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Causa palatina

Vom Hausvertrag zur verlorenen Kur

329 hatten die oberbayerischen und pfälzischen Wittelsbacher im Hausvertrag von Pavia vereinbart, die Kurwürde abwechselnd auszuüben. Die Goldene Bulle von 1356 überging diese Regelung und schrieb die Kurwürde dem rheinischen Pfalzgrafen zu, nicht dem Herzog von Bayern. Als 1560 auch der Pfälzer protestantisch wurde, wuchs die Gefahr einer protestantischen Mehrheit im Kurfürstenkolleg. 1619 wurde Friedrich V. von der Pfalz von den böhmischen Ständen zum König gewählt, wodurch die katholische Mehrheit verloren ging. Herzog Maximilian I. von Bayern nutzte mit Kaiser Ferdinand II. die Gelegenheit. Nach der Niederlage am Weißen Berg 1620 wurde Friedrich V. geächtet, seine Kurwürde fiel an das Reich. Der Kaiser übertrug sie im Februar 1623 an Maximilian I. 1628 mussten die Pfälzer den endgültigen Verlust ihrer ersten weltlichen Kurwürde hinnehmen, die für 30 Jahre erblich an die bayerische Linie ging. Der Prager Frieden von 1635 schloss die Pfalz von der Generalamnestie aus. Erst die Einbeziehung in die Westfälischen Friedensverhandlungen ab 1640 brachte eine Lösung.

Zwei Positionen vor Westfalen

1647 standen sich in der pfälzischen Frage zwei Parteien gegenüber. Bayern, Frankreich und der Kaiser wollten die ehemals pfälzische Kurwürde bei Bayern belassen und dafür eine neue, achte Kurwürde für die Pfalz schaffen; die Oberpfalz sollte bei Bayern bleiben, die Rheinpfalz könne zurückerstattet werden. Der Pfalzgraf, unterstützt von Schweden und protestantischen Reichsständen, forderte dagegen die möglichst vollständige Wiederherstellung seiner Lande und seiner Kurwürde, während Bayern nur eine achte Kur und einen Teil der Oberpfalz erhalten sollte. Einig waren sich beide Seiten lediglich darin, dass eine neue Kur entstehen würde.

Die Entscheidung von 1648

Am 24. Oktober 1648 wurde im Rahmen der Westfälischen Friedensverhandlungen eine generelle Amnestie erlassen, von der die Pfalz als wichtigste Ausnahme ausgeschlossen blieb. Die bayerische Linie der Wittelsbacher erhielt endgültig die ehemals pfälzische Kurwürde und die gesamte Oberpfalz einschließlich der Grafschaft Cham, musste dafür aber auf alle Ansprüche gegenüber dem Kaiser verzichten. Für Karl I. Ludwig aus der Heidelberger Linie wurde eine achte Kurwürde geschaffen, die ihn an die letzte Stelle des Kurkollegs setzte; er verlor damit seine erste weltliche Kurwürde, erhielt aber die Unterpfalz auf den Stand von 1618 zurück. Als am 30. Dezember 1777 der bayerische Kurfürst starb, trat Karl Theodor, seit 1742 als Karl IV. Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz, seine Nachfolge an und vereinigte beide Kurwürden im neuen Doppelstaat Kurpfalz-Bayern.

Weitere Entwicklung des Kurkollegs

Herzog Ernst August von Braunschweig-Lüneburg beanspruchte für sein Haus eine neunte Kur, die er ab 1692 ausüben durfte. Kurfürst Georg I. wurde 1714 zum britischen König gewählt, sodass im 18. Jahrhundert die Könige von England die deutsche Königswahl mitentscheiden konnten. Als 1777 die Kurwürde Bayerns durch Erbschaft an die pfälzischen Wittelsbacher fiel, betrug die Anzahl der Königswähler im Kurfürstenkolleg wieder acht. 1803 kam es im Reichsdeputationshauptschluss zu weiteren Veränderungen im Kurfürstenkolleg, die durch die Auflösung des Heiligen Römischen Reichs 1806 gegenstandslos wurden.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Causa palatinaVersionsgeschichteBearbeitungsstand 249611007redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0