Reichstag zu Augsburg (1530)
Reichstag des Heiligen Römischen Reiches
m 25. Juni trug der kursächsische Kanzler Christian Beier die deutsche Endfassung der Confessio Augustana vor Kaiser Karl V., König Ferdinand und den Kurfürsten, Fürsten und Ständen vor. Dies geschah in der Kapitelstube des Augsburger Bischofshofes und dauerte rund zwei Stunden. Der kaiserliche Sekretär Alexander Schweiß nahm das lateinische und das deutsche Dokument entgegen, und Karl V. ließ ausrichten, er werde den Inhalt gründlich erwägen und eine gnädige Antwort erteilen. Damit behandelte er die Confessio Augustana wie eine Bittschrift, die ihm persönlich unterbreitet worden sei, nicht als Beitrag zu einer öffentlich geführten Diskussion.
Die protestantischen Fürsten nutzten nach dem Scheitern der Religionsverhandlungen das Mittel des klassischen Verzugs: Sie reisten vorzeitig ab und ließen nur einige Räte zurück. Damit entzogen sie sich dem Abschlussritual des Reichstags durch Abwesenheit, denn die Teilnahme daran hätte sie auf die Ergebnisse verpflichtet. Am 23. September reiste Kurfürst Johann von Sachsen ab, zusammen mit den Herzögen Ernst und Franz von Braunschweig-Lüneburg und Fürst Wolf von Anhalt, was als Wendepunkt gilt. Ein Kaiser, der von seinen Fürsten teilweise sogar unangekündigt verlassen wurde, konnte dies nur als öffentlichen Angriff auf seine Autorität verstehen. Der Reichstagsabschied fiel deshalb harscher aus als ursprünglich geplant.
Die Königswahl Ferdinands erfolgte am 5. Januar 1531 in Köln mit den fünf Stimmen der altgläubigen Kurfürsten. Erzbischof Hermann V. von Wied vollzog im Aachener Dom die Salbung und Krönung. Kursachsen blieb der Wahl fern, legte aber offiziell und notariell protokolliert Protest ein, da die Wahl der Goldenen Bulle widerspreche. Johann von Sachsen gab damit der Fürstenopposition gegen Habsburg ein wichtiges Instrument an die Hand. Das Königtum Ferdinands trat an die Stelle des Reichsregiments, was das Ende der ständischen Mitregierung im Reich bedeutete. Die Opposition der Stände verschwand damit aber nicht, sondern setzte sich als fürstliche Opposition gegen das Haus Habsburg fort.
Die Reform des Reichskammergerichts war seit dem Wormser Reichstag 1521 in Arbeit. Ein Entwurf der Reichskammergerichtsordnung wurde dem Plenum am 10. Oktober vorgelegt und sah vor, nur noch altgläubige Richter an diesem obersten Gericht zuzulassen. Eine Supplikation der Protestanten an den Kaiser vom 2. November blieb ohne Erfolg, sodass die reformierte Ordnung in den Abschied aufgenommen wurde und Rechtskraft erlangte. Das Reichskammergericht sollte von nun an seinen ständigen Sitz in Speyer haben. Die früheren mehrfachen Ortswechsel während des Reichsregiments waren als Grund für die Ineffektivität dieses obersten Gerichts ausgemacht worden.