Confessio Tetrapolitana
Eines der ersten reformierten Glaubensbekenntnisse
ie oberdeutschen Reichsstädte Straßburg, Memmingen, Lindau und Konstanz verweigerten die Zustimmung zur Confessio Augustana von Philipp Melanchthon, weil sie mit deren lutherischer Abendmahlslehre nicht übereinstimmten. Sie legten stattdessen ein eigenes Bekenntnis vor, das von Martin Bucer und Wolfgang Capito verfasst worden war. Dieses Bekenntnis, die Confessio Tetrapolitana, ist in 23 Artikel unterteilt und ähnlich aufgebaut wie die Confessio Augustana.
Theologisch nimmt die Confessio Tetrapolitana besonders in der Sakramentenlehre eine vermittelnde Position zwischen Martin Luther und dem Schweizer Reformator Ulrich Zwingli ein, der mit der Fidei ratio ad Carolum imperatorem ein eigenes Bekenntnis vorlegte. Besonders betont sie die Bedeutung der Schrift als alleinige Quelle der evangelischen Lehre. Von der lutherischen Lehre unterscheidet sie sich neben der Sakramentslehre auch durch die Ablehnung der Bilder und durch die Bedeutung der Guten Werke als Dienst am Nächsten für den Glauben.
Von der zwinglischen Lehre, die im Abendmahl nur eine Gedächtnisfeier sieht, weicht die Confessio Tetrapolitana ebenfalls ab. Sie lehnt die Realpräsenz Christi im Abendmahl nicht völlig ab, sondern hebt sie auf eine geistige Ebene. Am 9. Juli 1530 wurde die Schrift dem kaiserlichen Vizekanzler in lateinischer und deutscher Sprache übergeben, jedoch nicht öffentlich verlesen.
Um den Anschluss an die lutherischen Stände nicht zu verlieren und in den Schmalkaldischen Bund aufgenommen zu werden, unterzeichnete Straßburg 1532 neben der Confessio Tetrapolitana auch die Confessio Augustana.