Burggrafschaft Friedberg
Territorium des Heiligen Römischen Reichs
ie Burg Friedberg wurde erstmals 1217 urkundlich erwähnt, als König Friedrich II. gegenüber dem Burggrafen Giselbert, den Burgmannen und dem Frankfurter Schultheiß Güter an Ulrich von Münzenberg zurückgab. Wahrscheinlich handelte es sich um eine planmäßige staufische Gründung, worauf Reste einer romanischen Vorgängerkirche unter der Stadtkirche hindeuten. Die Anlage von Stadt und Burg ist im Rahmen der staufischen Reichslandpolitik zu sehen. Der Ausbau der Wetterau zum staufischen Hausgut wurde nach 1171 forciert, als mit dem Aussterben der Grafen von Nürings ihre Lehen an das Reich heimfielen. Die Gründung Friedbergs hat regionale Parallelen in der Gründung und dem Ausbau der Burgen und Reichsstädte Gelnhausen und Wetzlar.
Während des Interregnums blieb Friedberg zunächst staufisch, wechselte aber 1252 mit dem Aufbruch Konrads IV. nach Italien die Seite. Am 17. September 1252 sind erstmals dort ausgestellte Urkunden des Gegenkönigs Wilhelm von Holland belegt, der die Burgmannen wenige Tage später von der Reichsheerfahrt entband. In dieser Zeit gelang es den Burgmannen, sich von Reichsministerialen zu Niederadligen zu entwickeln und die volle Lehnsfähigkeit über ihre Burglehen zu erlangen, was Albrecht I. 1298 urkundlich bestätigte. Zuvor hatte König Rudolf I. der Burg und ihren Burgmannen umfangreiche Rechte privilegiert und 1275 die jährliche Steuer der Friedberger Juden in Höhe von 130 Mark Kölner Pfennige überlassen. Vereinzelt wurde daraus auf eine vorherige Zerstörung der Burg durch die Stadt geschlossen, was aber nicht eindeutig belegt ist.
Die im Interregnum erworbenen Rechte wurden im 14. und 15. Jahrhundert gefestigt. 1347 unterlag Graf Adolf I. von Nassau-Wiesbaden der Burgmannschaft in einer Fehde, mit deren Lösegeld der Adolfsturm als zweiter Bergfried errichtet wurde. Ein 1349 unter Karl IV. verfasster Burgfrieden räumte der Burgmannschaft das Recht ein, den Burggrafen selbst einzusetzen, das zuvor dem König oblag. Mit der Aufnahme in die Reichsmatrikel 1431 erreichte die Burggrafschaft den Höhepunkt ihrer Macht, während in der Stadt bereits seit dem 14. Jahrhundert ein Niedergang einsetzte, begünstigt durch Stadtbrände 1383 und 1447. Als die Stadt 1454 zahlungsunfähig wurde und Frankfurt den Geleitschutz aufkündigte, wurde 1455 der Rat abgelöst und die Schlüssel der Stadt der Burg übergeben.
Formal wurde die Burggrafschaft 1431 auf dem Nürnberger Reichstag mit der Aufnahme in die Reichsmatrikel reichsunmittelbar und musste für den Hussitenkrieg 30 Gleven stellen, vergleichbar dem Kontingent der Herzöge von Mecklenburg oder des Bischofs von Speyer. Die Burgmannschaft versuchte jedoch bald, sich von den doppelten Steuerlasten als Reichsstand und Glied der Reichsritterschaft zu lösen, und berief sich dabei auf das Reichsheerfahrtprivileg von 1252. Bis 1662 wurde die Burg zu Reichstagen eingeladen, leistete der Einladung aber seit 1564 keine Folge mehr. Über den Wetterauer Grafenverein hatte sie Anteil an dessen Kuriatsstimme im Reichsfürstenrat. 1577 befreite Rudolf II. die Burg endgültig von der Reichs- und Kreissteuer und bestätigte ihren Status als Teil der Reichsritterschaft.