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Herzogtum Preußen

aus dem Deutschordensstaat entstandenes Staatswesen

ach dem Dreizehnjährigen Krieg entstand aus dem westlichen Teil des Deutschordensstaats der autonome Ständestaat Polnisch-Preußen, während der größere östliche Teil als Lehen der Krone Polens Ordensstaat blieb. 1511 wählte der Orden Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach zum Hochmeister. Um dem polnischen König den Lehnseid verweigern zu können, suchte Albrecht die Unterstützung Kaiser Maximilians I., doch dieser schloss 1515 auf dem Wiener Fürstentag Bündnisse mit den Jagiellonen und zog seine Unterstützung zurück. Nach vierjährigem erfolglosem Krieg schloss Albrecht 1525 im Vertrag von Krakau Frieden mit Polen, erkannte die polnische Lehenshoheit an, wandelte den Ordensstaat in das weltliche Herzogtum Preußen um und führte die Reformation nach lutherischem Vorbild ein.

Das Mandat vom 6. Juli 1525 verkündete den offiziellen Übergang des Herzogtums zur evangelisch-lutherischen Konfession und machte Preußen zum ersten protestantischen Land der Welt. Am 10. Dezember 1525 erließ der preußische Landtag die entsprechende Kirchenordnung. Kaiser und Reich erkannten die Säkularisation jedoch nicht an: Der Deutsche Orden setzte Walther von Cronberg als neuen Deutschmeister ein, der jedoch keine Regierungsgewalt in Preußen ausüben konnte und seinen Sitz in Mergentheim nahm. 1527 erhielt Cronberg vom Kaiser die Berechtigung, sich Administrator des Hochmeistertums zu nennen, und 1530 belehnte ihn der Kaiser auf dem Reichstag zu Augsburg formal mit dem Land Preußen. 1532/34 verhängte der Kaiser über Albrecht die Reichsacht, die diesem als protestantischem Herrscher außerhalb des Reiches jedoch nichts anhaben konnte.

Nach Albrechts Tod 1568 erbte sein minderjähriger Sohn Albrecht Friedrich, der jedoch nach seiner Volljährigkeit geisteskrank und regierungsunfähig wurde. 1577 bestellte der König von Polen Markgraf Georg Friedrich zum Regenten, 1603 folgte Kurfürst Joachim Friedrich, 1605 dessen Sohn Johann Sigismund, der 1608 selbst brandenburgischer Kurfürst wurde. Als Albrecht Friedrich 1618 starb, erbten die Brandenburger Hohenzollern das Herzogtum, das nun mit Brandenburg in Personalunion verbunden war, wobei der Kurfürst dem polnischen König als preußischer Herzog vasallentreu blieb. Diese Lehenspflicht endete 1657 im Vertrag von Wehlau, als Friedrich Wilhelm von Brandenburg die volle Souveränität über das Herzogtum erlangte, die Voraussetzung dafür war, dass sich sein Sohn 1701 zum König in Preußen krönen konnte.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Herzogtum PreußenVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270138015redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Caspar Hennenbergerentstanden 1645Public domainQuelle