Böhmische Konföderation
Bündnisvertrag der nichtkatholischen Stände der böhmischen Kronländer (1619)
575 hatten die nichtkatholischen Stände Böhmens Kaiser Maximilian II. die Confessio Bohemica vorgelegt, die er nur mündlich akzeptierte. Der soziale Status der Protestanten blieb rechtlich ungeklärt. Etwa ein Jahrzehnt später setzte die Gegenreformation ein, an der sich auch Kaiser Rudolf II. beteiligte. Geschwächt durch dynastische Streitigkeiten und Türkenkriege musste Rudolf II. den evangelischen Ständen Böhmens und Schlesiens 1609 in einem Majestätsbrief Religionsfreiheit gewähren. Unter seinem Nachfolger Matthias gingen die Auseinandersetzungen weiter. 1617 wurde der Katholik Ferdinand II. zum König von Böhmen gekrönt, doch schon 1618 kam es zum Aufstand und zum Zweiten Prager Fenstersturz. Ein ständisches Direktorium übernahm die Macht, es kam zu militärischen Zusammenstößen zwischen Ständischer und Kaiserlicher Armee. Am 20. März 1619 starb Kaiser Matthias. Die Stände verhandelten daraufhin über ein Schutz- und Trutzbündnis, aus dem die Böhmische Konföderation entstand.
Der Verfassungsvertrag umfasste über 100 Artikel und stellte das politische System der Krone Böhmen neu auf. Böhmen wurde wieder Wahlmonarchie, alle fünf Kronländer sollten an der Königswahl teilnehmen. Der König musste sich bei der Krönung per Eid zur Einhaltung der Konföderationsakte verpflichten und die oberste Gewalt mit dem Generallandtag teilen. Die Ständegemeinden sollten proportional Steuern zahlen und zur Landesverteidigung beitragen. Protestanten wurden den Katholiken gleichgestellt und erhielten die Herrschaft über die Evangelische Kirche samt eigenem Konsistorium. In jedem Kronland waren adlige Defensoren zum Schutz der evangelischen Religion zu wählen. Katholische Stände mussten einen besonderen Schwur auf die Akte leisten. Neben Regelungen für die zentralen Behörden in Prag gab es zahlreiche Sonderbestimmungen für einzelne Länder, deren Autonomie und Verfassungen unangetastet blieben.
Durch Zugeständnisse an die Böhmischen Stände gelang es, die Nebenländer in das Bündnis gegen die Habsburger einzubinden. In Friedenszeiten hätte die Konföderation ein tragfähiger Interessensausgleich und ein bedeutender Modernisierungsschritt sein können. Ihre große Schwäche war jedoch, dass keine starke, über allen Ländern stehende Regierung entstand und die Separatrechte der Länder samt ihrer Landtagsbeschlüsse nicht eingeschränkt wurden. Da entscheidende Beschlüsse Konsens erforderten, konnte Böhmen auf die äußere Bedrohung im Krieg mit dem Kaiser nicht angemessen reagieren. Wegen der ablehnenden Haltung der Ständegemeinden konnten nicht genügend Mittel für die Landesverteidigung bereitgestellt werden.