Böhmen
historischer Staat, Landesteil Tschechiens
ach Erlass der Goldenen Bulle durch Karl IV. im Jahr 1356 war der König von Böhmen einer der sieben Kurfürsten, die den römisch-deutschen König wählten. 1806 wurde Böhmen Teil des Kaisertums Österreich und 1918 Teil der Tschechoslowakei.
Karl IV. begann in der Mitte des 14. Jahrhunderts, sein Königreich in große Verwaltungseinheiten einzuteilen, die Kreise genannt wurden. Es gab in Böhmen sieben bis sechzehn Kreise, in Mähren zwei bis sechs, in Österreichisch-Schlesien zwei. Nach diesem Vorbild wurde 1748 die gesamte Monarchie außer Ungarn in Kreise eingeteilt. Diese Einteilung galt bis 1862, wurde aber schon nach der Revolution 1849 auf reine Aufsichtsorgane reduziert.
Durch das Münchner Abkommen vom 29. September 1938 wurde das sogenannte Sudetenland dem Deutschen Reich eingegliedert und bildete ab 1939 den Reichsgau Sudetenland. Nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei wurde am 15. März 1939 das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet, in dem es 67 böhmische und 30 mährische politische Bezirke gab. Diese Verwaltungsgliederung galt bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges.
Böhmen war stets eine europäische Region, in der religiöse und ethnische Gegensätze aufeinandertrafen, was Konflikte, aber auch produktive Wechselwirkungen erzeugte. Prag war unter den Luxemburgern maßgeblich an der internationalen Kunst der Parlerzeit beteiligt. Die Industrie Böhmens war in Österreich-Ungarn und Europa führend, und das Kronland wurde das wohlhabendste Cisleithaniens.