Brandenburg-Preußen
historischer Staat (1618–1701)
Ein Name für viele Länder
er Begriff wird in der Geschichtswissenschaft vorwiegend verwendet, um die gesamten Hohenzollernlande zu bezeichnen. Manchmal reicht der Ausdruck über das Jahr 1701 hinaus bis in die Zeit unter Friedrich dem Großen, um den geographischen Bezug zum brandenburgischen Ursprung des preußischen Staates zu betonen.
Erwerb neuer Landesteile
Die Politik der Hohenzollern war auf Machtzunahme durch Erwerbung neuer Länder ausgerichtet. Erbansprüche sollten durch Heiratspolitik gesichert werden. Kurprinz Johann Sigismund heiratete am 30. Oktober 1594 Anna, die Tochter des preußischen Herzogs Albrecht Friedrich. Kurfürst Joachim Friedrich übernahm 1605 die Regentschaft über das Herzogtum Preußen, nachdem Albrecht Friedrich regierungsunfähig geworden war. 1608 wurde Johann Sigismund Kurfürst, 1618 durch Erbschaft auch offiziell Herzog von Preußen. Brandenburg und Preußen waren seither in Personalunion verbunden. Die Herzöge in Preußen blieben Lehensmänner des Königs von Polen, bis Friedrich Wilhelm 1657 im Vertrag von Wehlau die volle Souveränität erlangte.
Nach dem Tod Johann Wilhelms, des letzten Herzogs von Jülich-Kleve-Berg, brach 1609 zwischen Johann Sigismund und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg der Jülich-Klevische Erbfolgestreit aus. Im Vertrag von Xanten vom 12. November 1614 setzte der brandenburgische Kurfürst seinen Anspruch auf das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und die Grafschaft Ravensberg durch.
Dreißigjähriger Krieg
Die neu gewonnenen Nebenterritorien blieben räumlich, politisch und wirtschaftlich von der Mark Brandenburg isoliert. Verbunden waren die Landesteile allein durch die herrschende Person. Ein gemeinsames Landesbewusstsein gab es unter Kurfürst Georg Wilhelm nicht. Die Landesteile behielten ihre eigenen Landesverfassungen, Traditionen, Strukturen und Regionaleliten. Die Führungsspitze bestand neben dem calvinistischen Kurfürsten und dem katholischen Kanzler Adam von Schwarzenberg aus vornehmlich protestantischen Räten.
Als 1618 der Dreißigjährige Krieg ausbrach, blieben die Hohenzollernlande zunächst verschont. Georg Wilhelm, der Ende 1619 folgte, konnte den außenpolitischen Entwicklungen nicht entschlossen entgegentreten. Ab 1626 wurde die Mark Brandenburg zusehends verheert. Nach anfänglicher Parteinahme für die aufständischen Böhmen und die protestantischen Reichsstände bewirkte Schwarzenberg 1626 den Übergang auf die kaiserliche Seite. Mit Sachsen versuchte Brandenburg auf dem Leipziger Konvent eine dritte Partei zu bilden, die zerbrach, nachdem ein kaiserliches Heer Magdeburg zerstörte.
Als das Heer Gustav Adolfs von Schweden nach der Landung auf Usedom Brandenburg besetzte, wechselte der Kurfürst gemeinsam mit Sachsen die Seiten. Im Prager Frieden von 1635 wechselte Brandenburg erneut die Seiten. Danach wurde das Land abermals von den Schweden besetzt. Der Kurfürst floh häufig in sein Herzogtum Preußen, unter anderem von 1627 bis 1630, und in seine Rheinprovinzen. Am 1. Dezember 1640 starb Georg Wilhelm in Königsberg. Der neue Kurfürst Friedrich Wilhelm begann, aus dem Flickenteppich durch gemeinsame institutionelle Strukturen einen zentralen Staat zu entwickeln.
Unter Friedrich Wilhelm
Friedrich Wilhelm reiste im Oktober 1641 nach Warschau. Der König von Polen, Władysław IV. Wasa, bestätigte ihn am 8. Oktober als Herzog von Preußen. Am 31. Oktober 1641 empfingen ihn die Königsberger prächtig. Seit 1525 war dies das letzte Mal, dass ein preußischer Herrscher seine Anerkennung von einem polnischen König erhielt. Im Westfälischen Frieden 1648 erwarb der Kurfürst als Ausgleich für den Verzicht auf ganz Pommern Hinterpommern, die Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg mit Anfall 1680 sowie das Hochstift Halberstadt und das Fürstentum Minden, zusammen etwa 20.000 km².
Trotz der Landgewinne lagen die Landesteile isoliert und weit voneinander entfernt. Brandenburg-Preußen war umgeben von Schweden im Norden, Polen im Osten und der Habsburgermonarchie im Süd-Osten. Friedrich Wilhelm betrieb eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten. 1653 übernahm er die Führung der Reichstagsopposition. Sein Minister von Waldeck entwarf den Plan einer antihabsburgischen Union unter Leitung von Kurbrandenburg. Zustande kam nur ein wenig bedeutendes Defensivbündnis mit den welfischen Herzögen und Hessen-Kassel im Juli 1655. Der Stettiner Grenzrezess von 1653 regelte die Grenzziehung zwischen Brandenburg und Schweden in Pommern. Schweden verzögerte die Übergabe Hinterpommerns bis zum Mai 1653.
Als Polen-Litauen infolge des Nordischen Kriegs von 1656 bis 1660 geschwächt war, löste der Kurfürst 1657 im Vertrag von Wehlau das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität endgültig anerkannt. Friedrich Wilhelm baute aus der Kurbrandenburgischen Armee ein stehendes Heer mit bis zu 30.000 Soldaten auf. Die Landstände wurden zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung entmachtet. 1653 genehmigte der brandenburgische Landtag Steuern in Höhe von 530.000 Talern, zahlbar in Raten über fünf Jahre, davon 41 % vom Landadel und 59 % von den Städten. Im Gegenzug bestätigte der Kurfürst den Ständen Privilegien, die zu Lasten der Bauern gingen.
Der Geheime Rat, seit seiner Gründung 1604 die mächtigste Behörde im Kurfürstentum, erlangte nach 1648 gesamtstaatliche Bedeutung und behandelte ab 1654 Landessachen der außerbrandenburgischen Gebiete. Die Landeskollegien der anderen Gebiete wurden ihm mehr und mehr untergeordnet. Die 1689 gegründete Hofkammer hatte jedoch größere Bedeutung. Als der Große Kurfürst am 9. Mai 1688 starb, war sein Land eine von allen Großmächten anerkannte Mittelmacht und nach der Habsburgermonarchie das mächtigste Territorium im Reich. 1688 umfassten die Hohenzollernlande 112.660 km² mit 1,5 Millionen Einwohnern, 1640 etwa 1 Million. Das Staatsbudget betrug 3,4 Millionen Taler, eine Verdreifachung gegenüber 1640.
Erbstreit nach 1688
Eine Woche nach dem Tod des Kurfürsten tagte der Geheime Rat erstmals unter Friedrich III., um das väterliche Testament zu eröffnen. Entgegen den seit 1473 geltenden Hausgesetzen der Hohenzollern sollte Brandenburg-Preußen auf die fünf Söhne Friedrich Wilhelms aufgeteilt werden. Nach langwierigen Verhandlungen und Rechtsgutachten, unter anderem von Eberhard von Danckelman, setzte sich der Thronfolger bis 1692 durch und bewahrte die Einheit des Landes. Die Halbbrüder wurden als Markgrafen von Brandenburg-Schwedt abgefunden.
Königreich Preußen 1701
Seit 1691 verfolgte der Kurfürst die Idee einer Rangeserhöhung, um die verstreuten Territorien zu einen. 1701 schloss er das Projekt mit seiner Königskrönung ab. Kaiser Leopold I. hatte zur Bedingung gemacht, dass der Königstitel sich nicht auf das Kurfürstentum Brandenburg bezog, sondern nur auf das außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegene Herzogtum Preußen. Der König durfte sich nur König in Preußen nennen, da ihm nur der östliche Teil unterstand. Der andere Teil unterstand bis 1772 der polnischen Krone. Der Name Preußen übertrug sich im Laufe des 18. Jahrhunderts auf alle Gebiete der Hohenzollern, ausgenommen Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die erst 1850 an Preußen fielen.
Wirtschaft und Landesteile
Die Mark Brandenburg war 1648 im Vergleich mit Sachsen oder dem habsburgischen Österreich stark verarmt, weite Landstriche waren menschenleer. Bis 1675 blieb die Wirtschaftspolitik dem deutschen Kameralismus verhaftet. Der Kurfürst gründete 1649 das Brandenburgische Staatspostwesen und bemühte sich seit 1653 um die Binnenschifffahrt. Der Bau des Müllroser Kanals zwischen Oder und Spree von 1662 bis 1669 war die erste große verkehrswirtschaftliche Maßnahme eines deutschen Landesherren. Bis zur Schlacht bei Fehrbellin 1675 stand die Beseitigung der Kriegsschäden im Mittelpunkt. Ab 1676 ging es um den Gesamtaufbau einer breit angelegten Wirtschaft.