmus von Rotterdam inspirierten Mittelweg zwischen den christlichen Blöcken. Jülich und Kleve waren überwiegend katholisch, Berg gemischt mit hohem reformiertem Anteil, Mark und Ravensberg überwiegend lutherisch, doch bestanden bedeutende Minderheiten der jeweils anderen Konfessionen. Für die jüdische Bevölkerung brachte die Polizeiverordnung von 1554 unter Wilhelm V. eine Verschärfung: Juden, die unter Johann III. noch geduldet gewesen waren, sofern sie einen gelben Ring trugen, mussten das Land nun verlassen.
Nach dem konfessionell aufgeladenen Erbfolgestreit, in den sich zunächst auch König Heinrich von Frankreich mit Waffengewalt einschalten wollte, fielen Kleve, Mark und Ravensberg an den zum Calvinismus konvertierten Kurfürsten Johann Sigismund aus dem Haus Hohenzollern. Jülich und Berg kamen an den zum Katholizismus übergetretenen Herzog Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg aus dem Haus Wittelsbach. Eine endgültige Erbteilung erfolgte erst 1666 im Vertrag von Kleve.