Kontextartikel1 Min. Lesezeit

Vertrag von Ribemont

Vertrag zur Teilung des Frankenreiches im Jahr 880

er Vertrag von Ribemont wurde im Jahre 880 geschlossen. Beteiligt waren auf der einen Seite der ostfränkische König Ludwig III., der Jüngere, und auf der anderen Seite Ludwig III. von Frankreich und Karlmann, die Enkel Karls des Kahlen. Mit diesem Vertrag kamen die Teilungen des Frankenreiches zu einem Abschluss. Ein zentraler Inhalt des Vertrags war, dass der Westteil Lotharingiens nun an das Ostfrankenreich fiel. Diese Regelung war von großer Bedeutung, denn die dadurch festgelegte Grenze zwischen dem West- und dem Ostreich blieb über Jahrhunderte hinweg nahezu unverändert bestehen. Erst mit dem Westfälischen Frieden im Jahre 1648, also weit in der Frühen Neuzeit, änderte sich diese Grenzlinie wieder.

Der Vertrag entstand nicht ohne Vorgeschichte. Karl der Kahle, der seit 875 auch die Kaiserwürde trug, verfolgte das Ziel, sich das Gebiet Lotharingiens vollständig anzueignen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch, nachdem er in der Schlacht bei Andernach im Jahre 876 eine Niederlage erlitt. Sein Gegner in dieser Schlacht war Ludwig III., der Sohn Ludwigs des Deutschen. Diese militärische Auseinandersetzung veränderte die Ausgangslage für die spätere vertragliche Regelung entscheidend.

Nach dieser Niederlage Karls des Kahlen ergriffen die Söhne Ludwigs des Deutschen die Initiative. Sie eroberten den gesamten Westteil Lotharingiens für das Ostfränkische Reich. Diese Eroberung war die tatsächliche Grundlage für die spätere vertragliche Festlegung. Im Vertrag von Ribemont wurde dieser bereits bestehende Zustand dann bestätigt und rechtlich verbindlich festgeschrieben. Damit fand die Frage der Zugehörigkeit Lotharingiens ihren vertraglichen Abschluss.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Vertrag von RibemontVersionsgeschichteBearbeitungsstand 259459182redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0