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Confutatio Augustana

m 25. Juni 1530 legten die protestantischen Reichsstände auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. die im Wesentlichen von Philipp Melanchthon verfasste Confessio Augustana vor. Sie sollten damit Anerkennung für Lehre und Praxis der Kirche in den protestantischen Fürstentümern erreichen. Karl V. beauftragte daraufhin 20 papsttreue Theologen, die in Augsburg anwesend waren, mit der Abfassung einer Erwiderung. Federführend war Johannes Eck, zu den weiteren Theologen zählte Konrad Köllin. Eine erste Fassung der Confutatio wurde vom Kaiser abgelehnt, da sie sehr polemisch und weitschweifig ausgefallen war. Am 3. August 1530 wurde die endgültige Fassung auf dem Reichstag verlesen.

In der Confutatio werden insbesondere die Aussagen der Confessio Augustana zur Bedeutung der guten Werke, zur Kirche und zur Heiligenverehrung zurückgewiesen. Zugleich wird eine Rückkehr zur römischen Lehre gefordert. In vielen anderen Punkten stimmt die Confutatio jedoch der Confessio Augustana ausdrücklich zu, nämlich in den Artikeln 1 bis 3, 5, 8 bis 14, 16 bis 18 und 20.

Kaiser Karl V. verweigerte es, den Protestanten den Wortlaut der Confutatio auszuhändigen. Dennoch verfasste Melanchthon eine Antwort darauf, die Apologie der Confessio Augustana. Sie wurde 1531 fertiggestellt, durfte dem Kaiser aber nicht mehr vorgelegt werden.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Confutatio AugustanaVersionsgeschichteBearbeitungsstand 262700733redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
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