Bayerischer Reichskreis
Reichskreis im Hl. Röm. Reich deutscher Nation
chon 1415 hatte König Sigismund in Konstanz einen ersten Kreisentwurf mit vier Bezirken vorgelegt. Auf dem Augsburger Reichstag von 1500 schuf König Maximilian I. zur Durchführung der Reichsexekution und zur Vollstreckung von Reichskammergerichtsurteilen eine Reichsexekutionsordnung und teilte das Reich in sechs Kreise, darunter den neu gegründeten Bayerischen Reichskreis. Die kurpfälzische Oberpfalz zählte zunächst zum Kurrheinischen Kreis und kam erst 1623/28 zum Bayerischen Reichskreis, als das Herzogtum Bayern mit der Übertragung der Pfälzer Kur an Maximilian I. selbst zum Kurfürstentum aufstieg. 1602 war bereits die Herrschaft Degenberg an Bayern gefallen. Das Herzogtum Bayern blieb im Kreis stets die dominierende Macht, mit dem mit Salzburg alternierenden Direktorium, der Münzaufsicht und dem Amt des Kreisobristen. Der Kreis bot bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 Schutz im Verhältnis zur Reichsstadt Regensburg, die seit 1663 Sitz des Immerwährenden Reichstags war, und stabilisierte die Position des Hochstifts Freising sowie die Koexistenz mit dem Fürsterzbistum Salzburg und weiteren Territorien. Am Ende des 18. Jahrhunderts bündelten die Wittelsbacher neun der zwanzig Stimmen im Konvent. Mit der Säkularisation 1803 und der Umwandlung des Erzstifts Salzburg schwand die Bedeutung des Reichskreises, die endgültige Auflösung kam am 6. August 1806 mit der Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II.
Nach der Kreiseinteilung von 1521/1532 zählten zum Reichskreis nur 21 Reichsstände, davon zwölf geistliche Fürsten und Prälaten, darunter der Erzbischof von Salzburg und die Bischöfe von Passau, Freising, Regensburg und Chiemsee, sowie acht weltliche Fürsten, Grafen und Herren, darunter die Herzöge von Bayern und von Pfalz-Neuburg. Einzige Reichsstadt im Kreisgebiet war Regensburg. Die Reichsunmittelbarkeit des Hochstifts Chiemsee und der Abtei Rott am Inn wurde bald erfolgreich bestritten, während 1559 die Herrschaft Hohen-Waldeck neu hinzukam. Der Kurfürst von der Pfalz erreichte, dass die Obere Pfalz zum Kurrheinischen Kreis zählte und auch die Abtei Waldsassen seiner Vogtei unterworfen wurde. Nach der Niederlage Kurfürst Friedrichs V. in der Schlacht am Weißen Berg bei Prag am 8. November 1620 fiel die Oberpfalz an das Herzogtum Bayern und wurde rekatholisiert. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts kamen die Herrschaften Breiteneck und Störnstein hinzu, und 1656 gelangte die Nebenlinie Pfalz-Sulzbach zu eigener Landeshoheit, 1697 auch zu Sitz und Stimme im bayerischen Kreistag. Schließlich führte der Kurfürst von Bayern neun der zwölf weltlichen Kreisstimmen. 1792 umfasste der Kreis zahlreiche geistliche und weltliche Territorien sowie die Reichsstadt Regensburg.
Das wichtigste Amt im Kreis war das Kreisausschreibamt, das Ort, Zeit und Beratungsgegenstand einer Kreisversammlung festsetzte. Der Herzog von Bayern und der Erzbischof von Salzburg hatten gewohnheitsrechtlich gemeinsam die Funktion der Kreisausschreibenden Fürsten, wobei der geistliche Fürst den ersten Rang hatte und der weltliche die Macht. Im Innenverhältnis der beiden Fürsten gab es immer wieder Meinungsverschiedenheiten, etwa beim Ochsenkrieg 1611. Die kreisausschreibenden Fürsten wurden außerdem vom Reichskammergericht und vom Reichshofrat mit der Exekution ihrer Urteile beauftragt.